Mindestversicherungssumme wird angepasst

Zum 1. Januar 2021 wird sich die Mindestversicherungssumme ändern. Dies macht eine Anpassung der Versicherungsverträge erforderlich, welche automatisch auf Basis der jeweils aktuell gültigen Mindestversicherungssumme erfolgt. Die BG ETEM wird ihre Versicherten im Dezember schriftlich über diese Änderung informieren.

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