Frau klappt an ihrem Schreibtisch im Homeoffice ihren Laptop auf
Auch im Homeoffice kommen elektrische Betriebsmittel zum Einsatz, die regelmäßig geprüft werden müssen.

Sicherheit und Gesundheit gehen vor: Beschäftigte haben ein Anrecht darauf, mit sicheren Werkzeugen, Geräten, Maschinen oder Anlagen zu arbeiten, deren Bedienung und Benutzung jederzeit ohne Gefahr für Leib und Leben möglich sein muss. Dies gilt auch für elektrische Betriebsmittel. Dies sind nach DGUV Vorschrift 3 alle „Gegenstände, die [...] dem Anwenden elektrischer Energie [...] oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen [...] dienen“.

Was muss geprüft werden?

In vielen Betrieben ist die wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 elektrischer Betriebsmittel gelebte Praxis. Seit der Coronapandemie arbeiten indes viele Menschen zumindest teilweise im Homeoffice und nutzen dafür zur Ausübung Ihrer Tätigkeit elektrische Betriebsmittel bei sich zu Hause. Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist wichtig zu wissen: Auch diese Geräte unterliegen der Prüfpflicht, weshalb Betriebe sie regelmäßig prüfen oder prüfen lassen müssen.

Es müssen neben den Unternehmenseigenen auch private Betriebsmittel, die der Arbeitgeber erwartet, dass sie benutzt werden, wiederkehrend nach Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3) § 5 „Prüfungen“ geprüft werden. Wenn zum Beispiel vom Arbeitgeber – neben dem Netzteil zum Notebook oder Computer – Monitor, Tastatur, Maus, Dockingstation, Drucker etc. zur Verfügung gestellt werden, wird vom Arbeitnehmer erwartet jene Betriebsmittel mit der heimischen elektrischen Anlage über eine private, nicht zur Verfügung gestellte Mehrfachsteckdose zu verbinden. In der Folge ist die Mehrfachsteckdose aus dem Privatbesitz wie die übrigen vorgenannten elektrischen Betriebsmittel einer wiederkehrenden Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 zu unterziehen.

Prüffristen anhand der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen

Unternehmen müssen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in bestimmten Zeitabständen prüfen oder prüfen lassen. Die Prüffristen sind unter Berücksichtigung der möglichen auftretenden Gefährdungen in der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen. Dabei können Faktoren wie Herstellerhinweise, Einsatzbedingungen, Verwendungshäufigkeit, thermische Beanspruchungen oder auch betriebliche Erfahrungen Einfluss nehmen.

Prüffristen sind allerdings keine Wunschfristen. Sie sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Hilfestellung zur Organisation der wiederkehrenden Prüfung durch den Unternehmer gibt unter anderem die DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – Organisation durch den Unternehmer“.

Die Prüffristen sind also weniger abhängig vom Ort der Verwendung, sondern vielmehr welchen Schäden verursachenden Einflüssen die Arbeitsmittel ausgesetzt sind.

Wer darf prüfen?

Sicherheit steht an erster Stelle, ob im Homeoffice oder anderswo. Deshalb dürfen die Prüfungen nur durch eine „Zur Prüfung befähigte Person“ durchgeführt werden. Diese muss besondere Anforderungen erfüllen. In der Regel sind dies Elektrofachkräfte, die durch ihre elektrotechnische Fachausbildung, mindestens einjährige Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die für die jeweilige Prüftätigkeit erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Steht intern keine entsprechende Elektrofachkraft zur Verfügung, können auch externe Dienstleister diese Aufgabe übernehmen. Die Auswahl der Prüfpersonen obliegt dem Unternehmer oder der Unternehmerin (siehe DGUV Information 203-071). Prüfpersonen müssen das Prüfergebnis dokumentieren. Unternehmen wiederum ziehen aus der Dokumentation Hinweise zu Weiterbetrieb, Mängelbeseitigung oder Stilllegung.

Wer prüfen darf, unterscheidet sich somit nicht für im Homeoffice betrieblich genutzte elektrische Betriebsmittel oder in der Betriebsstätte genutzte elektrische Betriebsmittel.

Wo können elektrische Betriebsmittel aus dem Homeoffice geprüft werden?

Wo die wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 für die im Homeoffice genutzten elektrischen Betriebsmittel stattzufinden hat, ist nicht festgeschrieben und kann flexibel organisiert werden. Denkbar sind zum Beispiel:

  1. eine zentrale Prüfung in der Betriebsstätte
  2. zu Hause bei den Beschäftigten (die für die Prüfung Zutritt gewähren müssen).

Evtl. auf dem Transportweg zwischen Homeoffice und Betriebsstätte auftretende Beschädigungen können beispielsweise vermieden werden, indem elektrische Betriebsmittel mit externem Netzteil verwendet werden. In diesem Fall muss schließlich messtechnisch lediglich das Netzteil, welches die netzseitige Wechselspannung von 230 V auf zum Beispiel 20 V Gleichspannung wandelt, geprüft werden. Eine Sichtprüfung auf Beschädigungen der elektrischen Betriebsmittel, beispielsweise am Gehäuse, kann etwa auch durch unterwiesene Beschäftigte mit festgelegten dokumentierten Kontrollfristen erfolgen.

Im Sinne der Sicherheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt: Wie auch immer Betriebe die Prüfungen organisieren – auf sie zu verzichten ist keine Option.

Vorgaben zu Prüfungen:

Flussdiagramm zeigt von oben nach unten den Prozess für die wiederkehrenden Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln – von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Außerbetriebnahme

Beratung durch die BG ETEM

Elektrische Geräte können Risiken bergen, etwa durch Körperdurchströmung aufgrund beschädigter Zuleitungen oder Gehäuse – auch im Homeoffice. Unternehmen sollten ihre Beschäftigten dahingehend sensibilisieren, informieren und Unterweisungen gegebenenfalls um die entsprechenden Hinweise und Handlungsempfehlungen erweitern. Dabei sollten Sicherheitsbeauftragte und Führungskräfte einbezogen werden. Bei Fragen und Beratungsbedarf zur Prüfung (ortsveränderlicher) elektrischer Betriebsmittel helfen auch die Aufsichtspersonen und Fachexpertinnen/-experten der BG ETEM gerne weiter.

Christian Kraus, Stephan Kuhn