Betriebsärztin am Laptop
Jedes Unternehmen muss für seine Beschäftigten eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sicherstellen.

Warum brauchen Unternehmen betriebsärztliche Betreuung?

Betriebsärztliche Betreuung ist gesetzlich vorgeschrieben, um einen guten Arbeitsschutz sicherzustellen. Unternehmerinnen und Unternehmer erhalten so Unterstützung bei Aufgaben, die sie selbst nicht übernehmen können oder dürfen – und für die ihnen das nötige Fachwissen fehlt. Aber auch andere Gründe sprechen dafür, das Thema anzugehen: Arbeitgeber sorgen für einen guten Schutz der Gesundheit ihrer Beschäftigten, wenn sie deren Betreuung durch einen Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin sicherstellen. Das beugt beruflich bedingten Erkrankungen und Arbeitsausfällen vor, hat also auch ökonomische Vorteile. Es sorgt zudem dafür, dass Beschäftigte sich gut aufgehoben fühlen.

    

Wer darf betriebsärztliche Aufgaben übernehmen?

Um die Aufgabe als Betriebsarzt oder Betriebsärztin übernehmen zu dürfen, wird als Qualifikation die arbeitsmedizinische Fachkunde benötigt. Konkret kommen infrage:

  • Ärzte mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“
  • Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt beziehungsweise zur Zusatzbezeichnung, wenn sie unter Anleitung eines weiterbildungsberechtigten Facharztes mit arbeitsmedizinischer Fachkunde tätig sind
  • Solche Ärztinnen und Ärzte gibt es sowohl freiberuflich in eigener Praxis als auch in (großen) überbetrieblichen Diensten
  • Wer die betriebsärztliche Betreuung eines Unternehmens übernimmt, sollte sich in jedem Fall in dessen Branche auskennen oder sich entsprechendes Wissen aneignen

     

Was tun Betriebsärztinnen und -ärzte?

  • Beurteilen: Sie unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung, gegebenenfalls weisen sie auf Lücken hin. Außerdem wird in diesem Rahmen auch die erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge festgelegt, die sie dann regelmäßig bei den Beschäftigten durchführen. Sie sind fester Bestandteil des Arbeitssicherheitsausschusses, der für Betriebe mit mehr als zwanzig Beschäftigten verpflichtend ist und mindestens ein Mal pro Quartal tagen muss.
  • Beobachten: Aus regelmäßigen Begehungen kennen sie die Arbeitsplätze im Betrieb und prüfen zusammen mit dem Unternehmen, ob bereits besprochene Arbeitsschutzmaßnahmen umgesetzt wurden und wirksam sind.
  • Beraten: Sie stehen sowohl Unternehmerinnen und Unternehmern als auch Beschäftigten bei allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes zur Seite und beteiligen sich beispielsweise an Unterweisungen.
  • Begleiten: Sie unterstützen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), wenn betroffene Beschäftigte dies wünschen.

      

Wie finden Unternehmen einen Betriebsarzt / eine Betriebsärztin?

  • Für Kleinbetriebe führt die BG ETEM eine Liste qualifizierter und erfahrener Betriebsärztinnen und -ärzte. Das Netzwerk „Betriebsärztliche Betreuung für Kleinbetriebe“ richtet sich an Unternehmen bis 50 Beschäftigte, die am Unternehmermodell (siehe Kasten) teilnehmen, oder Betriebe bis 10 Beschäftigte, die sich für die sogenannte Regelbetreuung entschieden haben.
  • Per Internet, etwa über die Gelben Seiten oder das Telefonbuch. Manchmal bieten auch Innungen oder Kreishandwerkerschaften einzelnen Betrieben an, einem Rahmenvertrag zur Betreuung beizutreten.
  • Alle im Netzwerk aufgeführten Ärztinnen und Ärzte verfügen über die arbeitsmedizinische Fachkunde. Sie unterstützen Kleinbetriebe beim betrieblichen Gesundheitsschutz und bieten Beratung und/oder Betreuung (telefonisch oder falls erforderlich vor Ort).