Illustriertes Symbolbild für den Beitragsbescheid 2025: Eine Hand setzt mit einem Stift einen Haken in einem Tischkalender.
Im Juli wird in der Regel der Beitragsbescheid für das vergangene Jahr verschickt.

Weshalb wird der Beitrag immer erst im Juli des Folgejahres berechnet?

Die Beiträge müssen so bemessen werden, dass sie die Ausgaben decken. Erst nach Ablauf eines Kalenderjahres können alle Ausgaben, die im Laufe des Jahres angefallen sind, exakt ermittelt werden. Die Entgelte eines Kalenderjahres müssen bis zum 16.2. des Folgejahres gemeldet werden. Erst dann kann die erforderliche Umlageziffer berechnet werden, um alle Ausgaben zu decken. Zur Finanzierung der laufenden Ausgaben werden zwei Vorschüsse auf den Beitrag erhoben, am 15.2. und 15.5. eines Jahres. Einen Vorschussbescheid erhalten alle Mitgliedsunternehmen und Versicherten, deren Beitrag im Vorjahr größer als 1.000 Euro war.

Wozu ist das Vorblatt zum Beitragsbescheid?

Im Vorblatt wird der Gesamtbetrag und die Bankverbindung der BG ETEM genannt beziehungsweise auf das Vorliegen eines SEPA-Mandats hingewiesen. Über den dort abgebildeten QR-Code gelangen Sie direkt zu den allgemeinen Informationen zum Beitragsbescheid.

Die Entgelte sind nicht korrekt. Was muss ich tun?

Überprüfen Sie die abgegebenen Lohnnachweise und nehmen Sie gegebenenfalls eine Korrektur vor, indem Sie den ursprünglichen Lohnnachweis stornieren und einen neuen abgeben. Vielleicht fehlt auch nur die Stornierung eines Teil-Lohnnachweises, dann holen Sie dies nach.

Warum wurden die Entgelte geschätzt?

Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie keinen oder einen unvollständigen Lohnnachweis abgegeben haben. Reichen Sie einfach den Lohnnachweis beziehungsweise den fehlenden Teil-Lohnnachweis nach.

Muss ich Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegen, wenn die Entgelte nicht stimmen?

Nein. Sobald uns der (korrigierte) Lohnnachweis vorliegt, erhalten Sie einen berichtigten Beitragsbescheid auf Basis der tatsächlichen Entgelte.

Habe ich eine Einzugsermächtigung erteilt?

Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ist auf dem Vorblatt „Die Forderung wird per Lastschrift eingezogen“ vermerkt. Zusätzlich steht auf dem Beitragsbescheid „Fällige Forderungen werden aufgrund des von Ihnen erteilten SEPA-Mandats zum Fälligkeitstermin eingezogen“.

Welchen Betrag muss ich bezahlen?

Den auf dem Vorblatt genannten Gesamtbetrag. Im Beitragsbescheid wird dieser Betrag als Gesamtforderung (Kontostand) dargestellt.

 

Erklärfilm zum Beitragsbescheid

Warum habe ich einen Bescheid über Säumniszuschläge erhalten?

Forderungen aus Beitrags- und Vorschussbescheiden für vorherige Jahre wurden nicht fristgerecht gezahlt.

Müssen die Säumniszuschläge separat bezahlt werden?

Nein. Sie sind im Gesamtbetrag sowie in der Gesamtforderung enthalten.

Wieso ist die Gesamtforderung kleiner als der Umlagebeitrag?

Bereits geleistete Beitragsvorschüsse oder Guthaben aus Beitragskorrekturen für Vorjahre werden bei der Ermittlung der Gesamtforderung berücksichtigt.

Wieso ist die Gesamtforderung größer als der Umlagebeitrag?

Bei der Ermittlung der Gesamtforderung werden offene Forderungen aus den Vorjahren berücksichtigt.

Bis wann wurden Zahlungen berücksichtigt?

Bei der Gesamtforderung werden alle Zahlungen berücksichtigt, die spätestens eine Woche vor dem Tag der Beitragsberechnung eingegangen sind. Das Datum wird im Beitragsbescheid genannt.

Wie ist das Guthaben entstanden?

Häufig ist dies der Fall, wenn die geleisteten Beitragsvorschüsse höher sind als der Umlagebeitrag. Das Guthaben kann sich jedoch auch aus einer Beitragskorrektur für Vorjahre ergeben.

Bis wann muss die Gesamtforderung bezahlt werden?

Forderungen aus Beitragsbescheiden werden am 15. des Monats fällig, der auf die Bekanntgabe des Bescheides folgt. Das ist bei Umlage-Beitragsbescheiden immer der 15.8. des Jahres.

Warum bekomme ich keinen Beitragsnachlass?

Dies ist der Fall, wenn die Eigenbelastung (Kosten für die zu berücksichtigenden Unfälle) höher ist als der errechnete Höchstnachlass.

Besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung?

Eine Stundung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Hierfür muss schriftlich begründet werden, warum eine sofortige Zahlung der Forderung eine erhebliche Härte für das Unternehmen beziehungsweise die versicherte Person bedeuten würde.

Heike Eilhardt