Säumniszuschläge vermeiden

Die Berufsgenossenschaften sind verpflichtet, für verspätete Zahlungen Säumniszuschläge zu erheben. Betriebe, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, haben jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Beitragsstundung zu stellen.

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editorial: Johannes Tichi, Vorsitzender der Geschäftsführung der BG ETEM

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