Viele Betriebe haben Kassenbereiche. Mehr Sicherheit im Umgang mit Bargeld ist ein Ziel der neuen DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“. Sie formuliert konkrete Ziele zum Schutz der Beschäftigten. Darüber hinaus verpflichtet sie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unter anderem dazu, sich aktiv mit einem Notfallplan auseinanderzusetzen. Dazu gehören Maßnahmen, um betroffenen Beschäftigten nach Überfällen zielgerichtet zu helfen, sowie die Verpflichtung, einen Überfall umgehend der Berufsgenossenschaft zu melden.
Die DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ wird die bisherigen Vorschriften 25 und 26 „Kassen“ sowie die Vorschrift 20 „Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken“ ersetzen. Zeitgleich werden vier begleitende DGUV Regeln veröffentlicht, die konkrete Erläuterungen für Verkaufsstellen, Kreditinstitute, Spielstätten sowie Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand enthalten.
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