etem - Das Magazin Ihrer Berufsgenossenschaft

Beitragsstundung

Die Corona-Pandemie belastet viele Betriebe auch finanziell sehr stark. Die BG ETEM will so gut wie möglich helfen. „Wir werden den gesetzlichen Rahmen für die Stundung des Mitgliedsbeitrags ausschöpfen, um außergewöhnliche Härten abzufedern“, unterstrich Johannes Tichi, Vorsitzender der Geschäftsführung der BG ETEM. Die Berufsgenossenschaft ergänzt damit die staatlichen Hilfsangebote.

Anträge auf die Stundungen sollten die Mitgliedsnummer enthalten. Die Betriebe müssen die für sie maßgeblichen Härten in einer kurzen Begründung angeben. Die Anträge können formlos per E-Mail an ba.koeln@bgetem.de gestellt werden.

Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0221 3778-1800 zur Verfügung.

→ info

www.bgetem.de, Webcode 20620513

E-Mail: ba.koeln@bgetem.de
Telefon: 0221 3778-1800

Ausgabe 3.2020

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