Die DGUV Vorschrift 15 „Elektromagnetische Felder“ ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie regelte den Schutz von Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz.
Unfallverhütungsvorschriften können im Zuge der Deregulierung des Vorschriften- und Regelwerks zurückgezogen werden, sobald bestimmte und für jede Vorschrift individuell formulierte Bedingungen für die Außerkraftsetzung erfüllt sind. Mit Inkrafttreten der Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) und deren Konkretisierung durch drei Technische Regeln (TREMF-NF, TREMF-HF und TREMF-MR) wird zur Vermeidung von Doppelregelungen die DGUV Vorschrift 15 „Elektromagnetische Felder“ außer Kraft gesetzt.
Nach Beschluss der Vertreterversammlung der BG ETEM auf ihrer Sitzung am 27. Juni 2025 in Kassel, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dem Antrag der BG ETEM, die Vorschrift außer Kraft zu setzen, mit Schreiben vom 10. Dezember 2025 zugestimmt. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 19. Januar 2026.
Die Vorschrift kann somit zurückgezogen werden und tritt bei der BG ETEM zum 1. Februar 2026 außer Kraft.
Das ändert sich
Für Arbeitgeber ist die DGUV Vorschrift 15 nicht mehr anzuwenden. Maßgeblich sind nun ausschließlich die EMFV und die zugehörigen TREMF, die einen moderneren und einheitlichen Rechtsrahmen bilden.
Unternehmen in betroffenen Branchen müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Schutzmaßnahmen an der EMFV und den TREMF ausrichten. In vielen Fällen ändert sich das Schutzniveau nicht, wohl aber die Rechtsgrundlage; bestehende Dokumentationen sind daher zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
→ info
- Pressemeldung „DGUV Vorschrift 15 tritt am 1. Februar 2026 außer Kraft“, www.bgetem.de, Webcode: 26256943
- Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (TREMF): www.baua.de
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