Sucht und Suchtprävention: Cannabispflanzen vor einer grauen Metallwand.
Sucht hat viele Gesichter: Sind Anzeichen erkennbar, sollten Führungskräfte das Gespräch suchen.

Ein Gläschen Sekt beim Geburtstagsumtrunk im Büro, eine Zigarette in der Pause: Für viele gehört das zum Arbeitsalltag einfach dazu. Alkohol und Niko­tin sind legale Suchtmittel – und wenn die Bundesregierung ihr im Koalitions­vertrag verankertes Vorhaben umsetzt, ist auch der Konsum von Cannabis in Deutschland bald erlaubt.

Legal, illegal – egal: Für die Betriebssicherheit sind Drogen ein großes Problem, insbesondere an Arbeitsplätzen mit hohem Unfallrisiko und verant­wortungsvollen Tätigkeiten. Bei vielen Substanzen kann schon der einmalige Konsum zu riskantem Verhalten führen. Laut DGUV Vorschrift 1 dürfen sich Versicherte „durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berau­schenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können“.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wiederum haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten, müssen sich auch mit dem Thema Drogen und ihrer Wirkung auseinandersetzen, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter infor­mieren und schützen. Prävention steht bei allen Maßnahmen im Vordergrund – damit es gar nicht erst zu problematischem Drogenkonsum kommt.

Wenn Führungskräfte den Verdacht haben, dass ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin ein Suchtproblem hat, müssen sie ebenfalls aktiv werden.

Wichtig ist dabei, die Grenzen des Machbaren und Handlungsspielräume zu beachten: Die Ursachen für problematischen Drogenkonsum liegen oft im privaten Bereich und der psychischen Struktur der Betroffenen. „Prävention im Betrieb kann sich aber nur um die Ursachen und Probleme kümmern, die im Arbeitsumfeld von Beschäftigten liegen. Ganz am Anfang stehen hier die klaren Regeln zum Thema Drogenkonsum. Aufgabe von Führungskräften ist es, auf diese zu achten und sie bei offensichtlichen Problemen sachlich und nicht verurteilend anzusprechen“, sagt Arno Siepe, Arbeitsmediziner bei der BG ETEM. Führungskräfte seien jedoch keine „guten Freunde“, Therapeuten oder Diagnostikerinnen. „Diese Grenze sollte eingehalten werden, denn dafür gibt es entsprechende Fachleute“, betont Siepe.

Vereinbarungen treffen

Reden hilft: Ein offizielles gesetzliches Alkohol- und Drogen­verbot am Arbeitsplatz gibt es in Deutschland nicht. Unter­nehmerinnen und Unternehmer sollten deshalb gemeinsam mit den Beschäftigten Vereinbarungen zum Umgang mit Dro­gen im Betrieb treffen. Solche Regelungen schaffen Klarheit und erleichtern allen beteiligten Personen ein frühzeitiges Handeln.

Eine Regel könnte zum Beispiel lauten: „Rauschmittel am Arbeitsplatz sind tabu. Weder das Mitbringen, noch der Kon­sum oder die Weitergabe an andere sind bei uns erlaubt.“

Wichtig ist, dass Verantwortliche solche Richtlinien transpa­rent kommunizieren.

Aufklären

Wissen schützt: Betriebe können zum Beispiel mithilfe einer Beratungsstelle, dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin Informationsangebote und Schulungen zur Wirkung von Drogen wie Cannabis und die Auswirkungen für die Arbeits­sicherheit organisieren.

Kontrollieren

Kontrolle ist besser: Führungskräfte müssen darauf achten, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich an die vereinbar­ten Regeln zum Drogenkonsum halten.

Intervenieren

Rechtzeitig einschreiten: Betriebsinterne Interventionspro­gramme können Beschäftigten mit suchtbedingten Prob­lemen helfen. Je nach Betriebsgröße ist es ratsam, externe Partner einzubinden.