Der Arbeitsschutz ist unter den Vorzeichen der Corona-Pandemie einheitlich geregelt worden. Mitte April haben Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy den „Arbeitsschutzstandard COVID-19“ vorgestellt. Sein Ziel: Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten soweit wie möglich auch in Zeiten der Pandemie schützen. Heil betonte, dass dem Arbeitsschutz dabei eine zentrale Rolle zukomme.
Auf sechs Seiten beschreibt das Papier, mit welchen zusätzlichen Maßnahmen Arbeitsplätze, Sanitärräume und Kantinen sicherer gemacht werden sollen, was bei der Lüftung der Arbeitsräume, auf Dienstreisen und bei Meetings zu beachten ist. Dazu kommen weitere organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zum Infektionsschutz. (www.bmas.de, Suche: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard)
10 klare Regeln
Zusammengefasst ist der Corona-Arbeitsschutzstandard in zehn kompakten Regeln (siehe Grafik). Die BG ETEM begrüßt den neuen Standard, denn er betont die weiterhin hohe Bedeutung des Arbeitsschutzes im Zusammenhang mit dem erforderlichen Infektionsschutz. Die Regeln geben Hinweise zu betrieblichen Vorkehrungen, zum Beispiel zu Sicherheitsabständen oder Hygienemaßnahmen.
Natürlich müssen sie an die Produktionsbedingungen der einzelnen Branchen angepasst werden „Bei der Übersetzung dieser Regeln in die betriebliche Praxis unterstützen wir unsere Mitgliedsunternehmen“, bekräftigt Johannes Tichi, Vorsitzender der Geschäftsführung der BG ETEM.
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In der aktuellen Ausgabe finden Sie eine Vielzahl weiterer Informationen zum Thema „Corona“ im Betrieb, z. B.
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Einzelbeiträge:
- Corona-Krise: BG ETEM unterstützt Betriebe
- Krisenbewältigung: Möglichkeiten erkennen
- Schutz vor COVID-19 im Unternehmen: Rückkehr nach Plan
- Corona-Pandemie: Tipps für Betriebe
- Corona-Prävention: So gehen Firmen mit dem Virus um
- Corona im Betrieb – was tun?
- Corona – So schützen Sie Ihre Beschäftigten
- Infos für die Branchen
- Beitragsstundung
- Ergänzung zur Gefährdungsbeurteilung
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