Ausbilderinnen und Ausbilder kommt eine Schlüsselrolle bei der Sicherheit von Auszubildenden zu: Sie strukturieren den Einstieg, vermitteln Wissen, sorgen für Orientierung und schaffen eine Umgebung, in der Sicherheit als selbstverständlicher Teil professionellen Arbeitens verstanden wird.
Die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt den sicheren Einstieg ins Berufsleben. Beschäftigte – einschließlich Auszubildender – sind automatisch gegen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Wegeunfälle versichert. Die Beiträge tragen ausschließlich die Arbeitgeber. Dieser Versicherungsschutz greift im Schadensfall. Das eigentliche Ziel ist jedoch die Prävention. Eine solide Präventionskultur entsteht durch betriebliche Organisation, klare Abläufe und das konsequente Umsetzen der gesetzlichen Vorgaben.
Die Rechtslage bei Jugendlichen
Besonders bei Jugendlichen ist die Rechtslage klar strukturiert. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt Arbeitszeiten und Ruhepausen und untersagt Tätigkeiten, die für die Entwicklung junger Menschen gefährdend sein könnten. Vor Ausbildungsbeginn ist eine ärztliche Untersuchung verpflichtend, ebenso eine Nachuntersuchung ein Jahr später. Diese Untersuchungen stellen sicher, dass Jugendliche körperlich geeignet sind und keine arbeitsbedingten Risiken übersehen werden.
Für Ausbilderinnen und Ausbilder bedeutet das: Sie müssen organisatorisch mitdenken, Termine überwachen und deren Ergebnisse rechtzeitig einholen. Gleichzeitig müssen junge Beschäftigte verstehen, warum diese Untersuchungen stattfinden und wie sie zu ihrem Schutz beitragen. Im Zusammenspiel mit Betriebsärztinnen und -ärzten, Sicherheitsbeauftragten und Fachkräften für Arbeitssicherheit entsteht so ein Netzwerk, das Auszubildenden Sicherheit vermittelt und sie frühzeitig in die Strukturen des betrieblichen Arbeitsschutzes einführt.
Ordnung und Sauberkeit
Ordnung und Sauberkeit haben in der textilen Branche eine besondere Bedeutung: Faserflug, Staub, Platzmangel und häufige Materialwechsel machen klare Strukturen unverzichtbar. Unordnung kann schnell zu Stolper- oder Rutschgefahren führen, Werkzeuge unauffindbar machen oder Fehlgriffe begünstigen. Ausbilderinnen und Ausbilder sollten Ordnung daher nicht als abschließende Maßnahme am Ende eines Arbeitstages oder einer Schicht definieren, sondern als Bestandteil des Arbeitens selbst. Wenn bereits während der Tätigkeit aufgeräumt, sortiert und gereinigt wird, verringern sich Zwischenfälle spürbar. Auch Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit frei bleiben. Diese Anforderungen erscheinen einfach, werden aber gerade von neuen Beschäftigten oftmals nicht intuitiv umgesetzt. Die klare und wiederholte Vermittlung dieser Grundprinzipien schafft Sicherheit, erhöht die Effizienz und unterstützt eine ruhige, konzentrierte Arbeitsweise.
Persönliche Schutzausrüstung
Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bildet die letzte Schutzmaßnahme, wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen. In Textil- und Modebetrieben gehören dazu in der Regel Schutzbrillen, Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe und Gehörschutz. Bei Staub- oder Dampfentwicklung kommen Atemschutzmasken hinzu, in der Reinigung oder Veredlung können chemikalienbeständige Handschuhe und Schürzen erforderlich sein.
Die Ausbildung vermittelt, welche PSA verwendet wird, warum sie notwendig ist, wie sie korrekt angelegt wird und worauf bei der Passform zu achten ist. PSA verliert ihre Schutzfunktion, wenn sie beschädigt, verschmutzt oder falsch getragen wird. Deshalb sollten Auszubildende im Rahmen von Unterweisungen auch lernen, wie sie ihre PSA prüfen, reinigen und sachgerecht aufbewahren. Ebenso wichtig ist geeignete Arbeitskleidung: Beschäftigte in der Textilbranche sollten eng anliegende Kleidung tragen, lange Haare sichern, Schmuck und Uhren ablegen. All dies dient dem Schutz vor Einziehen, Ergreifen oder Aufwickeln durch laufende Maschinenteile – Gefahren, die im textilen Produktionsumfeld real und häufig unterschätzt sind.
Werkzeug- und Maschinensicherheit als zentrale Ausbildungsinhalte
Werkzeuge gehören zu den alltäglichen Arbeitsmitteln, die früh im Ausbildungsprozess genutzt werden. Besonders Schneidwerkzeuge erfordern geschultes Verhalten: Eine sichere Grifftechnik, die richtige Schnittführung und das sofortige Sichern der Klingen nach Gebrauch sind elementare Standards. Stumpfe Werkzeuge erhöhen das Verletzungsrisiko, daher müssen Klingen regelmäßig geschärft oder getauscht werden.
Der Umgang mit Maschinen ist komplexer und erfordert ein strukturiertes Heranführen. In der Textil- und Modebranche bestehen typische Gefährdungen durch Einzugsstellen, rotierende Teile, Walzen, Transportorgane oder Ketten- und Zahnradantriebe. Diese Bereiche sind durch Schutzverkleidungen und Not-Halt-Einrichtungen gesichert. Der zentrale Grundsatz lautet: Schutzeinrichtungen dürfen weder entfernt noch überbrückt werden. Manipulationen führen nicht nur zu Unfallrisiken, sondern gefährden den gesamten Arbeitsbereich.
Auszubildende müssen lernen, dass sie Maschinen nur im vollständig stillgesetzten Zustand rüsten, reinigen oder entstören dürfen. Die sichere Bedienung umfasst das Bewusstsein für Bewegungsabläufe, Anlaufverhalten und Nachlaufzeiten. Um diese Zusammenhänge begreifbar zu machen, sollten Ausbilderinnen und Ausbilder nicht nur Regeln nennen, sondern erklären, weshalb sie gelten. Ein grundlegendes Verständnis der Maschinensicherheit fördert selbstständiges und vorausschauendes Arbeiten.
Umgang mit Gefahrstoffen
In der Textil- und Modebranche kommen zahlreiche chemische Stoffe zum Einsatz, vor allem in der Veredlung, Reinigung und Wäscherei. Diese Stoffe bergen das Risiko von Hautreizungen, Verätzungen oder Atemwegsbelastungen. Eine sichere Handhabung setzt voraus, dass Sicherheitsdatenblätter zugänglich sind, Kennzeichnungen verstanden und Betriebsanweisungen befolgt werden. Gefahrstoffe dürfen nie in unzureichend beschrifteten Behältern aufbewahrt werden – vor allem nicht in solchen, die Lebensmitteln ähneln.
Die Einführung in Gefahrstoffkunde sollte schrittweise erfolgen, beginnend mit den grundlegenden Symbolen des GHS (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien). Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich stattfinden, bei Jugendlichen halbjährlich. Sie beinhalten auch eine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung. Ausbilderinnen und Ausbilder sollten darauf achten, dass Beschäftigte bei Arbeiten mit ätzenden oder reizenden Stoffen immer geeignete PSA tragen. Haut- oder Atemwegsbeschwerden sind ernst zu nehmen und erfordern ein sofortiges Abbrechen der Tätigkeit und ärztliche Abklärung.
Brandgefahren
Brand- und Explosionsgefahren haben in Textilbetrieben verschiedene Ursachen: Faserstaub, brennbare Flüssigkeiten, aufheizende Maschinenbauteile oder Funkenbildung. Die zentrale Präventionsmaßnahme ist der Ausschluss von Zündquellen. Offenes Feuer, glimmende Gegenstände, unkontrollierte statische Entladungen oder heiße Oberflächen sind potenzielle Auslöser. Brennbare Stoffe werden nur in notwendigen Mengen bereitgestellt und Behälter nach Nutzung unmittelbar geschlossen. Putzlappen, die mit Lösemitteln getränkt sind, gehören in dicht schließende Metallbehälter. Auch Lüftung und Reinigung sind entscheidend: Staubablagerungen müssen regelmäßig entfernt werden, da sie ein erhebliches Brandrisiko darstellen. Auszubildende sollten zudem mit den Grundlagen des Feuerlöschergebrauchs vertraut gemacht werden, idealerweise durch praktische Übungen.
Elektrische Risiken
Elektrische Gefährdungen entstehen durch beschädigte Kabel, defekte Geräte oder unzureichend geschützte Anlagenbereiche. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, geändert und instand gehalten werden. Auszubildende dürfen keine Schaltschränke öffnen oder Reparaturen vornehmen. Bei Stromunfällen hat die Eigensicherung oberste Priorität: Der Stromkreis muss – wenn möglich – unterbrochen werden. Nach einer Körperdurchströmung ist die betroffene Person umgehend ärztlich vorzustellen; dabei ist mindestens eine ärztliche Kontrolle mit EKG erforderlich, gegebenenfalls mit weiterer Überwachung nach ärztlicher Entscheidung.
Lärm
Lärm gehört in vielen textilen Produktionsbereichen zum Alltag. Maschinen, Lüftungen und Produktionsprozesse erzeugen Schallpegel, die das Gehör langfristig schädigen können. Ab einem Pegel von 80 dB(A) stellt der Betrieb Gehörschutz zur Verfügung; ab 85 dB(A) ist dieser verpflichtend zu tragen. Lärmbereiche müssen gekennzeichnet sein, und regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind durchzuführen. Im Ausbildungsprozess sollten Ausbilderinnen und Ausbilder nicht nur den Gehörschutz bereitstellen, sondern auch die korrekte Nutzung erklären, da ein schlechtsitzender Gehörschutz kaum Schutz bietet. Zudem ist auf die Rolle von Freizeitlärm hinzuweisen, der das berufliche Lärmexpositionsrisiko erhöht.
Ergonomisches Arbeiten und innerbetrieblicher Transport
Besonders beim Heben, Tragen und Bewegen von Lasten sind falsche Bewegungsmuster häufige Ursachen für Beschwerden und langfristige Gesundheitsschäden. Ausbilderinnen und Ausbilder sollten Auszubildenden beibringen, wie Lasten körpernah gehalten, aus den Beinen heraus gehoben und ohne Verdrehung umgesetzt werden. Beschäftigte sollten konsequent Hilfsmittel wie Hebehilfen, Tragegurte oder Transportwagen nutzen. Alle Transportwege müssen frei sein, und Flurförderzeuge dürfen nur von geschulten Personen geführt werden. Sicherheitsschuhe sind dabei unverzichtbar, um Verletzungen durch herunterfallende Gegenstände oder Quetschungen zu verhindern. Ergonomische Grundsätze betreffen daneben auch Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen – beispielsweise in Verwaltung oder Qualitätskontrolle. Ein angemessener Sehabstand, richtig eingestellte Sitz- und Tischhöhen, blendfreie Beleuchtung und regelmäßige Bewegungspausen tragen zur Gesunderhaltung bei.
Erste Hilfe
Erste-Hilfe-Maßnahmen sind ein wichtiger Bestandteil einer sicheren Ausbildung und müssen verlässlich organisiert, bekannt und im Ernstfall schnell umsetzbar sein.. Aushänge mit Notrufnummern, den Namen der Ersthelferinnen und Ersthelfer, dem Standort des Erste-Hilfe-Materials und der nächstgelegenen medizinischen Einrichtungen müssen klar sichtbar sein. Neue Beschäftigte müssen wissen, wo sie Verbandskästen, Augenduschen oder AED-Geräte (Defibrillatoren) finden. Jede Erste-Hilfe-Leistung, auch wenn sie klein erscheint, ist zu dokumentieren, um spätere medizinische oder versicherungsrechtliche Schritte nachvollziehbar zu machen. Besondere Notfallszenarien wie Augenverätzungen oder Stromunfälle sollten mit Auszubildenden durchgesprochen werden. Dabei hilft es, reale Situationen zu simulieren oder zumindest die Anwendung von Arbeitsmitteln wie Augenduschen praktisch zu zeigen.
Betriebliche Orientierungssysteme
Sicherheitskennzeichnungen ergänzen die organisatorischen Maßnahmen. Verbots-, Gebots-, Warn-, Rettungs- und Brandschutzzeichen bilden ein klar strukturiertes Orientierungssystem im Betrieb. Ausbilderinnen und Ausbilder sollten diese Symbole nicht isoliert erklären, sondern im jeweiligen Kontext: Was bedeutet dieses Warnsymbol an einer Maschine? Warum ist an einer bestimmten Stelle Gehörschutz vorgeschrieben? In welche Richtung weist ein Rettungszeichen? Die Kombination aus Ort, Symbol und Verhalten hilft Auszubildenden, Sicherheitsregeln schneller zu erfassen und intuitiv anzuwenden.
Sicherheit als Ausbildungskompetenz
Sichere Ausbildung ist kein zusätzlicher Baustein, sondern Teil des beruflichen Grundgerüsts. Ausbilderinnen und Ausbilder schaffen durch klare Struktur, Wiederholung, praktisches Vorleben und konsequente Einbindung aller Regeln eine Umgebung, in der Auszubildende Verantwortung übernehmen und lernen, sicher zu handeln. Arbeitssicherheit wird damit nicht als Pflicht erlebt, sondern als Bestandteil professioneller Arbeit. Betriebe, die Sicherheit als Qualität verstehen und in der Ausbildung verankern, profitieren nicht nur durch weniger Unfälle, sondern gewinnen motivierte junge Fachkräfte, die ihre Arbeit verstehen, Risiken einschätzen und langfristig leistungsfähig bleiben.
Oskar Behr
→ info
- Brancheninformationen Textil und Mode: www.bgetem.de, Webcode: 13492488
- Unfallstatistik Textile Branchen 2024: www.bgetem.de, Webcode: 14678034
- Der sichere Start ins Berufsleben – Infos für Azubis in Textil- und Modeberufen: medien.bgetem.de, Webcode: M18371795
- Medienpaket für Auszubildende – Textil und Mode: medien.bgetem.de, Webcode: M18258976
- Unterweisungshilfe – Ausgabe Textil und Mode: medien.bgetem.de, Webcode: M18400663
- DGUV Grundsatz 312-001 „Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen“: www.dguv.de, Webcode: p312001
Die BG ETEM bietet zahlreiche Seminare, Lehrgänge und Workshops rund um das Thema Maschinensicherheit an. Nähere Informationen unter:
- Seminardatenbank: www.bgetem.de, Webcode: 21788705
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