Illustration: Orangefarbener Erste-Hilfe-Koffer, darum liegen Gesichtsmaske, Mullbinden, Klammern und Heftpflasterspule.
Bei der Ersten Hilfe kommt es oft auf Schnelligkeit an. Gut, wenn das alles bereit ist.

Pflichten des Arbeitgebers

  • Erste-Hilfe-Organisation sicherstellen
  • Ersthelfer ausbilden und benennen
  • Erste-Hilfe-Material bereitstellen
  • Erste-Hilfe-Aushang gut sichtbar anbringen
  • Unfälle dokumentieren

Anzahl und Ausbildung von Ersthelferinnen/-helfern

  • Bürobetriebe: mindestens fünf Prozent der anwesenden Beschäftigten
  • Sonstige Betriebe: mindestens zehn Prozent der anwesenden Beschäftigten
  • Bei 2 bis 20 Beschäftigten: mindestens ein anwesender Ersthelfer erforderlich
  • Ausbildung nur durch geeignete Stellen*

* Ausbilden dürfen von den Unfallversicherungsträgern ermächtigte Stellen, die Gebühren übernimmt die BG ETEM. Mehr dazu und eine Liste der ermächtigten Stellen gibt es über den QR-Code oberhalb.

Unterweisung

  • Wiederholung mindestens jährlich

Themen

  • Verhalten bei Unfällen
  • Notruf absetzen
  • Standort der Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Meldewege im Betrieb
  • und weitere Themen

Erste-Hilfe-Material und Einrichtungen

  • Erste-Hilfe-Kasten nach DIN 13157 (bei < 20 Beschäftigten)
  • Standort klar gekennzeichnet (zum Beispiel grünes Erste-Hilfe-Schild)
  • Regelmäßige Kontrolle auf Vollständigkeit und Ablaufdaten
  • Ruhiger Platz für Erste Hilfe (wenn möglich, fester Raum)

Aushänge und Dokumentation

Informationen unter anderem zu:

  • Namen und Telefonnummern der Ersthelfer
  • Notrufnummer 112
  • Adresse und Standort im Betrieb
  • Standort Erste-Hilfe-Kasten
  • Jeder Unfall, auch Bagatellfall, muss dokumentiert werden.
  • Wichtig als Nachweis für Versicherungsschutz oder spätere Unfallanzeige