Ob in zahntechnischen Laboratorien oder anderem Gesundheitshandwerk, zum Beispiel der Orthopädietechnik, oder bei der Wartung und dem Service von Luft- und Raumfahrzeugen – überall entstehen mithilfe additiver Fertigungsverfahren präzise Prototypen und komplexe Bauteile.
Die Vielfalt der Anwendungen zeigt, wie tiefgreifend diese Technologie bereits in unterschiedlichste Branchen vorgedrungen ist – und welches Potenzial für zukünftige Innovationen hier besteht. Gleichzeitig ist ein sicherer Umgang mit den neuen Arbeitsverfahren und -stoffen entscheidend für langfristig gesundes Arbeiten.
Die Bedeutung von Betriebsanweisungen
Zentrale Basis für den Arbeitsschutz ist die Beurteilung der jeweiligen Arbeitsbedingungen. Unternehmen müssen durch eine Beurteilung der Gefährdungen ermitteln, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Eine Betriebsanweisung fasst die relevanten Aspekte systematisch zusammen.
Führungskräfte können Beschäftigte anhand von Betriebsanweisungen unterweisen. Außerdem sollen Betriebsanweisungen jederzeit als Erinnerungshilfe dienen können.
Bei der Verwendung von Gefahrstoffen im 3D-Druck verpflichtet die Gefahrstoffverordnung Unternehmen dazu, verbindliche Regeln für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zu erstellen. Zu diesen Stoffen gehören beispielsweise:
- leicht entzündbare Lösemittel in der Nachbehandlung bei der Stereolithografie beziehungsweise Digital Light Processing
- Legierungselemente (Cobalt und Chromverbindungen) in Metallpulvern beim Laser-Strahlschmelzen
Ein unsicherer Umgang mit den beispielhaft aufgeführten Gefahrstoffen kann unter anderem zu einer unmittelbaren Explosionsgefahr oder langfristig zu Krebserkrankungen führen. Es reicht also nicht, eine Betriebsanweisung auszuhängen – die Schutzmaßnahmen müssen geeignet und wirksam sein. Nur dann ist der Arbeitsschutz gesetzeskonform und praktisch gewährleistet.
Eine Betriebsanweisung hilft dabei, Beschäftigte frühzeitig auf diese Gefahr aufmerksam zu machen. Sie beschreibt die möglichen Gefahren und legt fest, welche Schutzmaßnahmen einzuhalten sind.
Inhalt und Aufbau der Betriebsanweisung
Eine Betriebsanweisung muss alle wesentlichen Aspekte abdecken, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern klare Vorgaben zu Verhaltensweisen für den sicheren Umgang mit Maschinen, Bio- und Gefahrstoffen zu geben. Zu den inhaltlichen Bestandteilen einer Betriebsanweisung nach Gefahrstoffverordnung und der TRGS 555 „Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“ gehören:
1. Arbeitsbereiche, Arbeitsplatz und Tätigkeit:
Es sind präzise Angaben darüber erforderlich, wo und wie mit Gefahrstoffen gearbeitet wird. Eine klare Abgrenzung der betroffenen Bereiche erleichtert die Beschreibung.
2. Gefahrstoffbezeichnung:
Der Stoff wird benannt und bei Bedarf näher beschrieben, um Missverständnisse zu vermeiden.
3. Gefahren für Mensch und Umwelt:
Basierend auf den Kennzeichnungen der Gebinde und den Gefahrensymbolen werden die potenziellen Risiken aufgezeigt.
4. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Detaillierte Anweisungen, welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, wobei Gebots- und Verbotszeichen der DGUV Information 211-041 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen auch exakte Vorgaben, etwa welche Schutzhandschuhe verwendet werden sollen – individuell angepasst an die betrieblichen Gegebenheiten. Die Vorgaben sollten etwa Angaben zu Hersteller, Produktname, Material oder Farbe enthalten.
5. Verhalten im Gefahrenfall
Klare Notfallpläne und Anweisungen, wie sich Beschäftigte in kritischen Situationen verhalten müssen. Dazu gehören Angaben zum richtigen Löschmittel, Aufsaug- und Bindemittel, zusätzlicher Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Maßnahmen gegen Umweltgefährdung.
6. Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen
Detaillierte Abläufe für den Fall eines Unfalls. Bei Gefahrstoffen können die erforderlichen Maßnahmen von Stoff zu Stoff sehr unterschiedlich sein.
7. Sachgerechte Entsorgung
Anweisungen für Maßnahmen im Betrieb zur sachgerechten Entsorgung von Gefahrstoffabfällen.
Mithilfe dieser systematischen Gliederung können Unternehmen alle relevanten Aspekte des sicheren Umgangs mit Gefahrstoffen transparent und nachvollziehbar dokumentieren.
Das Sicherheitsdatenblatt als Informationsquelle für die Betriebsanweisung
Das Sicherheitsdatenblatt
Der Zugang zum Sicherheitsdatenblatt (SDB) muss dauerhaft gewährleistet sein. Die Beschäftigten sind im Rahmen der Unterweisung aktiv darüber zu informieren, wo und wie sie die Informationen finden. Im Ernstfall benötigen Rettungskräfte das entsprechende SDB, um verunfallte Beschäftigte richtig behandeln zu können. Daher müssen anwesende Kolleginnen und Kollegen oder unkundige Rettungskräfte schnellen und ungehinderten Zugang zu diesen im schlimmsten Fall überlebenswichtigen Informationen haben.
Hilfestellungen und Vordrucke für die Betriebsanweisung
Um die Erstellung einer Betriebsanweisung zu erleichtern, bietet die BG ETEM Muster-Betriebsanweisungen an. Vorteil für Unternehmen beziehungsweise Anwender sind:
- Übersichtliche Struktur:
Einheitliche Vorlagen sichern die systematische Eingliederung aller erforderlichen Inhalte und erleichtern den Vergleich und die Aktualisierung. - Zeitersparnis:
Standardisierte Vordrucke erleichtern es, wesentliche Inhalte schnell zu erfassen und anzupassen – stets unter Berücksichtigung der spezifischen betrieblichen Gegebenheiten. - Einheitliche Kennzeichnung:
Vordrucke enthalten häufig die offiziellen Gebots- und Verbotszeichen sowie Gefahrensymbole, die den Wiedererkennungswert und die Verständlichkeit erhöhen.
Vorlagen
Nutzen Sie die Vorteile der Vorlagen und passen Sie diese stets an Ihre betrieblichen Gegebenheiten an. Mit betriebsspezifischen Betriebsanweisungen schaffen Sie eine sichere Arbeitsumgebung, die nicht nur gesetzlichen Anforderungen genügt, sondern auch den Schutz und das Wohl Ihrer Beschäftigten nachhaltig verbessert.
Verständlichkeit ist der Schlüssel zum Erfolg
Damit Betriebsanweisungen ihren Zweck erfüllen, müssen sie in klarer und verständlicher Sprache verfasst sein. Dabei helfen:
- kurze und prägnante Formulierungen:
Vermeiden Sie Fachsprache und unnötig komplizierte Ausdrücke. Die Inhalte sollten auch für fachfremde Beschäftigte verständlich sein. - visuelle Unterstützung:
Ergänzen Sie Texte durch Piktogramme und eindeutige Symbole, um wichtige Hinweise visuell zu verdeutlichen. - sprachliche Anpassung:
Bei Beschäftigten mit fremdsprachlichem Hintergrund ist eine Übersetzung der Betriebsanweisung in eine für sie verständliche Sprache unerlässlich.
Beispiele für eindeutige Formulierungen im Gegensatz zu unklaren Phrasen:
Eine sorgfältig erstellte Betriebsanweisung für Gefahrstoffe schafft die Grundlage für sicheres Arbeiten im Betrieb. Sie ist das Ergebnis der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, beschreibt verbindliche Schutzmaßnahmen und gewährleistet, dass alle Beschäftigten im Ernstfall handlungsfähig bleiben – unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen.
Die BG ETEM bietet in ihrem Medienportal ergänzend zu den branchenspezifischen Muster-Betriebsanweisungen das Downloadpaket „Betriebsanweisungen 3D-Druck“ an. Enthalten sind einfach auszufüllende Vorlagen im Word-Format unter anderem für:
- Aluminium-Pulver (B236)
- Cobalt-Pulver (B237)
- Eisen-Pulver (B238)
- Nickel-Pulver (B239)
- Laserstrahlschmelzen (B242)
- Nachbehandlung im IPA-Washer (B246)
Ralf Stodden
→ info
- Betriebsanweisungen 3D-Druck (BZ026): medien.bgetem.de, Webcode: M24549540
- Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (MB029): medien.bgetem.de, Webcode: M18805543
- Betriebsanweisungen Anleitung und Blanko-Muster (BZ00): medien.bgetem.de, Webcode: M18672969
- Betriebsanweisungen Dentallabor (BZ014): medien.bgetem.de, Webcode: M18503552
- Betriebsanweisungen 3D-Druck: medien.bgetem.de, Webcode: 24549540
- Sicherheit durch Betriebsanweisungen (DGUV Information 211-010): www.dguv.de, Webcode: p211010
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (DGUV Information 211-041): medien.bgetem.de, Webcode: M18185812
- Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (DGUV Information 213-051, Merkblatt A 010 der Reihe „Allgemeine Themen“): medien.bgetem.de, Webcode: M18805543
- Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten: www.baua.de
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