Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Zu den versicherten Personen gehören alle Beschäftigten unserer Mitgliedsunternehmen.
Pflichtversicherte Unternehmerinnen und Unternehmer
Unternehmerinnen und Unternehmer der Branchen Textil und Bekleidung sowie Druck und Papierverarbeitung sind bei der BG ETEM pflichtversichert.
Freiwillige Versicherung
Für alle anderen Personen kann laut Satzung Versicherungsschutz nur über den Abschluss einer freiwilligen Versicherung erlangt werden.
Zu diesem Personenkreis gehören:
- Unternehmerinnen und Unternehmer der Energie- und Wasserwirtschaft, der Branchen Elektrotechnik und Feinmechanik sowie Medientechnik, unternehmerähnliche Personen
- im Betrieb mitarbeitende Ehegatten sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, sofern kein Arbeitsverhältnis besteht
Hätten Sie’s gewusst?
→ Vier Millionen Versicherte – bei der BG ETEM sind mehr Menschen versichert, als Berlin Einwohner hat (3,7 Millionen).
Abgrenzung Arbeitnehmer – Unternehmer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen in einem Beschäftigungsverhältnis. Sie sind im Betrieb integriert und ihrem Arbeitgeber gegenüber hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Tätigkeit weisungsgebunden. Der Bezug von Entgelt ist dabei nicht von Bedeutung. Eine selbstständige Tätigkeit (Unternehmereigenschaft) ist vornehmlich gekennzeichnet durch das Tragen eines eigenen Unternehmerrisikos und der freien Gestaltung von Tätigkeit, Arbeitszeit und Arbeitsort.
Einfach ist die Zuordnung bei
- Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern
- Gesellschafterinnen und Gesellschaftern des bürgerlichen
Rechts (GbR) - Gesellschafterinnen und Gesellschaftern einer Offenen
Handelsgesellschaft (OHG) - Komplementären einer Kommanditgesellschaft (KG)
Hier liegt immer eine Unternehmereigenschaft vor, da sie unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen haften und somit das volle Unternehmerrisiko tragen.
Einzelfallprüfung
Hingegen muss bei mitarbeitenden Gesellschafterinnen und Gesellschaftern
- einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- einer Komplementär-GmbH (GmbH & Co. KG)
- einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kurz: UG (haftungsbeschränkt) sowie
- Kommanditisten einer KG
... immer im Einzelfall geprüft werden, ob sie im sozialversicherungsrechtlichen Sinne als Arbeitnehmer oder unternehmerähnliche Person anzusehen sind.
Statusfeststellung
Für die Beurteilung, ob eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder eine unternehmerähnliche Tätigkeit vorliegt, muss eine rechtliche Gesamtbewertung in jedem Einzelfall erfolgen. Die erfolgte Statusfeststellung bezieht sich auf alle Bereiche der Sozialversicherung. Vorrangiger Sozialversicherungsträger für das Feststellungsverfahren ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung.
→ info
- Antworten auf häufig gestellte Fragen: www.bgetem.de, Webcode 12448090
- Mehr als eine Versicherung: https://darum.bgetem.de
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