Gefährdungen durch Emissionen wie Lärm, Gefahrstoffe oder optische Strahlung sind an zahlreichen Arbeitsplätzen in unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen allgegenwärtig. Emissionsarme Maschinen, Arbeitsstoffe und Arbeitsverfahren tragen entscheidend dazu bei, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu minimieren und einen nachhaltigen Gesundheitsschutz für Beschäftigte zu ermöglichen.
Die Gefahrstoffverordnung fordert, emissionsfreie oder emissionsarme Verwendungsformen einzusetzen sowie geeignete Arbeitsmittel und Materialien nach dem „Stand der Technik“ zu nutzen. Sinngemäß enthalten auch die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung sowie die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdung durch künstliche optische Strahlung gleichlautende Anforderungen.
Stand der Technik – was heißt das?
Der Begriff „Stand der Technik“ dient als Maßstab für die Festlegung von Maßnahmen und die Festschreibung von Anforderungen zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit von Beschäftigten. Es bezeichnet einen fortschrittlichen technischen Entwicklungsstand, der die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen in der Praxis als gesichert erscheinen lässt. Schutzmaßnahmen, die Emissionen wirksam reduzieren, tragen zu geringerer Exposition und somit in erheblichem Maße zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei. Daher gelten emissionsarme Technologien als Ausdruck des technischen Fortschritts („Stand der Technik“) und erfüllen die Anforderungen der relevanten Verordnungen.
Eine zentrale Fragestellung hierzu lautet: Wie lassen sich emissionsarme Maschinen, Arbeitsstoffe und Arbeitsverfahren identifizieren?
Die systematischen Messungen der Emissionen stellen hierfür die erforderliche Grundlage dar.
Messung und Prüfung von Emissionen
Der „Stand der Technik“ im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes erfordert drei Punkte:
- Emissionsarme Maschinen
- Emissionsarme Arbeitsstoffe
- Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Prüf- und Zertifizierungsstelle Druck und Papierverarbeitung vergibt für Maschinen und Arbeitsstoffe zum Beispiel das Prüfzeichen „Emission geprüft“. Dieses Prüfzeichen basiert auf festgelegten Prüfgrundsätzen, anhand derer die Emissionen von Lärm, Gefahrstoffen und optischer Strahlung messtechnisch erfasst werden – all jene Einflüsse, die eine Maschine in den Arbeitsraum abgibt und die somit zur Belastung des gesamten Arbeitsbereichs beitragen. Gemessen werden die Emissionen an den Arbeitsplätzen oder an festgelegten Orten, an denen sich die Maschinenbediener längere Zeit aufhalten. Bisher wurden Druckmaschinen, Papierverarbeitungsmaschinen, Büromaschinen sowie Klebstoffe als Arbeitsstoffe in Klebebindern geprüft.
Das Prüfzeichen ermöglicht es Betreibern, bereits bei der Beschaffung Maschinen oder Arbeitsstoffe auszuwählen, die dem „Stand der Technik“ entsprechen. Zudem unterstützen Emissionsmessungen auch dabei, bestehende Maschinen an den aktuellen „Stand der Technik“ anzupassen. Darüber hinaus lässt sich mit Messungen überprüfen, ob technische Veränderungen, die zum Beispiel zur Steigerung der Performance einer Maschine durchgeführt werden, mit einer Abweichung vom „Stand der Technik“ im Bereich der Emissionsminderung einhergehen.
Praxisbeispiel – Geräuschemissionsmessungen bei einer Hochleistungs-Druckmaschine
Die Hersteller von Bogenoffsetdruckmaschinen setzen sich immer wieder ambitionierte Ziele, um Innovationen und Kundenanforderungen umzusetzen. So erhöhte beispielsweise ein Hersteller in einem Forschungs- und Entwicklungszentrum die Druckgeschwindigkeit einer großformatigen Bogenoffsetdruckmaschine auf 21.000 Bogen pro Stunde. Das sollte den wachsenden Anforderungen an die Produktivität im Bereich des Faltschachteldrucks Rechnung tragen. Zum Zeitpunkt der Entwicklung wurde das Ziel ausgerufen, die schnellste Bogenoffsetdruckmaschine aus dem Hause des Herstellers zu präsentieren.
Neben den vielseitigen technischen Herausforderungen stellten sich dabei auch die Fragen: Wie wirkt sich die Erhöhung der maximalen Maschinenlaufgeschwindigkeit auf die Geräuschemissionen aus? Ermöglicht die Maschine weiterhin dem Kunden ein geräuschoptimiertes Betreiben, neben der Beachtung der Geräuschimmissionen im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes?
Gegen Ende der Entwicklungsphase wurde die Prüf- und Zertifizierungsstelle Druck und Papierverarbeitung hinzugezogen, um die getroffenen Schutzmaßnahmen messtechnisch zu bewerten und deren Konformität zum Regelwerk zu bescheinigen. Unter standardisierten Bedingungen wurden die relevanten Geräuschemissionen an der Maschine systematisch gemessen. Als Bestandteil des Entwicklungsprozesses der Geschwindigkeitserhöhung zeigte diese Emissionsmessung, dass die gezielten technischen Schutzmaßnahmen niedrige Geräuschemissionen zur Folge hatten und der Stand der Lärmminderungstechnik weiterhin wiedergeben wird.
Stand der Lärmminderungstechnik
Die Prüf- und Zertifizierungsstelle Druck und Papierverarbeitung der BG ETEM ist seit dem Jahr 1968 tätig und die einzige Prüfstelle, die auf die Branche Druck und Papierverarbeitung spezialisiert ist. Sie beschäftigt sich seit jeher unter anderem mit der systematischen Erfassung, Verarbeitung und Auswertung der Geräuschemissionen von Maschinen, um branchenspezifische qualitative und quantitative Informationen zu gewinnen. Letzteres trug beispielsweise dazu bei, Richtwerte für die Geräuschemission technischer Arbeitsmittel in dieser Branche zu definieren. Diese Emissionsrichtwerte beschreiben den fortschrittlichen „Stand der Lärmminderungstechnik“ für eine geräuscharme Maschinenart. Bei Überschreitung dieser Richtwerte entspricht eine Maschine nicht dem „Stand der Lärmminderungstechnik“ und somit auch nicht dem „Stand der Technik“.
Die festgelegten Richtwerte für Geräuschemissionen sind in die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, TRLV Lärm – Teil 3: Lärmschutzmaßnahmen, aufgenommen worden und verhelfen dabei zu prüfen, ob unter anderem die Vorgaben der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung eingehalten werden.
Außerdem sind die Richtwerte – durch die Mitwirkung der Prüf- und Zertifizierungsstelle Druck und Papierverarbeitung in Normungsgremien – in internationale Normen eingebracht. Diese Normen zur Maschinenrichtlinie sind harmonisiert und legen Sicherheitsanforderungen für die Konstruktion und den Bau von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen fest. Hersteller, Käufer und Betreiber solcher Maschinen orientieren sich an diesen Richtwerten. Sie sorgen dafür, dass gesetzliche Vorgaben klar und unabhängig ausgelegt werden können.
Unterstützung für Anwender (FAQ)
Was gehört zu einer Prüfung der Emissionen?
Bei der Emissionsprüfung von Maschinen, zum Beispiel einer Bogenoffsetdruckmaschine, werden sämtliche Emissionen ermittelt, die potenziell die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen oder die Umwelt gefährden könnten. Dazu gehören unter anderem Lösemittel, Stäube, Farbaerosole, Lärm und UV-Strahlung.
Das Prüfzeichen „Emission geprüft“ wird nur für Maschinen vergeben, deren Emissionen unter festgelegten und praxisgerechten Betriebsbedingungen deutlich unterhalb der festgelegten Grenzwerte liegen. Diese Grenzwerte basieren unter anderem auf den in Normen festgelegten Emissionsrichtwerten sowie den nationalen Arbeitsplatzgrenzwerten, werden jedoch in den Prüfgrundsätzen deutlich verschärft. So liegen die Emissionsgrenzwerte für bestimmte Gefahrstoffe beispielsweise unterhalb von 10 Prozent des nationalen Arbeitsplatzgrenzwertes eines jeweiligen Gefahrstoffes. Für den Betreiber bedeutet das:
Wird die Maschine sachgemäß verwendet, darf davon ausgegangen werden, dass die Gesundheitsrisiken für die Bediener gering und keine weitergehenden Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Wie werden Maschinen mit dem Prüfzeichen „Emission geprüft“ gekennzeichnet?
Werden weitere emissionsarme Arbeitsstoffe für die Branche Druck und Papierverarbeitung definiert, die nicht in der Zertifikatsdatenbank aufgeführt sind?
Neben der Zertifikatsdatenbank der DGUV Test betreibt die BG ETEM eine eigene, branchenspezifische Datenbank für von der BG ETEM empfohlene emissionsarme Arbeitsstoffe. Dort befinden sich unter anderem:
- Wasch- und Reinigungsmittel für den Offsetdruck
- Heatset-Waschmittel mit BG-bestätigten Verdampfungsfaktoren
- Reinigungsmittel für spezielle Anwendungen im Offsetdruck
- Wasch- und Reinigungsmittel für den Etikettendruck
- staubarme Druckbestäubungspuder
Antonio Fontana
→ info
- Prüf- und Zertifizierungsstelle Druck und Papierverarbeitung: www.bgetem.de, Webcode pruefstelle-dp
- Übersichtsseite Druck und Papierverarbeitung: www.bgetem.de, Webcode 13335297
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