Private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, ihrer Haushaltshilfe eine medizinische Maske zu stellen. Darauf weist die Aktion „Das sichere Haus“ hin. In Corona-Zeiten gehöre eine Atemschutzmaske ebenso zur Ausrüstung wie eine standsichere Leiter oder Schutzhandschuhe. Das gelte besonders, wenn sich mehrere Personen im Raum befinden oder der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden könne. Die Masken muss der Arbeitgeber bezahlen.
Die Aktion empfiehlt, dass private Arbeitgeber die Räume verlassen, solange die Haushaltshilfe dort arbeitet. Alternativ sollte mindestens alle 20 Minuten für fünf bis zehn Minuten gelüftet werden.
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