Felix Neumann (32, Name von der Redaktion geändert), Montagearbeiter in einem mittelständischen Mitgliedsunternehmen der BG ETEM, erkrankte an einem allergischen Asthma, das sich besonders während der Arbeitszeit bemerkbar machte. Bei der Arbeit mit Heißklebern litt er zunehmend unter Atemwegsbeschwerden, die nach Feierabend wieder zurückgingen.
Zunächst ging Neumann weiter zur Arbeit, da er glaubte, sich keinen Ausfall im Betrieb leisten zu können. Er hatte eine Familie zu ernähren und sah sich als Hauptverdiener besonders in der Pflicht, für die Finanzierung des kürzlich gekauften Hauses aufzukommen. Als die Beschwerden jedoch immer schlimmer wurden und auch noch Hautausschläge im Gesicht hinzukamen, musste er sich bei seinem Arbeitgeber schließlich krankmelden.
Der Arzt meldete bei der BG ETEM den Verdacht einer Berufskrankheit (BK) und empfahl Felix Neumann, seine bisherige berufliche Tätigkeit aufzugeben. Entsprechend dem neuen Reha-Management-Konzept Berufskrankheiten („RM BK-Konzept“) der BG ETEM wurde der Fall unverzüglich an die dortige Spezialistin für besondere Problemlagen bei Berufskrankheiten, die BK-Reha-Managerin, weitergegeben.
Im ersten Telefonat der BK-Reha-Managerin Beatrice Putschke mit dem Arbeitgeber von Felix Neumann stellte sich heraus, dass der junge Beschäftigte sich bereits vor zwei Wochen krankgemeldet hatte und sein Ausfall nicht nur für ihn und seine Familie, sondern auch für den Betrieb eine erhebliche Belastung darstellte. Eine rasche Lösung im Sinne aller Beteiligten musste gefunden werden. Daher fand kurz darauf ein Gespräch mit Felix Neumann, Beatrice Putschke, einem Mitarbeiter des Präventionsdienstes der BG ETEM und dem Vorgesetzten im Betrieb statt. Parallel beauftragte BK-Reha-Managerin Putschke den Lungenfacharzt mit der Durchführung der Heilbehandlung, um das Fortschreiten der Erkrankung und die Entstehung einer Berufskrankheit der Atemwege zu verhindern (BK-Nr. 4301 der Berufskrankheiten-Liste).
„Das neue Reha-Management BK gibt uns die Instrumente in die Hand, frühzeitig zu helfen und auf die Sorgen und Nöte unserer Versicherten einzugehen.“
Der Präventionsmitarbeiter der BG ETEM fand an Neumanns Arbeitsplatz anhand der Sicherheitsdatenblätter Inhaltsstoffe eines Heißklebers, die für die allergischen Reaktionen verantwortlich waren. Der Lungenfacharzt bestätigte ein durch Berufsstoffe aktiviertes allergisches Asthma. Eine BK wurde daher anerkannt. Zur Sicherung des Lebensunterhaltes zahlte die BG ETEM während der Krankschreibung auch Verletztengeld (vergleichbar mit Krankengeld, jedoch etwas höher). Inzwischen beschaffte das Unternehmen in Zusammenarbeit mit dem Präventionsmitarbeiter der BG ETEM einen anderen, nicht-allergenen Heißkleber für den Arbeitsplatz von Felix Neumann. Dadurch konnte er ohne Gefahr des Wiederauflebens oder der Verschlimmerung seines Leidens seinen Arbeitsplatz behalten. Damit war allen Beteiligten geholfen:
- Felix Neumann behielt seinen Arbeitsplatz und seine finanzielle Selbstständigkeit; sein Gesundheitszustand ist seither stabil.
- Sein Arbeitgeber behielt eine qualifizierte Fachkraft.
Diese Schilderung ist einem realen Fall nachgebildet. Sie zeigt, dass die BG ETEM mit einer frühzeitigen Intervention durch das Reha-Management BK zur raschen Genesung des Beschäftigten beitragen kann. Außerdem wird der Lebensunterhalt der Betroffenen gesichert. Weitere Vorteile: Die zuvor ungünstige Lebensperspektive eines Arbeitnehmers nimmt eine positive Wendung. Dem Arbeitgeber bleibt ein wertvoller Mitarbeiter erhalten. Und: Die Ausfallkosten, die arbeitsunfähige Beschäftigte erzeugen, können reduziert werden.
Präventive Leistungen nach § 3 der Berufskrankheiten-Verordnung:
„Besteht für Versicherte die Gefahr, dass eine Berufskrankheit entsteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert, haben die Unfallversicherungsträger dieser Gefahr mit allen geeigneten Mitteln entgegenzuwirken.“ Dazu gehören medizinische Behandlungen, technische Präventionsmaßnahmen und Maßnahmen zum Erhalt des Arbeitsplatzes oder zur Eingliederung in einen neuen Beruf.
Was will das RM BK-Konzept der BG ETEM?
Grundsätzlich kann eine Berufsgenossenschaft (BG) erst Leistungen erbringen, wenn eine Berufskrankheit anerkannt wurde – teilweise nach einem langwierigen Ermittlungsverfahren. Die BG kann und muss jedoch auch für vorbeugende Maßnahmen aufkommen, wenn schon früh erkennbar wird, dass eine Erkrankung durch konkrete Berufsstoffe entstanden ist oder verschlimmert wurde. Das neue RM BK-Konzept ermöglicht nun ein gezieltes Eingreifen in enger Abstimmung zwischen Prävention, Arbeitgeber und BK-Reha-Management. Dadurch kann der betroffenen Person schnell geholfen werden.
→ Das frühe Erkennen der Bedarfe und die frühzeitige Hilfe sind die wesentlichen Merkmale des RM BK BG ETEM.
Wem nützt das RM BK der BG ETEM?
Wenn Beschäftigte am Arbeitsplatz Umgang mit gefährdenden Stoffen haben und dadurch erkranken, kann der jeweilige Arbeitsplatz gefährdet sein. Die Aufgabe für die Berufsgenossenschaft ist es dann, frühzeitig die gefährdenden Stoffe zu identifizieren und möglichst zu entfernen oder Alternativen zum Erhalt der Arbeitskraft zu finden.
→ Das nützt der versicherten Person und dem Arbeitgeber.
Was will die BG ETEM mit dem RM BK erreichen?
Das RM BK rückt die Versicherten in den Fokus, besonders wenn es um den Erhalt des Arbeitsplatzes geht. Das gilt natürlich auch für Krebserkrankte und andere Betroffene, die wegen ihrer Beeinträchtigung besondere Bedarfe zum Leben in der Gemeinschaft und/oder im häuslichen Umfeld haben.
→ Wir richten unser Handeln verstärkt und vorrangig an den Bedarfen unserer Versicherten aus.
Fazit: Mit dem neuen RM BK hat die BG ETEM ein Verfahren geschaffen, das eine zügige und gezielte Betreuung ihrer Versicherten ermöglicht. Sie erreicht zudem eine gleichartige und zeitnahe Versorgung mit speziellen Leistungen durch ihre BK-Reha-Manager und -Managerinnen vor Ort.
Andreas Altena
→ info
Weitere Informationen finden Sie unter www.bgetem.de, Webcode 17718715 und Webcode 99843627
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