Elektrostatische Aufladungen treten in Druckereien häufig auf, zum Beispiel
- beim Abrollen einer Materialbahn von einer Rolle
- durch Reibung mit ungeeigneten Putztüchern beim manuellen Reinigen
- beim Umfüllen von Flüssigkeiten aus oder in isolierende Kunststoffbehälter
Diese Vorgänge haben eines gemeinsam: Sie bewirken durch Ladungstrennung, dass Gegenstände unterschiedliche elektrische Ladungen aufweisen. Werden die Gegenstände angenähert, kommt es zu einem Ladungsausgleich in Form elektrischer Funken.
Gefährlich wird die elektrostatische Aufladung beziehungsweise Entladung in einer explosionsfähigen Atmosphäre. Die kann schnell beim Umgang mit entzündbaren Lösemitteln entstehen, deren Flammpunkt in der Nähe oder unterhalb der Anwendungstemperatur liegt – beispielsweise Isopropylalkohol, Ethanol, Ethylacetat, Spezialbenzin oder Testbenzin. Werden diese Lösemittel aus einem ungeeigneten isolierenden Kunststoffbehälter umgefüllt, kann der Entladungsfunke durch einen ungewollten Ausgleich der Ladungen ausreichen, um zum Beispiel ein vorhandenes Isopropanol-Luft-Gemisch zu entzünden.
Diese Maßnahmen schützen
Der Königsweg ist, die Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre zu vermeiden. Dazu sollten Anwenderinnen und Anwender leicht entzündbare Lösemittel durch Lösemittel mit einem Flammpunkt oberhalb von 60 Grad Celsius ersetzen. Ist dies nicht möglich, müssen sie in dem Bereich, in dem die explosionsfähige Atmosphäre auftritt, alle wirksamen Zündquellen ausschließen, etwa:
- Feuer, offene Flammen und Glimmnester
- elektrostatische Aufladungen
- heiße Oberflächen
- elektrisch erzeugte Funken durch Schaltvorgänge
- mechanisch erzeugte Funken
Konkret bedeutet das insbesondere: Fässer oder Kanister, in denen entzündbare Lösemittel geliefert beziehungsweise gelagert werden, müssen aus geeignetem Material bestehen – idealerweise Metall. Kunststoffbehälter mit einem Volumen von mehr als fünf Liter sind nur dann zulässig, wenn sie elektrostatisch ausreichend leitfähig und diesbezüglich geprüft sind. Beim Umfüllen oder Entleeren ist darauf zu achten, dass Behälter, Pumpen, Trichter, Saugrohre (beispielsweise bei kontinuierlicher Entnahme), Aufstellort und Weiteres geerdet sind und die Beschäftigten ableitfähiges Schuhwerk tragen. Eine befähigte Person muss die Einrichtungen zur Erdung regelmäßig auf ihre ordnungsgemäße Funktion überprüfen. Umfüllarbeiten in direkter Umgebung der Druckmaschine sind zu vermeiden.
Dr. Axel Mayer
→ info
- „Lagerung brennbarer Flüssigkeiten“: www.bgetem.de, Webcode 15763966
- Brancheninformationen „Druck und Papierverarbeitung“: www.bgetem.de, Webcode 13335297
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