Sicherheit und Gesundheit gehen vor: Beschäftigte haben ein Anrecht darauf, mit sicheren Werkzeugen, Geräten, Maschinen oder Anlagen zu arbeiten, deren Bedienung und Benutzung jederzeit ohne Gefahr für Leib und Leben möglich sein muss. Dies gilt auch für elektrische Betriebsmittel. Dies sind nach DGUV Vorschrift 3 alle „Gegenstände, die [...] dem Anwenden elektrischer Energie [...] oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen [...] dienen“.
Was muss geprüft werden?
In vielen Betrieben ist die wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 elektrischer Betriebsmittel gelebte Praxis. Seit der Coronapandemie arbeiten indes viele Menschen zumindest teilweise im Homeoffice und nutzen dafür zur Ausübung Ihrer Tätigkeit elektrische Betriebsmittel bei sich zu Hause. Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist wichtig zu wissen: Auch diese Geräte unterliegen der Prüfpflicht, weshalb Betriebe sie regelmäßig prüfen oder prüfen lassen müssen.
Es müssen neben den Unternehmenseigenen auch private Betriebsmittel, die der Arbeitgeber erwartet, dass sie benutzt werden, wiederkehrend nach Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3) § 5 „Prüfungen“ geprüft werden. Wenn zum Beispiel vom Arbeitgeber – neben dem Netzteil zum Notebook oder Computer – Monitor, Tastatur, Maus, Dockingstation, Drucker etc. zur Verfügung gestellt werden, wird vom Arbeitnehmer erwartet jene Betriebsmittel mit der heimischen elektrischen Anlage über eine private, nicht zur Verfügung gestellte Mehrfachsteckdose zu verbinden. In der Folge ist die Mehrfachsteckdose aus dem Privatbesitz wie die übrigen vorgenannten elektrischen Betriebsmittel einer wiederkehrenden Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 zu unterziehen.
Tipp
Die Dokumentation der Prüfergebnisse zeigt, wie sich der Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel verändert, und hilft so, Prüffristen zu bestätigen oder zu korrigieren.
Prüffristen anhand der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen
Unternehmen müssen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in bestimmten Zeitabständen prüfen oder prüfen lassen. Die Prüffristen sind unter Berücksichtigung der möglichen auftretenden Gefährdungen in der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen. Dabei können Faktoren wie Herstellerhinweise, Einsatzbedingungen, Verwendungshäufigkeit, thermische Beanspruchungen oder auch betriebliche Erfahrungen Einfluss nehmen.
Prüffristen sind allerdings keine Wunschfristen. Sie sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Hilfestellung zur Organisation der wiederkehrenden Prüfung durch den Unternehmer gibt unter anderem die DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – Organisation durch den Unternehmer“.
Die Prüffristen sind also weniger abhängig vom Ort der Verwendung, sondern vielmehr welchen Schäden verursachenden Einflüssen die Arbeitsmittel ausgesetzt sind.
Zukunft im Blick
Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel im Homeoffice waren ein Thema von vielen bei der diesjährigen Vortragsveranstaltung ELEKTROTECHNIK in Kassel. Alle zwei Jahre treffen sich dort Expertinnen und Experten, um aktuelle Trends und Herausforderungen rund um Elektrosicherheit zu beleuchten. Wer beim nächsten Mal dabei sein will, kann sich den Termin bereits vormerken: Die nächste Vortragsveranstaltung findet am 16. und 17. Juni 2026 in Kassel statt.
Wer darf prüfen?
Sicherheit steht an erster Stelle, ob im Homeoffice oder anderswo. Deshalb dürfen die Prüfungen nur durch eine „Zur Prüfung befähigte Person“ durchgeführt werden. Diese muss besondere Anforderungen erfüllen. In der Regel sind dies Elektrofachkräfte, die durch ihre elektrotechnische Fachausbildung, mindestens einjährige Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die für die jeweilige Prüftätigkeit erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Steht intern keine entsprechende Elektrofachkraft zur Verfügung, können auch externe Dienstleister diese Aufgabe übernehmen. Die Auswahl der Prüfpersonen obliegt dem Unternehmer oder der Unternehmerin (siehe DGUV Information 203-071). Prüfpersonen müssen das Prüfergebnis dokumentieren. Unternehmen wiederum ziehen aus der Dokumentation Hinweise zu Weiterbetrieb, Mängelbeseitigung oder Stilllegung.
Wer prüfen darf, unterscheidet sich somit nicht für im Homeoffice betrieblich genutzte elektrische Betriebsmittel oder in der Betriebsstätte genutzte elektrische Betriebsmittel.
Wo können elektrische Betriebsmittel aus dem Homeoffice geprüft werden?
Wo die wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 für die im Homeoffice genutzten elektrischen Betriebsmittel stattzufinden hat, ist nicht festgeschrieben und kann flexibel organisiert werden. Denkbar sind zum Beispiel:
- eine zentrale Prüfung in der Betriebsstätte
- zu Hause bei den Beschäftigten (die für die Prüfung Zutritt gewähren müssen).
Evtl. auf dem Transportweg zwischen Homeoffice und Betriebsstätte auftretende Beschädigungen können beispielsweise vermieden werden, indem elektrische Betriebsmittel mit externem Netzteil verwendet werden. In diesem Fall muss schließlich messtechnisch lediglich das Netzteil, welches die netzseitige Wechselspannung von 230 V auf zum Beispiel 20 V Gleichspannung wandelt, geprüft werden. Eine Sichtprüfung auf Beschädigungen der elektrischen Betriebsmittel, beispielsweise am Gehäuse, kann etwa auch durch unterwiesene Beschäftigte mit festgelegten dokumentierten Kontrollfristen erfolgen.
Im Sinne der Sicherheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt: Wie auch immer Betriebe die Prüfungen organisieren – auf sie zu verzichten ist keine Option.
Vorgaben zu Prüfungen:
Beratung durch die BG ETEM
Elektrische Geräte können Risiken bergen, etwa durch Körperdurchströmung aufgrund beschädigter Zuleitungen oder Gehäuse – auch im Homeoffice. Unternehmen sollten ihre Beschäftigten dahingehend sensibilisieren, informieren und Unterweisungen gegebenenfalls um die entsprechenden Hinweise und Handlungsempfehlungen erweitern. Dabei sollten Sicherheitsbeauftragte und Führungskräfte einbezogen werden. Bei Fragen und Beratungsbedarf zur Prüfung (ortsveränderlicher) elektrischer Betriebsmittel helfen auch die Aufsichtspersonen und Fachexpertinnen/-experten der BG ETEM gerne weiter.
Christian Kraus, Stephan Kuhn
→ info
- Informationen zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel: www.bgetem.de, Webcode 15999833
- DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel“, www.dguv.de, Webcode p203071