In den Branchen Druck, Papierverarbeitung sowie Elektro und Feinmechanik gibt es verschiedenste Tätigkeiten, bei denen das Risiko einer Augenverletzung besteht. Ein Tropfen einer ätzenden Flüssigkeit, ein fliegender Funke oder ein verirrter Splitter im Auge können fatale Folgen haben und die Sehkraft schlimmstenfalls für immer zerstören.
Typische Tätigkeiten mit Augenverletzungsgefahr
Eine Schutzbrille muss immer dann getragen werden, wenn potenzielle Gefährdungen für die Augen bestehen.
Das ist beispielsweise der Fall bei …
- spanabhebenden Arbeiten, wie etwa Schneiden, Schleifen, Sägen oder Bohren an Papierrollen, Wellpappen, Pappen, Kunststoffen, Metallen oder Holz (bei Organisationsmittel- und Werbemittelherstellung, Herstellung von Verbundverpackungen oder in Werkstätten der Holz- und Metallbearbeitung);
- Arbeiten mit Druckluft oder beim Einsatz eines Hochdruckreinigers bei Reinigungsarbeiten von Werkstücken, Anlagen und Maschinen sowie bei der Siebreinigung und -entschichtung, Reinigung von Farbwannen im Verpackungstief- und Flexodruck sowie im Dekordruck;
- dem Einsatz von optischen Strahlungsquellen, die Verblitzungen verursachen können (beispielsweise bei Laserbearbeitung wie zum Beispiel der Lasergravur, Instandsetzungen und Störungsbeseitigung an UV-Strahlern);
- Arbeiten mit flüssigen Chemikalien, bei denen Spritzgefahr besteht (beispielsweise beim manuellen Hantieren mit ätzenden oder reizenden Flüssigkeiten, wie Säuren, Laugen, Entwicklern, Fixiermitteln, Wasch- und Reinigungsmitteln, Bioziden in der Luftbefeuchtung, beim Umfüllen von Lösemitteln, Mischen von Farben, Kühlschmierstoffen und anderem);
- Arbeiten mit Chemikalien unter Druck (beispielsweise beim Einsatz von Spraydosen für Schmierstoffe und Reiniger, bei Spritz- und Lackierarbeiten sowie bei der Störungsbeseitigung, zum Beispiel an Anlagen und Maschinen);
- Arbeiten über Kopf, bei denen Feststoffe oder Flüssigkeiten in die Augen gelangen können.
Schutzbrillen müssen passen
Viele empfinden das Tragen von Schutzbrillen als hinderlich oder unangenehm. Die Bereitschaft, solche Brillen zu tragen, lässt sich deutlich steigern, wenn schon bei der Auswahl sorgfältig auf eine gute Kombination von Ergonomie und Schutzeigenschaften geachtet wird. Im Fachhandel ist für jede Tätigkeit und jede Person die geeignete Schutzbrille erhältlich. Sie sollte ein geringes Gewicht und eine gute Passform aufweisen, damit sie nicht auf Nasenrücken, Schläfen oder Ohren drückt. Die Scheibenoberfläche sollte ein großes Sichtfeld bieten, also die Sicht nicht einschränken. Zudem sollte sie beschlagfrei und kratzfest sein und – wenn der Arbeitsplatz nichts anderes fordert – keine eingefärbten Gläser haben. Außerdem muss die Brille einen Seitenschutz besitzen, um die Augen rundum optimal abzuschirmen. Muss die Schutzbrille noch mit Gehörschutz oder Atemschutz kombiniert werden, ermöglichen beispielsweise eng anliegende Bügel, sämtliche benötigten Schutzausrüstungen komfortabel zu tragen.
Auch für Beschäftigte, die aufgrund von Sehschwächen eine Brille tragen, gibt es geeigneten Augenschutz. Für kurzfristige Tätigkeiten können sie eine sogenannte Korb- oder Überbrille über der Korrektionsbrille tragen. Abhängig vom Modell können Trägerinnen und Träger unter diesen Brillen allerdings relativ stark schwitzen; dadurch beschlagen die Innenscheiben, was auf die Dauer unangenehm wird. Bei längerem beziehungsweise häufigem Tragen erweist sich daher eine persönliche Korrektionsschutzbrille als sinnvoll, deren Brillenscheiben mit der entsprechenden Sehstärke ausgerüstet sind. Korrektionsschutzbrillen sind bei Optikern vor Ort erhältlich. Darüber hinaus bieten viele Schutzbrillenhersteller auch Korrektionsschutzbrillen an.
Aufbewahrung
Schutzbrillen sollten immer griffbereit sein. Wenn Beschäftigte die Brillen nicht tragen, sollten sie diese vor Schmutz, Staub und Chemikalien geschützt aufbewahren. Damit keine Kratzer entstehen, die das Sichtfeld einschränken könnten, sollte die Trägerin oder der Träger die Brille nicht auf den Sichtscheiben ablegen. So lässt sich die maximale Nutzungsdauer erhöhen. Eine sichere und hygienische Aufbewahrungsmöglichkeit bieten zum Beispiel Aufbewahrungsboxen direkt am Arbeitsplatz.
Erste Hilfe bei Augenverletzungen
Sind bei bestimmten Tätigkeiten die Augen gefährdet, müssen in unmittelbarer Nähe der Arbeitsplätze Augenspülflaschen in ausreichender Menge oder Augenduschen vorhanden sein. Gelangen Chemikalien ins Auge, muss dieses ausgiebig mit Augenspülflüssigkeit gespült werden. Steht keine Augenspülflüssigkeit zur Verfügung, kann auch notfalls fließendes Wasser aus dem Wasserhahn zum Einsatz kommen. Bei Augenverletzungen müssen Betriebe dafür Sorge tragen, dass ein Augenarzt oder eine Augenärztin Betroffene umgehend untersucht.
Ein gutes Sehvermögen schützt auch vor Unfällen. Deshalb sollten Beschäftigte die Augen regelmäßig augenärztlich kontrollieren lassen.
Dr. Nadine Metz
→ info
- Übersichtsseite „Druck und Papierverarbeitung“: www.bgetem.de, Webcode 13335297
- Übersichtsseite „Elektrohandwerke“: www.bgetem.de, Webcode 13553353
- Übersichtsseite „Feinmechanik“: www.bgetem.de, Webcode 13979784
- DGUV Regel 112-192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“: publikationen.dguv.de, Suchbegriff „112-192“
- Sachgebiet „Augenschutz“ der DGUV: www.dguv.de, Webcode 25251
- Gebotszeichen – Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A1.3: www.baua.de, Suchbegriff „ASR A1.3“
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