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Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ (DGUV Vorschrift 11)

Warnzeichen Laserstrahl: gelbes Dreieck mit schwarzem Rand und schwarzem Strahlenkreis.

Die Vertreterversammlung hat im Wege des schriftlichen Umlaufverfahrens am 23. Dezember 2021 beschlossen, die Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ – DGUV Vorschrift 11, vormals BGV B2 – vom 1. April 1988 in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Oktober 1995

zum 01.04.2023 außer Kraft zu setzen.

Die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ – DGUV Vorschrift 11, vormals BGV B2 – vom 1. April 1988 in der Fassung vom 1. Januar 1997 wurde am 17. März 2023 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt und im Bundesanzeiger am 30. März 2023 öffentlich bekannt gemacht.

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Ausgabe 2.2023

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