Illustration eines Baggers, dessen Schaufel mit Erdaushub gefüllt ist, auf einer Baustelle.
Technik allein schützt nicht. Sie muss richtig ausgewählt, ­installiert und genutzt werden. Ebenso wichtig sind qualifizierte Fahrerinnen und Fahrer ­sowie regelmäßige Unter­weisungen aller Beschäftigten.

Auf Baustellen geht nichts ohne schwere Maschinen: Radlader, Bagger oder Teleskopstapler transportieren Material, heben Lasten oder bewegen Erdaushub. Oft kommt es zu folgenschweren Unfällen mit solchen mobilen Baumaschinen. Dabei spielen häufig eingeschränkte Sichtverhältnisse eine zentrale Rolle. Ein guter Anlass, die eigene Gefährdungsbeurteilung zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Unfallschwerpunkte: Anfahren und Überfahren

Baustellen sind dynamische Arbeitsumgebungen. Mehrere Gewerke arbeiten parallel, Fahrzeuge liefern Material an, Maschinen bewegen sich in engen Bereichen. Diese Gleichzeitigkeit erfordert eine klare Organisation und Abstimmung.

So schreiben die Unfallverhütungsvorschriften unter anderem vor, dass Verkehrswege festgelegt und Fahrordnungen für den Baustellenverkehr erstellt werden müssen. Trotzdem zählen das Anfahren oder Überfahren von Personen weiterhin zu den häufigsten und schwersten Unfallursachen. Betroffen sind nicht nur Bagger und Radlader, sondern auch Teleskopstapler oder Hubarbeitsbühnen. Eine zentrale Regel lautet daher: Beschäftigte müssen sich grundsätzlich außerhalb des Gefahrenbereichs mobiler Baumaschinen aufhalten. Dazu gehören der Fahr- und auch der Schwenkbereich der Geräte.

Elektriker überrollt

Wie entscheidend gute Sicht und Aufmerksamkeit sind, zeigt ein Unfall aus einem Mitgliedsbetrieb der BG ETEM. Zwei Elektriker hatten auf dem Gelände eines holzverarbeitenden Unternehmens Kabeltrassen oberhalb eines Silos montiert. Nach Abschluss der Arbeiten und Einsetzen der Dämmerung stiegen beide auf unterschiedlichen Wegen ab.

Zur gleichen Zeit fuhr ein Radlader mit gefüllter, angehobener Leichtgutschaufel über das Gelände – und erfasste beim Vorwärtsfahren einen der Elektriker. Dieser stürzte und wurde von den rechten Vorder- und Hinterrädern überrollt. Der Arbeitsbereich war beleuchtet, der Verletzte trug eine Warnweste, der Radlader war mit Fahrscheinwerfern und einer Frontkamera ausgestattet. Trotzdem war der Bereich vor der Maschine bis zu einer Höhe von etwa 2,60 Metern nicht direkt einsehbar. Zwar lieferte die Kamera ein ausreichendes Bild – der Monitor war aus ergonomischer Sicht jedoch ungünstig platziert.

Sichtfeldprüfungen: einfach, aber wirkungsvoll

Um Gefährdungen durch Fahr- und Arbeitsbewegungen mobiler Arbeitsmittel zu erkennen, haben sich Sichtfeldprüfungen bewährt. Auf Baustellen sind viele unterschiedliche Maschinentypen im Einsatz, die nach verschiedenen Normen gebaut oder nachgerüstet wurden.

Hersteller müssen den Stand der Technik zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens berücksichtigen. Für die regelmäßige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung und mögliche Nachrüstungen ist jedoch der Betreiber verantwortlich. Grundsätzlich gilt: Der Fahr- und Arbeitsbereich muss für das Fahrpersonal direkt oder indirekt einsehbar sein – etwa über Spiegel oder Kamera-Monitor-Systeme. Ob diese Hilfsmittel ausreichend wirksam sind, lässt sich vor Ort überprüfen:

  • Die Sichtfeldprüfung erfolgt am abgestellten Gerät, der Motor ist auszuschalten. Bei Kamerasystemen wird die Zündung eingeschaltet.
  • Bei Radladern wird die Schaufel in der Regel etwa 30 Zentimeter über dem Boden positioniert.
  • Eine zweite Person prüft, ob sie im Abstand von einem Meter rund um die Maschine – auch in gebückter oder kniender Haltung – erkannt wird.
  • Spiegel und Monitore außerhalb des vorderen 180-Grad-Blickfelds bleiben bei dieser Prüfung unberücksichtigt.

Gezielter Kamera-Einsatz

Bei der Nachrüstung von Kamera-Monitor-Systemen sollten ausschließlich aufeinander abgestimmte Komponenten eines Herstellers verwendet werden. 

Illustration: Blick aus der Perspektive des Fahrers in das Fahrerhaus einer schweren Baumaschine und hinaus auf ein Betriebsgelände
Besonders beim Rangieren und ­Rück­wärts­fahren kommt es oft zu schweren ­Unfällen mit mobilen Baumaschinen. Mit einer einfachen Methode lässt sich ­kontrollieren, ob das Sichtfeld für das Bedienpersonal der Maschine ausreichend ist.
Die Systeme müssen robust gegenüber Erschütterungen, Staub und Feuchtigkeit sein. Kameras sollten mindestens Schutzart IP69K erfüllen, um auch Hochdruckreinigungen standzuhalten. Für Monitore in der Fahrerkabine gilt: Die Bildschirmdiagonale sollte mindestens 5,5 Zoll betragen, bei Splitscreen-Monitoren mindestens 7 Zoll.

Gerade bei großen Baumaschinen kann eine zusätzliche Seitenkamera sinnvoll sein. Ein automatischer Helligkeitsausgleich und beheizte Kameras helfen, Blendung und Kondenswasser zu vermeiden. Richtig eingesetzt, leisten Kamera-Monitor-Systeme einen wichtigen Beitrag zur Unfallvermeidung – ersetzen aber nicht Aufmerksamkeit, klare Regeln und eine gute Organisation auf der Baustelle.

Markus Tischendorf