Erstmals berichtete Franz Donner, seit Anfang 2024 alternierender Vorstandsvorsitzender, über die Arbeit des Vorstands. Er würdigte zunächst die KI-Strategie der BG ETEM: Künstliche Intelligenz unterstützt schon seit dem Jahr 2012 in vielen Bereichen der Verwaltung, etwa um Regressfälle zu ermitteln, Gewerbeanmeldungen zu verarbeiten und Unfallwahrscheinlichkeiten zu berechnen. Mit Blick auf den Fachkräftemangel müsse die BG bereit sein, neue Wege zu gehen. „Mit inzwischen fünf produktiven KI-Anwendungen ist die BG ETEM bereits ein Leuchtturm in der gesetzlichen Unfallversicherung“, sagte Donner.
Die Selbstverwaltung der BG ETEM: Kurz erklärt im Video
Haushaltsplan steht
Die Vertreterversammlung beschloss in Köln den Haushaltsplan für das Jahr 2025. Der Plan sieht Entschädigungsleistungen in Höhe von 1,116 Milliarden Euro vor. Für Prävention und Verwaltung sind 165,86 Millionen beziehungsweise 131,99 Millionen Euro vorgesehen. Außerdem beschloss die Vertreterversammlung eine Änderung des Höchst-Jahresarbeitsverdienstes (Höchst-JAV). Der Wert wirkt sich unter anderem auf Entschädigungsleistungen wie die Verletztenrente sowie die Beitragskosten von Mitgliedsunternehmen aus. Bislang lag er beim gesetzlichen Mindest-Höchst-JAV für den Bereich West im Jahr 2024 bei 84.840 Euro. Nun steigt er auf 96.000 Euro.
Positive Trends
Die meldepflichtigen Arbeitsunfälle sind seit 2021 kontinuierlich gesunken, von Januar bis November 2024 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 2,6 Prozent. Bei den Wegeunfällen ist hingegen ein geringer Anstieg zu beobachten. Die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit nahmen zu. „Das liegt insbesondere an der Erweiterung der Berufskrankheitenliste. Zum anderen wirkt sich der demografische Wandel aus, etwa beim Thema Lärmschwerhörigkeit“, erklärte Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der BG ETEM. Alf van de Wetering, alternierender Vorsitzender des Präventionsausschusses, hob in seinem Bericht eine geplante Branchenvereinbarung der BG ETEM mit dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke hervor. Diese setze ein starkes Zeichen. Im Kern geht es darum, dass Beschäftigte Arbeiten einstellen sollen, wenn sie die „5 Sicherheitsregeln“ für elektrotechnische Arbeiten nicht umsetzen können. Die Branchenvereinbarung soll im Februar 2025 unterzeichnet werden.
Annika Pabst
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- Mehr zur Selbstverwaltung der BG ETEM: www.bgetem.de, Webcode 20454675
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- Whitepaper: „Künstliche Intelligenz – die Zukunft ist schon da“: www.bgetem.de, Webcode
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