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![]() Führungskräfte können sich je nach Unterweisungsthema betriebsärztlichen Rat oder Unterstützung einer Sicherheitsfachkraft holen. Trotzdem: Unterweisungen sind Chefsache (siehe Kasten). Wenn sie selbst unterweisen, erfüllen Verantwortliche nicht nur eine gesetzliche Pflicht. Sie vermitteln auch, dass Arbeitsschutz für sie ein wichtiges Anliegen und zentrales Unternehmensziel ist – Stichwort: Vorbildfunktion. |
![]() Junge Beschäftigte und Auszubildende sind mit Internet und Smartphone aufgewachsen, sie sind digitalaffin und können mit Analogvorträgen wenig anfangen. Auszubildende müssen außerdem häufiger unterwiesen werden als andere Teammitglieder. Umso kreativer sollten Unterweisungen für diese Zielgruppe gestaltet sein: Videos, interaktive Lernmodule, Virtual-Reality-Lösungen oder (analoge) Escape-Room-Formate sind eine gute Ergänzung und machen die Sache unterhaltsam. |
![]() Führungskräfte sollten nach Unterweisungen darauf achten, dass Beschäftigte ihr Wissen im Arbeitsalltag ein- und umsetzen. Sie können sich dabei mit anderen Arbeitsschutzverantwortlichen oder Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen abstimmen, um die Erfolgsmessung auf mehrere Schultern zu verteilen. |
![]() Frontalunterricht und langatmige Monologe? Langweilig. Besser ist es, wenn Führungskräfte ihre Leute einbeziehen: Inhalte bleiben besser hängen, wenn Beschäftigte selbst aktiv werden und Dinge direkt ausprobieren können. Etwa indem sie Persönliche Schutzausrüstung direkt anziehen oder ihrem Kollegen einen Druckverband anlegen. |
![]() Welche Sicherheitsaspekte sind wichtig bei der täglichen Arbeit? Welche Herausforderungen gibt es und wie könnten Lösungen aussehen? Beschäftigte sind Expertinnen und Experten auf ihrem jeweiligen Arbeitsgebiet. Mit ihrem Input lassen sich Unterweisungen noch passgenauer gestalten. Außerdem tritt der persönliche Nutzen von Arbeitsschutzunterweisungen stärker hervor. |
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![]() Werkzeugkasten für BetriebeDie BG ETEM hält viele Materialien und Werkzeuge bereit, die Unternehmen für ihre internen Unterweisungen nutzen können: Mit den Kartenspielen „Das ist Quatsch“ und „Prinzipienfest“ klappt es garantiert mit der Gamification. RiskBuster Holger Schumacher zeigt in spektakulären Videos, wie schnell im Arbeitsalltag oder Straßenverkehr etwas schiefgehen kann. Im E-Learning-Portal der BG können Unternehmen sich ihre eigene digitale Lernwelt aufbauen, Unterweisungen vorbereiten oder Inhalte wiederholen. Und mit Aktionsmedien zum Ausleihen ergibt sich der Praxisteil von selbst. Im Medienportal finden sich Broschüren, Handlungsempfehlungen und rechtliche Vorgaben zum Bestellen oder Herunterladen. |
Rechtliche LageDie Pflicht zur Unterweisung ergibt sich aus § 12 des Arbeitsschutzgesetzes in Verbindung mit § 4 der Unfallverhütungsvorschrift. Demnach ist der Arbeitgeber zuständig, kann die Aufgabe aber an direkte Vorgesetzte der Beschäftigten übertragen. Unterweisungen müssen mindestens jährlich stattfinden, für Beschäftigte unter 18 Jahren – also auch die meisten Auszubildenden – halbjährlich. Verantwortliche müssen Unterweisungen dokumentieren. |
→ info
- Übersichtsseite Unterweisung: www.bgetem.de, Webcode 15547993
- Medienportal der BG ETEM: medien.bgetem.de
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