Säumniszuschläge vermeiden

Die Berufsgenossenschaften sind verpflichtet, für verspätete Zahlungen Säumniszuschläge zu erheben. Betriebe, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, haben jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Beitragsstundung zu stellen.

Die Forderungen aus den Beitragsbescheiden für das Umlagejahr 2019 werden am 15.08.2020 fällig. Bitte stellen Sie eine fristgerechte Zahlung sicher, da die Berufsgenossenschaften verpflichtet sind, für verspätete Zahlungen Säumniszuschläge zu erheben. Bitte beachten Sie auch, dass anstehende Korrekturen der Entgelte oder der Eigenbelastung keine aufschiebende Wirkung auf die Fälligkeit der Forderung haben. Sofern durch Korrekturen ein Guthaben entsteht, werden wir dies schnellstmöglich erstatten.

Anträge auf Stundungen sollten die Mitgliedsnummer enthalten. Die Betriebe müssen dabei die für sie maßgeblichen Härten in einer kurzen Begründung angeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unseren aktuellen Nachrichten zum Corona-Virus.

→ info

www.bgetem.de, Webcode: 20620513

Infobox
kompakt
Weitere Textblöcke
Magazinkarte
Kein Bild
Bereich Themen
document
4
6
12
rot
nein
Bildergalerie
über Textblock 1 (oben)
Videos
Kategorisierung
Diesen Beitrag teilen
Diesen Beitrag teilen

etem - Das Magazin Ihrer Berufsgenossenschaft

  • Herausgeber:
  • Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
  • Gustav-Heinemann-Ufer 130
  • 50968 Köln

  • Für den Inhalt verantwortlich:
  • Jörg Botti (Hauptgeschäftsführer)
  • Redaktion:
  • Annika Pabst (BG ETEM)
  • Boris Dunkel, Dr. Michael Krause, Stefan Thissen (Deutscher Fachverlag GmbH, Mainzer Landstraße 251, 60326 Frankfurt am Main)

  • Telefon: 0221 3778-1010
  • E-Mail: etem@bgetem.de