Labormitarbeiterin mit Schutzbrille, Kittel und Sicherheitshandschuhen schaut auf das Etikett einer Chemikalienflasche.
Die Arbeit mit 3D-Druckern bringt vielfältige Gefährdungen mit sich, die von thermischen und mechanischen Risiken bis hin zu gesundheitsschädlichen Emissionen reichen.

Ob in zahntechnischen Laboratorien oder anderem Gesundheitshandwerk, zum Beispiel der Orthopädietechnik, oder bei der Wartung und dem Service von Luft- und Raumfahrzeugen – überall entstehen mithilfe additiver Fertigungsverfahren präzise Prototypen und komplexe Bauteile.

Blick in das Glasgehäuse eines 3D-Druckers, der gerade in Betrieb ist.
Versicherte sind mit neuen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen konfrontiert.
Im Vergleich zur konventionellen Fertigung lassen sich Teile mit diesem Verfahren oft deutlich schneller herstellen: etwa Zahnkronen und -brücken, Orthesen, Prothesen, Implantat-Prototypen, patientenspezifische Reha-Hilfsmittel, Gussformen für Silikon beispielsweise im Hörgerätebau. Ebenso Brillenfassungen oder Entwürfe von Einzelteilen, zum Beispiel Mundstücke von Holzblasinstrumenten, aufwändige Leichtbauteile, Clips und Halterungen sowie strömungsoptimierte Komponenten wie Düsen.

Die Vielfalt der Anwendungen zeigt, wie tiefgreifend diese Technologie bereits in unterschiedlichste Branchen vorgedrungen ist – und welches Potenzial für zukünftige Innovationen hier besteht. Gleichzeitig ist ein sicherer Umgang mit den neuen Arbeitsverfahren und -stoffen entscheidend für langfristig gesundes Arbeiten. 

Die Bedeutung von Betriebsanweisungen

Zentrale Basis für den Arbeitsschutz ist die Beurteilung der jeweiligen Arbeitsbedingungen. Unternehmen müssen durch eine Beurteilung der Gefährdungen ermitteln, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Eine Betriebsanweisung fasst die relevanten Aspekte systematisch zusammen.

Führungskräfte können Beschäftigte anhand von Betriebsanweisungen unterweisen. Außerdem sollen Betriebsanweisungen jederzeit als Erinnerungshilfe dienen können.

Bei der Verwendung von Gefahrstoffen im 3D-Druck verpflichtet die Gefahrstoffverordnung Unternehmen dazu, verbindliche Regeln für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zu erstellen. Zu diesen Stoffen gehören beispielsweise:

  • leicht entzündbare Lösemittel in der Nachbehandlung bei der Stereolithografie beziehungsweise Digital Light Processing
  • Legierungselemente (Cobalt und Chromverbindungen) in Metallpulvern beim Laser-Strahlschmelzen

Ein unsicherer Umgang mit den beispielhaft aufgeführten Gefahrstoffen kann unter anderem zu einer unmittelbaren Explosionsgefahr oder langfristig zu Krebserkrankungen führen. Es reicht also nicht, eine Betriebsanweisung auszuhängen – die Schutzmaßnahmen müssen geeignet und wirksam sein. Nur dann ist der Arbeitsschutz gesetzeskonform und praktisch gewährleistet.

Schematische Darstellung der Ausdünstungen von Kunstharz im Dentallabor aus einem Behälter, in dem eine Zahnprothese liegt.
3D-gedruckte Werkstücke aus Kunstharz müssen in der Nachbehandlung von noch nicht gehärteten Rückständen befreit werden. Das dafür häufig verwendete 2-Propanol verdampft bereits bei 12 °C und kann unter Umständen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden.
Bei der Nachbehandlung von 3D‑Drucken aus flüssigem Kunstharz – zum Beispiel in Dentallaboren – kommen häufig leicht flüchtige Lösemittel zum Einsatz. Wenn der Arbeitsbereich nicht ausreichend belüftet ist, können sich diese Lösemitteldämpfe in der Luft anreichern. Dadurch entsteht die Gefahr, dass sich ein zündfähiges Dampf‑Luft‑Gemisch bildet.

Eine Betriebsanweisung hilft dabei, Beschäftigte frühzeitig auf diese Gefahr aufmerksam zu machen. Sie beschreibt die möglichen Gefahren und legt fest, welche Schutzmaßnahmen einzuhalten sind.

Inhalt und Aufbau der Betriebsanweisung

Eine Betriebsanweisung muss alle wesentlichen Aspekte abdecken, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern klare Vorgaben zu Verhaltensweisen für den sicheren Umgang mit Maschinen, Bio- und Gefahrstoffen zu geben. Zu den inhaltlichen Bestandteilen einer Betriebsanweisung nach Gefahrstoffverordnung und der TRGS 555 „Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“ gehören:

1. Arbeitsbereiche, Arbeitsplatz und Tätigkeit: 
Es sind präzise Angaben darüber erforderlich, wo und wie mit Gefahrstoffen gearbeitet wird. Eine klare Abgrenzung der betroffenen Bereiche erleichtert die Beschreibung.

2. Gefahrstoffbezeichnung: 
Der Stoff wird benannt und bei Bedarf näher beschrieben, um Missverständnisse zu vermeiden.

3. Gefahren für Mensch und Umwelt: 
Basierend auf den Kennzeichnungen der Gebinde und den Gefahrensymbolen werden die potenziellen Risiken aufgezeigt.

4. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Detaillierte Anweisungen, welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, wobei Gebots- und Verbotszeichen der DGUV Information 211-041 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen auch exakte Vorgaben, etwa welche Schutzhandschuhe verwendet werden sollen – individuell angepasst an die betrieblichen Gegebenheiten. Die Vorgaben sollten etwa Angaben zu Hersteller, Produktname, Material oder Farbe enthalten.

5. Verhalten im Gefahrenfall
Klare Notfallpläne und Anweisungen, wie sich Beschäftigte in kritischen Situationen verhalten müssen. Dazu gehören Angaben zum richtigen Löschmittel, Aufsaug- und Bindemittel, zusätzlicher Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Maßnahmen gegen Umweltgefährdung. 

6. Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen
Detaillierte Abläufe für den Fall eines Unfalls. Bei Gefahrstoffen können die erforderlichen Maßnahmen von Stoff zu Stoff sehr unterschiedlich sein.

7. Sachgerechte Entsorgung
Anweisungen für Maßnahmen im Betrieb zur sachgerechten Entsorgung von Gefahrstoffabfällen.

Mithilfe dieser systematischen Gliederung können Unternehmen alle relevanten Aspekte des sicheren Umgangs mit Gefahrstoffen transparent und nachvollziehbar dokumentieren.

Das Sicherheitsdatenblatt als Informationsquelle für die Betriebsanweisung

Sicherheitsdatenblatt vor einem Kanister und daneben einer Spritzflasche
Das Sicherheitsdatenblatt enthält wichtige Informationen zu chemischen Eigenschaften, Gefahren und Schutzmaßnahmen.
Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist ein zentrales und standardisiertes Dokument im Gefahrstoffmanagement. Jeder Hersteller, Importeur und sonstiger Inverkehrbringer eines Gefahrstoffs muss in seinem SDB wichtige Informationen zu chemischen Eigenschaften, Gefahren und Schutzmaßnahmen zusammenstellen. Diese Angaben bilden die Basis für die Betriebsanweisung. In der BG ETEM-Broschüre „Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ (MB029) wird im Kapitel 2.4 beschrieben, welche Informationen aus dem SDB sich in die entsprechenden Abschnitte der Betriebsanweisung übertragen lassen.

Hilfestellungen und Vordrucke für die Betriebsanweisung

Um die Erstellung einer Betriebsanweisung zu erleichtern, bietet die BG ETEM Muster-Betriebsanweisungen an. Vorteil für Unternehmen beziehungsweise Anwender sind:

Abbildung einer BG ETEM Muster-Betriebsanweisung
BG ETEM Muster-Betriebsanweisung

  • Übersichtliche Struktur:
    Einheitliche Vorlagen sichern die systematische Eingliederung aller erforderlichen Inhalte und erleichtern den Vergleich und die Aktualisierung.
  • Zeitersparnis:
    Standardisierte Vordrucke erleichtern es, wesentliche Inhalte schnell zu erfassen und anzupassen – stets unter Berücksichtigung der spezifischen betrieblichen Gegebenheiten.
  • Einheitliche Kennzeichnung:
    Vordrucke enthalten häufig die offiziellen Gebots- und Verbotszeichen sowie Gefahrensymbole, die den Wiedererkennungswert und die Verständlichkeit erhöhen.

Verständlichkeit ist der Schlüssel zum Erfolg

Damit Betriebsanweisungen ihren Zweck erfüllen, müssen sie in klarer und verständlicher Sprache verfasst sein. Dabei helfen:

  • kurze und prägnante Formulierungen:
    Vermeiden Sie Fachsprache und unnötig komplizierte Ausdrücke. Die Inhalte sollten auch für fachfremde Beschäftigte verständlich sein.
  • visuelle Unterstützung:
    Ergänzen Sie Texte durch Piktogramme und eindeutige Symbole, um wichtige Hinweise visuell zu verdeutlichen.
  • sprachliche Anpassung:
    Bei Beschäftigten mit fremdsprachlichem Hintergrund ist eine Übersetzung der Betriebsanweisung in eine für sie verständliche Sprache unerlässlich.

Beispiele für eindeutige Formulierungen im Gegensatz zu unklaren Phrasen:

Tabelle mit geeigneten und ungeeigneten Formulierungen für Unterweisungen
Eindeutige Formulierungen sind besser als unklare Phrasen.

 


Eine sorgfältig erstellte Betriebsanweisung für Gefahrstoffe schafft die Grundlage für sicheres Arbeiten im Betrieb. Sie ist das Ergebnis der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, beschreibt verbindliche Schutzmaßnahmen und gewährleistet, dass alle Beschäftigten im Ernstfall handlungsfähig bleiben – unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen.


 
Die BG ETEM bietet in ihrem Medienportal ergänzend zu den branchenspezifischen Muster-Betriebsanweisungen das Downloadpaket „Betriebsanweisungen 3D-Druck“ an. Enthalten sind einfach auszufüllende Vorlagen im Word-Format unter anderem für:

  • Aluminium-Pulver (B236)
  • Cobalt-Pulver (B237)
  • Eisen-Pulver (B238)
  • Nickel-Pulver (B239)
  • Laserstrahlschmelzen (B242)
  • Nachbehandlung im IPA-Washer (B246)

Ralf Stodden