Illustration mit acht Versicherten unter einem überdimensionalen Regenschirm

 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Zu den versicherten Personen gehören alle Beschäftigten unserer Mitgliedsunternehmen.

Pflichtversicherte Unternehmerinnen und Unternehmer

Unternehmerinnen und Unternehmer der Branchen Textil und Bekleidung sowie Druck und Papierverarbeitung sind bei der BG ETEM pflichtversichert.

Freiwillige Versicherung

Für alle anderen Personen kann laut Satzung Versicherungsschutz nur über den Abschluss einer freiwilligen Versicherung erlangt werden.

Zu diesem Personenkreis gehören:

  • Unternehmerinnen und Unternehmer der Energie- und Wasserwirtschaft, der Branchen Elektrotechnik und Feinmechanik sowie Medientechnik, unternehmerähnliche Personen
  • im Betrieb mitarbeitende Ehegatten sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, sofern kein Arbeitsverhältnis besteht

Statusfeststellung

Für die Beurteilung, ob eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder eine unternehmerähnliche Tätigkeit vorliegt, muss eine rechtliche Gesamtbewertung in jedem Einzelfall erfolgen. Die erfolgte Statusfeststellung bezieht sich auf alle Bereiche der Sozialversicherung. Vorrangiger Sozialversicherungsträger für das Feststellungsverfahren ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung.