Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Inkraftsetzung der neuen DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ (Stand: November 2019) sowie die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ (vormals BGV C22) in der Fassung vom 1. Januar 1997, die zeitgleich mit der Inkraftsetzung ihre Gültigkeit verliert, genehmigt. Die neue Vorschrift wurde im Bundesanzeiger am 30.04.2021 veröffentlicht. Die DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ ist somit zum 1. Mai 2021 in Kraft getreten.