Teilhabeleistungen: 929,1 Millionen Euro.
Die Teilhabeleistungen der BG ETEM im Jahr 2021: 929,1 Millionen Euro.

Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen haben in Deutschland das Recht auf eine gleich­berechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – und einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen, die ihre Teilha­be fördern. Zudem sollen diese Leistungen Benachteiligungen der Betroffenen vermeiden oder ihnen entgegenwirken. Die Teilhabe soll alle Lebensbereiche der behinderten Menschen umfassen – genauer: Gesundheit, Bildung und Ausbildung, Arbeitsleben und alltägliche Lebensführung.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist einer der wenigen Sozialversicherungsträger in Deutschland, der Leistungen für alle genannten Bereiche erbringt. Führt ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zu einer länger andauernden Behin­derung (das Gesetz fordert Einschränkun­gen von mindestens sechs Monaten), so haben behinderte Menschen Anspruch auf eine umfassende Wiedereingliederung – medizinisch, beruflich und sozial.

Medizinische Rehabilitationsleistungen:

davon 19,9 Millionen für stationäre Leistungen und 8,5 Millionen für ambulante Leistungen

Illustration Medizinische Rehabilitationsleistungen: Person macht Übung mit Gymnastikball.

Medizinische Rehabilitation

An die akute Krankenbehandlung nach Eintritt eines Versicherungsfalls schließt sich bei einer schweren Verletzung oder Erkrankung häufig eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme an. Je nach Notwendigkeit, Gesundheitsschaden und Bedarf der versicherten Person kann die Reha ambulant oder stationär stattfinden. Für eine ambulante Reha wird meist ein Rehabilitationsdienst, zum Beispiel ein ambulantes Reha-Zentrum, in Anspruch genommen. Der Vorteil: Die Patientin oder der Patient kann während der Behandlung in das häusliche Umfeld zurückkehren.
Eine stationäre Reha findet überwiegend in Reha-Kliniken statt. In der gesetzlichen Unfallversicherung überwie­gen orthopädische und unfallchirurgische Rehabilitationen.

Soziale Teilhabeleistungen:

davon 2,8 Millionen Euro für Wohnungshilfe

Teilhabe-Leistungen: Illustration einer Person, die an einem Schreibtisch vor einem Laptop sitzt mit einer Sprechblase.

Selbstbestimmtes Leben

Menschen mit Behinderung sollen ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Wohnraum und in ihrem sozialen Umfeld führen können. Dies betrifft die Zugänglichkeit von Wohnung, Straße und öffentlichem Nahverkehr, aber auch die Teilnahme am kulturellen Leben, Sport, Freizeitveranstaltungen und Kommunikation. Eine Leistung aus dem Bereich der sozialen Teilhabe ist die sogenannte Wohnungshilfe. Mit dieser ermöglicht die BG ETEM versicherten Patientinnen und Patienten zum Beispiel,

  • das eigene Haus oder die Eigentums-wohnung durch bauliche Maßnahmen an behinderungsbedingte Bedürfnisse anzupassen,
  • bei Mietwohnungen Kostenzuschüsse für behinderungsbedingte zusätzliche Bewegungsflächen zu finanzieren.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben:

davon 9,9 Millionen Euro für Hilfen zur Rückkehr auf den Arbeitsplatz, innerbetriebliche Versetzungen oder die Erlangung behinderungsgerechter Arbeitsplätze bei anderen Arbeitgebern 

Teilhabeleistungen: Illustration einer Person im Rollstuhl.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)

Wenn versicherte Personen ihren bisherigen Beruf auf Dauer nicht mehr ausüben können, so gibt es zahlreiche Formen der Unterstützung. Ziele der sogenannten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) sind, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen. Die Leistungen reichen je nach individuellem Bedarf von technischen Arbeitsplatzanpassungen über die Vermittlung von Arbeitsplätzen bis zu beruflichen Fortbildungen oder Umschulungen.

Priorität bei der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben hat die Rückkehr an den vorhandenen Arbeitsplatz. Ist das nicht möglich, prüft die BG, ob das Beschäftigungsverhältnis

  • durch Versetzung an einen anderen, behinderungsgerechten Arbeitsplatz im selben Betrieb oder
  • an einem behinderungsgerechten Arbeitsplatz bei einem anderen Arbeitgeber

fortgesetzt werden kann. Um dies zu ermöglichen, unterstützte die BG ETEM ihre Versicherten im vergangenen Jahr durch 709 LTA. Dazu gehörten zum Beispiel die Kosten für technische Arbeitshilfen, Bewerbungstrainings oder Arbeitsassistenzen. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, kommen unter Umständen auch berufliche Qualifizierungsmaßnahmen in Betracht.

 

Hannah Schnitzler