Arbeitsschutz auf dem Weg in die ZukunftWelchen Einfluss wird künstliche Intelligenz auf den Arbeitsschutz haben? Sind Exoskelette die Zukunft? Und wie lassen sich neben all diesen Neuerungen Altmaschinen weiterhin sicher betreiben? Die Fachtagung Textil und Mode bot ein breites Themenspektrum aus Praxis und Forschung, Antworten und eine Modenschau.https://etem.bgetem.de/4.2025/etem/branchen-im-wandelhttps://etem.bgetem.de/++resource++plone-logo.svg
Fachtagung Textil und Mode
Arbeitsschutz auf dem Weg in die Zukunft
Welchen Einfluss wird künstliche Intelligenz auf den Arbeitsschutz haben? Sind Exoskelette die Zukunft? Und wie lassen sich neben all diesen Neuerungen Altmaschinen weiterhin sicher betreiben? Die Fachtagung Textil und Mode bot ein breites Themenspektrum aus Praxis und Forschung, Antworten und eine Modenschau.
Die Fachtagung bildete die ganze Bandbreite der Textil- und Modeindustrie ab – von Technischen Textilien über Heimtextilien, Schuhe und Arbeitskleidung bis hin zu Damen- und Herrenmode.
Rund 120 Personen kamen Ende Mai in Nürnberg in der Meistersinger-Halle zur Fachtagung Textil und Mode zusammen, die alle zwei Jahre stattfindet. Den Auftakt der zweitägigen Veranstaltung bildeten die einleitenden Statements von Jörg Botti (Hauptgeschäftsführer BG ETEM), Thomas Schweiger (Vorstandsmitglied BG ETEM, Versichertenseite) und August Wagner (Vorstandsmitglied BG ETEM, Arbeitgeberseite). Im Anschluss startete das anspruchsvolle Programm, das mit seinen zahlreichen Vorträgen ein spannendes Bild der aktuellen Situation in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zeichnete. Abgerundet wurde das Programm durch zahlreiche Ausstellungen sowie eine abwechslungsreiche Modenschau.
Neufassung der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
Dr. Ralph Hettrich, BG ETEM
Zum Auftakt referierte Dr. Ralph Hettrich (BG ETEM) zur Neufassung der DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“), die voraussichtlich im 4. Quartal 2025 in Kraft treten wird. Ziel ist es, die Vorschrift zu modernisieren und an neue betriebliche Entwicklungen anzupassen. Während die Grundpfeiler der DGUV Vorschrift 2 wie die Grundstruktur der Betreuungsmodelle oder der Betriebsbegriff erhalten bleiben, gibt es doch einige wesentliche Änderungen: So erfolgt eine Anhebung des Schwellenwerts für die Regelbetreuung (Anlagen 1, 2 und 4) von 10 auf 20 Beschäftigte. Erweiterung der Fachkunde: Neben Ingenieuren, Technikern und Meistern sind nun auch Absolventen anderer Studiengänge (zum Beispiel Medizin, Psychologie, Ergonomie) als Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) zugelassen. Verpflichtende Fortbildungen für Betriebsärzte und Sifas müssen im Bericht dokumentiert werden (mindestens alle 5 Jahre). Zudem stellte Hettrich in seinem Vortrag die Anforderungen vor, nach denen ergänzend zur (grundsätzlichen) Präsenzpflicht in Zukunft auch digitale Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden können.
Nicht verwechseln: Vorsorge vs. Eignung
Dr. Jörg Hedtmann, BG Verkehr
Im Anschluss stellte Dr. Jörg Hedtmann (BG Verkehr) in seinem Vortrag die Unterscheidung zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchungen vor. Vorsorge dient dem Schutz der Gesundheit der beschäftigten Person, Eignungsuntersuchungen hingegen der Feststellung, ob die Person eine Tätigkeit sicher ausüben kann – insbesondere im Hinblick auf eine Gefährdung Dritter. Eignungsuntersuchungen erfordern eine Rechtsgrundlage und einen konkreten Anlass, müssen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein und sind nicht routinemäßig zulässig, sondern nur bei konkretem Anlass oder gesetzlicher Grundlage.
Vorsorge hingegen basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz (§11 ArbSchG) und der zugehörigen Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und zielen auf den Schutz des Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ab. Die Vorsorge kann entsprechend den Vorgaben der ArbMedVV als Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge erforderlich sein. Die von früher bekannten Untersuchungsgrundsätze (zum Beispiel „G20 Lärm“) gibt es nicht mehr. Die Hinweise zur Durchführung sind nun in den „DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ gesammelt.
Informationen zum Unfall- und BK-Geschehen in den textilen Branchen
Martin Steiner, BG ETEM
Einen Überblick über das Unfall- und BK-Geschehen in Teilbranchen, die Textil und Mode zuzuordnen sind, gab im Anschluss Martin Steiner (BG ETEM). Auf der Internetseite der BG ETEM steht die Unfallstatistik Textil und Mode bereit (link), die zehn Teilbranchen umfasst. Bei den Berufskrankheiten dominieren in den textilen Branchen insbesondere Asbest (BK 4103–4105), Hauterkrankungen (BK 5101), Lärmschwerhörigkeit (BK 2301) und physikalische Einwirkungen (BK 2101), wobei es sich bei den Asbesterkrankungen um die Auswirkungen lange zurückliegender Expositionen handelt. Neu in der Berufskrankheitenliste findet sich die Läsion der Rotatorenmanschette (BK 2117). Entsprechende Belastungen für Schultern und Oberarme mit hoher Wiederholungshäufigkeit sind in der Wäscheaufbereitung denkbar. Steiner schloss seine Präsentation mit einem Hinweis auf die Best-Practice-Datenbank der GDA zu krebserzeugenden Gefahrstoffen, deren Suche sich nach Branchen, Gefahrstoffen und Schutzmaßnahmen filtern lässt.
Rettungskette - BG-Kliniken - Reha-Management
Dr. Hilmar Krauss, BG Unfallklinik Murnau
Dr. Hilmar Krauss (BG Unfallklinik Murnau) stellte in seinem Vortrag die Rettungskette und das Reha-Management in der gesetzlichen Unfallversicherung vor. Laut Unfallstatistik 2023 gab es insgesamt 967.781 meldepflichtige Unfälle, wobei die Unfallhäufigkeit zwischen den einzelnen Branchen stark variiert – beispielsweise verzeichnete die BG Bau 44,55 Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter, die BG ETEM im Durchschnitt „nur“ 15,82). Krauss stellte zudem noch die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung gegenüber. In der Gesetzlichen Krankenversicherung müssen die Leistungen wirtschaftlich und notwendig sein. Bei der Gesetzlichen Unfallversicherung sollen die Leistungen mit allen geeigneten Mitteln möglichst frühzeitig Gesundheitsschäden beheben und die Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gesellschaft sichern – Rehabilitation hat Vorrang vor Rentenleistungen. Um dies zu gewährleisten, verfügen die Gesetzlichen Unfallversicherungen über ein breites Netzwerk an Kliniken, die alle Stufen des stationären Heilverfahrens bis hin zur Maximalversorgung und die anschließende Rehabilitation abdecken können. Dieses Netzwerk stellt bestmöglich die nahtlose Gesundheitsversorgung vom Unfallort bis zur Rückkehr ins bisherige Leben sicher. Seine Ausführungen flankierte Krauss mit einem Fallbeispiel bei dem trotz der Verletzungsschwere durch die spezialisierte medizinische Versorgung und anschließende umfangreiche Reha-Maßnahmen die volle Funktionsfähigkeit einer Hand wieder hergestellt werden konnte.
Einsatz von Exoskeletten in der Praxis
Urban Daub, Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung
Im abschließenden Vortrag des ersten Veranstaltungstages berichtet Urban Daub vom Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA über den Einsatz von Exoskeletten in der Praxis. Exoskelette sind außen am Körper getragene Assistenzsysteme, die zur Entlastung des Bewegungsapparats beitragen sollen. Bereits heute sind mehr als 100 kommerzielle Exoskelette auf dem Markt. Daub gibt einen Überblick, welche Arten von Exoskeletten es gibt und wofür sie genutzt werden können. Beispielsweise zur Unterstützung des Rückens (Entlastung bei vorgebeugter Haltung und Hebetätigkeiten), Schultern und Nacken (Unterstützung bei Überkopfarbeiten) sowie Händen und Beinen (Greifkraftverstärkung, Gelenkstabilisierung, Unterstützung beim Stehen oder Sitzen). Der Einsatz von Exoskeletten bietet so die Chance, körperliche Belastungen zu reduzieren und bei Tätigkeiten zu unterstützen, die nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen entlastet werden können. Um die Akzeptanz zu fördern, sei es aber sehr wichtig, Mitarbeitende früh einzubinden und kontinuierlich zu begleiten, so Daub.
Viele Sprachen und Kulturen – Herausforderungen beim Anlernen und Unterweisen
Harald Klünter, Birkenstock Productions Rheinland-Pfalz GmbH
Den zweiten Veranstaltungstag eröffnete Harald Klünter, Birkenstock Productions Rheinland-Pfalz GmbH, mit seinem Vortrag „Viele Sprachen und Kulturen – Herausforderungen beim Anlernen und Unterweisen“. Am dortigen Standort arbeiten Beschäftigte aus 51 Nationen, mit 41 gesprochenen Sprachen – was einiges an Herausforderungen mit sich bringt: Sprachbarrieren können die Einarbeitung, Unterweisung und Integration erschweren, kulturelle Unterschiede zu Missverständnissen führen. Eine Situation, die aktuell viele Betriebe aller Branchen betrifft. Klünter berichtete von den Maßnahmen, mit denen Birkenstock Productions in St. Katharinen (RLP) erfolgreich dieser Situation begegnet. Neue Mitarbeiter werden einem eigens geschaffenen Trainingscenter geschult, bevor sie in den Produktionsbereichen beginnen, Teams unter Berücksichtigung der Sprachgruppen gebildet und zur Unterstützung ein Tutor zugeteilt. Unterweisungen werden nach Möglichkeit in Landessprache durchgeführt. Sprachkurse werden angeboten, der Erwerb von Sprachzertifikaten wird gefördert. Es zeigte sich, dass diese Maßnahmen erfolgreich sind.
Besondere Gefahren bei begasten Containern
Dr. Hans-Peter Fröhlich, BGHW
Im Anschluss berichtete Dr. Hans-Peter Fröhlich (BGHW) über „Besondere Gefahren bei begasten Containern“ durch Schadstoffe. Jährlich werden über 600 Millionen Container weltweit bewegt – viele davon sind mit Begasungsmitteln wie Phosphin, Methylbromid behandelt. Neben den Rückständen von Begasungsmitteln können auch Emissionen aus Produkten und Verpackungen sowie Emissionen beschädigter Waren oder auch eine Belastung durch Schimmelsporen auftreten. Dabei bestehen zwei Arten von Risiken: akute Intoxikation sowie chronische Gesundheitsschäden durch wiederholte Exposition. Gefährdet sind nicht nur Personen im Umfeld der Container (Seeleute, Lagerarbeiter, Beschäftigte der Empängerbetriebe) sondern auch Mitarbeiter der Zollbehörden, die Container inspizieren müssen. Die Zollbehörden haben daher eine Vorgehensweise zur Messung von außen (durch kleine Öffnungen im Container) mit einem Breitbanddetektor eingeführt. Hierdurch werden nicht nur die Zollmitarbeiter gut geschützt. Übrigens: Der Zoll wurde für seine Schutzmaßnahmen mit dem Gefahrstoffschutzpreis 2024 ausgezeichnet.
Die Verfahrensabläufe zum Umgang mit Containern sollte jeder Betrieb mittels seiner Gefährdungsbeurteilung festlegen. Der Empfänger sollte sich die Anlieferung in einem entgasten und freigegebenen Zustand vertraglich zusichern lassen, sofern er nicht selbst über die erforderlichen Qualifikationen zum Umgang mit begasten Containern verfügt. Bei der Anlieferung geben die Kennzeichnung am Container (die auch schon mal verloren gehen kann) und vor allem die Frachtpapiere Auskunft. Verdachtsmomente, dass der Container noch begast sein kann, sind beispielsweise verklebte Lüftungsschlitze. Dann wird zur Festlegung der Vorgehensweise eine befähigte Person benötigt (Schulung TRGS 512 Begasungen). Grundsätzliche Empfehlung: Alle Container nicht sofort nach dem Öffnen entladen, sondern vorher noch etwas ablüften lassen. Das ist nicht nur wegen eventuell doch noch vorhandener Begasungsreste hilfreich, sondern baut auch die Konzentration ausgedünsteter Textilhilfsmittel ab.
Altmaschinen
Jens Mählmann, Sächsisches Textilforschungsinstitut e. V., Chemnitz
Im Vortrag „Anpassung an den Stand der Technik?“ berichteten Jens Mählmann (Sächsisches Textilforschungsinstitut e.V., Chemnitz, STFI) und Dr. Ronald Unger (Praxis für gesunde und sichere Arbeit, Augustusburg) von den Erfahrungen bei der Gefährdungsbeurteilung von Altmaschinen. Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss für vorhandene Arbeitsmittel ist die Gefährdungsbeurteilung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und dabei der aktuelle Stand der Technik zu berücksichtigen. Der Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, die nach herrschender Meinung der Fachleute das Erreichen des gesetzlichen Ziels als gesichert erscheinen lassen und die sich in der Praxis bewährt haben oder erfolgreich erprobt wurden. Im Laufe der Zeit kann sich so eine Sicherheitslücke zwischen Altmaschinen und neu ausgelieferten Maschinen ergeben. Diese Lücke muss der Arbeitgeber durch seine aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten Maßnahmen verantwortungsbewusst schließen. Die Empfehlung zur Betriebssicherheit (EmpfBS) 1114 bietet einen strukturierten Ablaufplan hierfür.
Dr. Ronald Unger, Praxis für gesunde und sichere Arbeit
Diese Gefährdungsbeurteilung führte das STFI mit Unterstützung durch Dr. Ronald Unger für den dortigen vielfältigen und oft modifizierten Maschinenpark durch, wobei zur Bewertung und Dokumentation ein einheitliches Formblatt zum Einsatz kam. Oft handelt es sich bei den abgeleiteten Maßnahmen um eine Kombination Technischer Nachrüstung (zum Beispiel Abdeckungen) und Organisatorischer Maßnahmen (zum Beispiel Qualifizierung, Unterweisung, Betriebsanweisung), in Ausnahmefällen auch die Außerbetriebnahme.
Die von Mählmann beispielhaft vorgestellten Maschinenbewertungen zeigen, dass die Bewertung und Nachrüstung von Altmaschinen machbar sowie wirtschaftlich sinnvoll ist und zur Sicherheit, Nachhaltigkeit und zum Erhalt wertvoller Produktionsmittel beiträgt.
Künstliche Intelligenz in der Maschinensicherheit – was bringt die Zukunft?
Marcel Beckers, IFA
In seinem Vortrag warf Marcel Beckers (IFA) einen Blick auf die Frage „Künstliche Intelligenz in der Maschinensicherheit – was bringt die Zukunft?“ Die Einsatzmöglichkeiten von KI in der Maschinensicherheit sind im Prinzip vielfältig, beispielsweise bei der Objekterkennung und Steuerung, wo sie Personen und Körperteile in Gefahrenbereichen erkennt beziehungsweise in humanoiden und Industrierobotern sowie teilautonomen Fahrzeugen eingesetzt werden kann. Der Unterschied zwischen KI und einem konventionell ohne weiteres auch sehr intelligent programmierten Algorithmus ist, dass KI angelernt wird. Das Verhalten der KI findet in einer Black Box statt und kann nicht, wie bei konventioneller Programmierung, anhand einer Durchsicht des Programmcodes nachvollzogen werden.
Dies steht derzeit einer Verwendung in Sicherheitsbauteilen entgegen. Denn Sicherheitsbauteile müssen besondere und extern überwachte Anforderungen zur Konformitätsbewertung erfüllen (zum Beispiel Baumusterprüfung). Hierzu sind klare Prüfkriterien erforderlich, die es hinsichtlich des Verhaltens der KI in einer Black Box derzeit noch nicht gibt. Gesetzliche Anforderungen und Normen hierzu sollen diese Lücke in Zukunft schließen.
Einem Einsatz als Assistenzsystem zur Erhöhung der Sicherheit zusätzlich zu bisher schon vorgegebenen Schutzmaßnahmen steht aber auch zum heutigen Stand nichts entgegen. Das ist der gegenwärtig beschrittene Weg. Als Beispiel hierfür wird eine heute schon als Assistenzsystem erhältliche KI-gestützte Handerkennung an Formatkreissägen vorgestellt.
Verringerung der Exposition gegenüber Diisocyanaten an Flammkaschieranlagen
Abschließend stellte Jens Mählmann (Sächsisches Textilforschungsinstitut e.V., Chemnitz) das Forschungsprojekt „Verringerung der Exposition gegenüber Diisocyanaten an Flammkaschieranlagen“ vor. Unter Kaschieren versteht man das Verbinden mehrerer Lagen gleicher oder verschiedener Materialien. Beim Flammkaschieren wir eine meist aus PUR-Schaumstoff bestehende Bahn oberflächlich angeschmolzen und unmittelbar mit einer textilen Warenbahn verklebt. Das Problem dabei: Durch die Hitzeeinwirkung zerfällt das PUR in geringem Umfang und setzt Diisocyanate frei, obwohl diese im Ausgangsmaterial nicht enthalten sind. Flammkaschieranlagen sind meist relativ offen gebaut, was eine gute Wirkung der vorhandenen Absaugeinrichtungen erschwert. Gleichzeitig wird sich der Grenzwert für Diisocyanate bis 2029 in zwei Stufen bis auf 1/3 des heute geltenden, auch schon recht niedrigen Wertes reduzieren. Ziel des Projekts war es festzustellen ob beziehungsweise wie der zukünftige Grenzwert für Diisocyanate eingehalten werden kann. Eine überraschende Erkenntnis war, dass neben der erwartbaren Bedeutung der Absaugung auch der Umgang mit dem beschichteten Material, beispielweise den Abfallbehältern für Randstreifen, in den Blick genommen werden muss. Das Projekt ergab, dass eine Einhaltung durch Optimierung und konsequente Wirksamkeitsüberprüfung möglich ist. Die Hinweise aus dem Forschungsprojekt zur Gestaltung der Absaugung werden demnächst veröffentlicht und können sowohl den Betrieben als Hilfestellung als auch der BG ETEM als Beratungsgrundlage dienen.
Positives Fazit
Eine Abschlussdiskussion mit Frank Göller (Leiter Prävention BG ETEM), Thomas Schweiger (Vorstandsmitglied BG ETEM, Versichertenseite) und August Wagner (Vorstandsmitglied BG ETEM, Arbeitgeberseite) rundete den Veranstaltungsteil der Fachtagung ab, von der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch den regen Austausch auch abseits der Vorträge viele wertvolle Erkenntnisse mitnehmen konnten.
Stephan Kuhn
→ info
Brancheninformationen Textil und Mode: www.bgetem.de, Webcode 13492488
Das Exoskelett mit aktiver Kraftunterstützung konnte auf der Tagung ausprobiert werden.
Das virtuelle Biketraining inspirierte viele der Teilnehmenden zum Mitmachen.
Auch Demonstrationsmaterial aus dem Aktionsmobil Zweiradsicherheit kam zum Einsatz.
Zu den Aktionsmedien, die bei der BG ETEM für betriebliche Veranstaltungen ausgeliehen werden können, gehört auch eine Rauschbrille.
Diesen Beitrag teilen