Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) bemüht, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 15.09.2020) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (etem.bgetem.de).

Konformitätsstatus

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 01.09.2020 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die Webseite wird aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet. Für die aktualisierte Website wird abschließend ein WCAG-Test durchgeführt und das Testergebnis an dieser Stelle veröffentlicht. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der BG ETEM in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Welche Teile sind nicht barrierefrei?

Wir haben damit begonnen, barrierefreie pdf-Dokumente zu veröffentlichen. Ältere PDF-Dokumente sind noch nicht vollumfänglich auf eine barrierefreie Nutzung ausgelegt und werden schrittweise aufbereitet. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Videos auf der Website sind zum größten Teil untertitelt. Die Videos liegen bislang noch ohne Audiodeskription und Volltext-Alternative vor.

Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

Das Inhaltsverzeichnis der Webseite ist nicht in Deutscher Gebärdensprache und nicht in Leichter Sprache verfügbar.

Alternativen für Audiodateien fehlen zum Teil.

Informationen in Leichter Sprache

Auf unserer Hauptseite (https://www.bgetem.de) informieren wir in Leichter Sprache über unsere Aufgaben und Leistungen und zu unserer Erklärung zur Barrierefreiheit.

Allgemeine Informationen zu Berufsgenossenschaften und den Aufgaben und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten Sie im Portal „Leichte Sprache“ der DGUV.

Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

Auf unserer Hauptseite (https://www.bgetem.de) informieren wir in Deutscher Gebärdensprache über unsere Aufgaben und Leistungen und zu unserer Erklärung zur Barrierefreiheit.

Allgemeine Informationen zu den Themen der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten gehörlose oder hörgeschädigte Bürger über das Gebärdentelefon der DGUV mittels Videotelefonie im Internet. Sie können einfach, direkt und ohne zusätzliche Software/Downloads dort anrufen. Lediglich ein stationäres oder mobiles internetfähiges Endgerät (z.B. PC, Tablet oder Smartphone) und ein uneingeschränkter Internetzugang werden benötigt. Gehörlose Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten Ihnen gern Ihre Fragen in Gebärdensprache. Das Gebärdentelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 15.09.2020 erstellt.

Barrieren melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter dieser E-Mail-Adresse an:

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