Finanzielle Stabilität entlastet Betriebe

Die Ausgaben eines Jahres für Prävention, Rehabilitation, Entschädigung, die Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie Verwaltungskosten werden im Folgejahr auf die Mitgliedsbetriebe umgelegt. Auch im Corona-Krisenjahr bleibt der Beitragsfuß zur Berechnung der Beitragshöhe unverändert im Vergleich zu den Vorjahren.

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