Teilansicht eines verschwitzten Frauengesichts
Die ungünstigen klimatischen Verhältnisse in den Wäschereien erschweren zusätzlich die ohnehin physisch belastende körperliche Arbeit.

Gerade in älteren Industriebauten überschreiten die Temperaturen in den Innenräumen an sonnigen Tagen oft die 30 Grad Celsius. Zusätzlich geben insbesondere Mangeln, Pressen und Tunnelfinisher einen erheblichen Anteil der Energie, die für die Trocknung der Wäsche erforderlich ist, in Form von Abwärme und Wasserdampf an die Arbeitsumgebung ab. Dies führt zu ungünstigen klimatischen Verhältnissen in den Betriebsstätten und erschwert in den Sommermonaten die ohnehin physisch belastende körperliche Arbeit zusätzlich.

Es droht eine Überschreitung der individuellen Erträglichkeitsgrenze. Erste Anzeichen dafür können geminderte Leistungsfähigkeit, Müdigkeit und vermehrtes Schwitzen sein.

Die anhaltende und steigende Hitzebelastung durch den Klimawandel kann die genannten Symptome verstärken und die Wärmeregulierungsmechanismen überfordern. Die Folgen im Allgemeinen: Das Herz-Kreislauf-System wird durch die hohen Temperaturen verstärkt beansprucht, es kommt zu erheblichem Flüssigkeitsverlust, die Konzentrationsfähigkeit lässt nach. Häufig sind dies Ursachen für Fehlhandlungen, die schlimmstenfalls zu schweren Unfällen bei der Arbeit führen können.

In Einzelfällen kann die Überbeanspruchung der menschlichen Wärmeregulation durch die hohen Temperaturen zu schwerwiegenden gesundheitlichen Gefährdungen führen, wie etwa Hitzekollaps, Dehydration und Hitzeerschöpfung bis letztendlich zum Hitzschlag und Hitzetod.

Klare Regeln

Zum Schutz der Mitarbeitenden sind seitens des Gesetzgebers verbindliche Grenzwerte festgelegt und wirksame Maßnahmen gefordert. Vielen Arbeitgebern ist bewusst und bekannt, dass ab einer Temperatur von mehr als 26 Grad Celsius wirksame Maßnahmen zum Schutz vor Hitze ergriffen werden sollten und diese ab 30 Grad Celsius verpflichtend sind. Dies ist in der Technischen Regel für Arbeitsstätten „Raumtemperatur“ (ASR A3.5) geregelt. Die Arbeitsmedizinische Regel „Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können“ (AMR 13.1) gibt konkrete Kriterien für die Vorsorge. Ein extreme Hitzebelastung besteht, wenn mindestens eins der folgenden Parameter vorliegt::

  • Lufttemperatur > 45 Grad Celsius und Beschäftigungsdauer > 15 Minuten
  • Lufttemperatur > 30 Grad Celsius mindestens vier Stunden pro Schicht und gleichzeitig hohe Luftfeuchte (hohe Luftfeuchte ist in der ASR A3.5, Tabelle 5 definiert)
  • Flüssigkeitsaufnahme mehr als vier Liter pro Schicht
  • Wärmestrahlung auf unbedeckte Haut unerträglich

Wird einer dieser Punkte erfüllt, ist von einer extremen Hitzebelastung und somit von Hitzearbeit auszugehen. Eine Pflichtvorsorge der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Umsetzung wirksamer Maßnahmen sind unerlässlich. Insbesondere der zweite Punkt der Aufzählung kann bei hohen Außentemperaturen schnell erfüllt sein. 

Geeignete Maßnahmen treffen

Um die Hitzebelastung am Arbeitsplatz gering zu halten, ist bei der Umsetzung wirksamer Präventivmaßnahmen die aktive Mitwirkung jedes und jeder Einzelnen gefordert. Der Arbeitgeber sollte in erster Linie die Raumtemperaturen sowie die Luftfeuchte messen und überwachen und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hierzu informieren und einbinden.

Mitarbeiter einer Wäscherei hebt nasse Bettwäsche aus einem Alu-Kastenwagen
Die Hitzebelastung lässt sich nicht vollständig vermeiden, jedoch durch moderne Maschinen und Anlagen reduzieren.

Das Wetter und die Temperaturen sind nicht beeinflussbar – deshalb ist es sinnvoll, die technischen Ausstattungen und baulichen Gegebenheiten auf den Prüfstand zu stellen. Die zum Download bereit gestellte Checkliste „Hitzearbeit“ gibt praktikable Hinweise zum Umgang mit hohen Raumtemperaturen am Arbeitsplatz. Die Hitzebelastung durch Mangeln und Finisher lässt sich physikalisch nicht vollständig vermeiden, jedoch durch moderne Maschinen und Anlagen reduzieren. Bereits vor der Anschaffung neuer Wäschereitechnik ist der Betrieb verpflichtet, den aktuellen Stand der Technik zu berücksichtigen und die Reduzierung der Gefährdungen anzustreben.

Wünschenswert und effektiv wäre beispielsweise eine zentrale Klima- und raumlufttechnische Anlage. Erfahrungsgemäß befinden sich jedoch viele Wäschereien in einer über die Jahre gewachsenen Gebäudestruktur, wodurch bauliche und technische Veränderungen mit hohem finanziellem Aufwand verbunden sind. Alternativ können mobile Klimageräte an den jeweiligen Arbeitsplätzen aufgestellt werden und für eine lokale Verbesserung der klimatischen Verhältnisse sorgen.

Auch über organisatorische Maßnahmen können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Dauer und Höhe der Exposition deutlich reduzieren. Hierzu zählen beispielsweise:

  • spezielle Rücksichtnahme auf besondere Personen (werdende und stillende Mütter, Beschäftigte mit relevanten Vorerkrankungen)
  • Nachtkühlung nutzen und Querlüften
  • unnötige Wärmequellen vermeiden
  • Anpassung der Arbeitszeit- und Pausenregelungen
  • Entwärmungsphasen einplanen
  • Getränke bereitstellen, Trinkpausen etablieren
  • Einführung von Job-Rotation (um die Aufenthaltsdauer an den wärmebelastenden Arbeitsplätzen zu reduzieren)
  • Spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen

Ergänzend kann der Einsatz von Kühlkleidung, auch „Personal Cooling Systems“ (PCS) genannt, gegen die physische Überbelastung durch Hitzeeinwirkung schützen. Diese wird als Weste und Shirt, aber auch zur Kühlung des Kopfes, der Arme und Beine angeboten. PCS fördern den individuellen Gesundheitsschutz: Mit ihnen lassen sich die normale Körpertemperatur aufrechterhalten, Hitzeerkrankungen vermeiden und die Leistungsfähigkeit steigern.

Wenn es nicht gelingt, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten ausreichend durch technische und organisatorische Maßnahmen zu erreichen, erhalten die nachfolgenden verhaltensbezogenen Maßnahmen eine besondere Bedeutung:

  • luftige Kleidung tragen
  • Wasseranwendungen
  • richtiges Trinkverhalten
  • geeignete Mahlzeiten
  • auf Körpersignale achten

Nicht alle der genannten Maßnahmen werden in jedem Unternehmen universell umsetzbar sein. Allerdings kann bereits die Umsetzung einzelner wirksamer Maßnahmen aktiv zum Erhalt der Sicherheit und der Gesundheit aller betragen.

Es empfiehlt sich, bei der Festlegung und Umsetzung der geeigneten betriebsspezifischen Maßnahmen mit dem Betriebsarzt zusammenzuarbeiten. Eine Checkliste zur Beurteilung der Hitzearbeit, die Zusammenstellung möglicher Präventionsmaßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit in der Wäscherei samt typischer Vor- und Nachteile stehen als Download zur Verfügung.

Waldemar Reimer