Energiesparen ja, aber nicht auf Kosten der Sicherheit. Zeitungszustellerinnen und -zusteller sind in den frühen Morgenstunden oft zwischen zwei und sechs Uhr unterwegs. Die ausreichende Beleuchtung von Grundstücken und Wegen ist für sie unerlässlich. „Sicherheitsrelevante Beleuchtung muss eingeschaltet bleiben, das ist in der entsprechenden Verordnung der Bundesregierung auch explizit so festgehalten“, sagt Johannes Tichi, Vorsitzender der Geschäftsführung der BG ETEM.
Darüber hinaus sollten Verlage und Zustellunternehmen ihre Zeitungszustellerinnen und -zusteller auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung mit reflektierenden Warnwesten, zusätzlichen Reflektoren, Stirnlampen oder Trillerpfeifen zur Alarmierung bei Bedrohungen ausstatten. Beschäftigte schützen sich selbst, indem sie festes – möglichst knöchelhohes – Schuhwerk tragen.
→ info
- Faltblatt „Zu Fuß unterwegs“: www.bgetem.de, Webcode M18828801
- Video „Sicherheit und Gesundheit bei der Zeitungszustellung“: www.bgetem.de, Webcode 20541172
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