Ein Mann im Rollstuhl auf einer Hebebühne eines Fahrzeugs für Menschen mit Behinderungen
Auch die Kosten für ein Taxi oder einen Krankentransport übernimmt die BG ETEM, wenn aufgrund der Verletzung nach einem Versicherungsfall weder Bus oder Bahn noch Auto genutzt werden können.

Gut zu wissen: Versicherte der BG ETEM haben Anspruch auf Reisekostenerstattung, wenn sie nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder einer Berufskrankheit Heilbehandlungen, medizinische Rehabilitationen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen müssen. Übernommen werden können Kosten für Fahrt und Transport, und, sofern erforderlich, im notwendigen Rahmen Gepäcktransport, Verpflegung und Übernachtung. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln erstattet die Berufsgenossenschaft die Fahrtkosten für das zweckmäßigste Beförderungsmittel und die 2. Klasse. Zudem sind mögliche Fahrpreisvergünstigungen auszunutzen, wenn die Fahrkosten dadurch geringer ausfallen, etwa mit einer BahnCard oder einem Länderticket. Die Abrechnung erfolgt gegen regelmäßige Vorlage von Fahrkarten oder anderer Belege.

Auto, Motorrad & Co.

Versicherte, die mit Auto, Motorrad oder einem anderen Kraftfahrzeug unterwegs sind, erhalten eine pauschale Wegstreckenentschädigung nach Bundesreisekostengesetz (BRKG) – in der Regel 20 Cent je Kilometer und höchstens 130 Euro. Für die Berechnung ist die verkehrsübliche Straßenverbindung maßgebend. Manchmal lassen sich aufgrund von Art oder Schwere einer Verletzung weder öffentliche Verkehrsmittel noch das Auto nutzen. In solchen Fällen übernimmt die BG ETEM die Kosten für ein angemessenes Verkehrsmittel, beispielsweise Fahrten mit dem Taxi oder einem Krankentransport. Welches Transportmittel als angemessen gilt, wird im Einzelfall entschieden und ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Unter bestimmten Umständen, gerade bei weit entfernt liegenden, längeren Reha-Maßnahmen, kann darüber hinaus ein Anspruch auf Verpflegungs- und Übernachtungsgeld bestehen.

So geht’s

Fahrtkosten können mit einem formlosen Anschreiben beim zuständigen Standort der BG ETEM beantragt werden.
Diesen finden Sie hier: www.bgetem.de, Webcode: ansprechpartner

Dem Antrag beizufügen sind:

  • eine Aufstellung der gefahrenen Kilometer
  • sonstige Auslagen (etwa Bustickets)
  • ein Beleg vom Arzt/Therapeuten oder ähnliches über die Wahrnehmung der Termine
  • Sofern der BG ETEM noch nicht bekannt, wird die Bankverbindung benötigt.

Johannes Kaufmann