Pflichten des Arbeitgebers
- Erste-Hilfe-Organisation sicherstellen
- Ersthelfer ausbilden und benennen
- Erste-Hilfe-Material bereitstellen
- Erste-Hilfe-Aushang gut sichtbar anbringen
- Unfälle dokumentieren
Anzahl und Ausbildung von Ersthelferinnen/-helfern
- Bürobetriebe: mindestens fünf Prozent der anwesenden Beschäftigten
- Sonstige Betriebe: mindestens zehn Prozent der anwesenden Beschäftigten
- Bei 2 bis 20 Beschäftigten: mindestens ein anwesender Ersthelfer erforderlich
- Ausbildung nur durch geeignete Stellen*
* Ausbilden dürfen von den Unfallversicherungsträgern ermächtigte Stellen, die Gebühren übernimmt die BG ETEM. Mehr dazu und eine Liste der ermächtigten Stellen gibt es über den QR-Code oberhalb.
Unterweisung
- Wiederholung mindestens jährlich
Themen
- Verhalten bei Unfällen
- Notruf absetzen
- Standort der Erste-Hilfe-Ausrüstung
- Meldewege im Betrieb
- und weitere Themen
Notfallmaßnahmen
1. Ruhe bewahren
2. Notruf 112 – Wo ist der Unfallort? Danach auf Rückfragen warten.
3. Ersthelfer alarmieren
4. Erste Hilfe leisten
5. Dokumentation
6. Unfallmeldung an Berufsgenossenschaft
Erste-Hilfe-Material und Einrichtungen
- Erste-Hilfe-Kasten nach DIN 13157 (bei < 20 Beschäftigten)
- Standort klar gekennzeichnet (zum Beispiel grünes Erste-Hilfe-Schild)
- Regelmäßige Kontrolle auf Vollständigkeit und Ablaufdaten
- Ruhiger Platz für Erste Hilfe (wenn möglich, fester Raum)
Aushänge und Dokumentation
Informationen unter anderem zu:
- Namen und Telefonnummern der Ersthelfer
- Notrufnummer 112
- Adresse und Standort im Betrieb
- Standort Erste-Hilfe-Kasten
- Jeder Unfall, auch Bagatellfall, muss dokumentiert werden.
- Wichtig als Nachweis für Versicherungsschutz oder spätere Unfallanzeige
Im Zweifel drücken
Die wichtigste Erste-Hilfe-Maßnahme bei Herz-Kreislauf-Stillstand ist die Herzdruckmassage: beide Hände auf die Mitte des Brustbeins legen und mit gestreckten Armen senkrecht von oben etwa 100-mal pro Minute kräftig drücken und jeweils vollständig wieder entlasten. Das hält den Blutfluss im Körper aufrecht und damit auch die Sauerstoffversorgung des Gehirns. Keine Angst vor Fehlern: Nicht zu handeln, ist schlimmer als alles andere, und eine gebrochene Rippe das kleinere Übel.
→ info
- Ersthelfer, Aus- und Fortbildung: www.bgetem.de, Webcode: 13170277
- Informationen des Fachbereiches „Erste Hilfe“ der DGUV: www.dguv.de
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