Die Forderungen aus den Beitragsbescheiden für das Umlagejahr 2019 werden am 15.08.2020 fällig. Bitte stellen Sie eine fristgerechte Zahlung sicher, da die Berufsgenossenschaften verpflichtet sind, für verspätete Zahlungen Säumniszuschläge zu erheben. Bitte beachten Sie auch, dass anstehende Korrekturen der Entgelte oder der Eigenbelastung keine aufschiebende Wirkung auf die Fälligkeit der Forderung haben. Sofern durch Korrekturen ein Guthaben entsteht, werden wir dies schnellstmöglich erstatten.
Anträge auf Stundungen sollten die Mitgliedsnummer enthalten. Die Betriebe müssen dabei die für sie maßgeblichen Härten in einer kurzen Begründung angeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unseren aktuellen Nachrichten zum Corona-Virus.
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