Weltweit gut versichert!Sind Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beruflich im Ausland unterwegs, greift in der Regel der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Doch es gibt Ausnahmen. „etem“ klärt, was Unternehmer wissen müssen.https://etem.bgetem.de/2.2020/themen/weltweit-gut-versicherthttps://etem.bgetem.de/@@site-logo/logo_etem_magazin.png
Weltweit gut versichert!
Sind Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beruflich im Ausland unterwegs, greift in der Regel der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Doch es gibt Ausnahmen. „etem“ klärt, was Unternehmer wissen müssen.
Auslandsunfallversicherung
Bei Arbeitseinsätzen im Ausland sind in Deutschland angestellte Beschäftigte grundsätzlich gesetzlich unfallversichert.
Beruflich bedingte Auslandsaufenthalte sind heute keine Seltenheit mehr. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn die Voraussetzungen für eine gesetzlich geregelte Absicherung im Ausland nicht vorliegen?
Wer ist gesetzlich unfallversichert?
Grundsätzlich ist jeder, der im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses ins Ausland entsandt wird, weiter gesetzlich unfallversichert, sofern
das Beschäftigungsverhältnis in Deutschland während des Auslandsaufenthaltes fortbesteht und
die Entsendung im Voraus zeitlich oder infolge der Eigenart der Beschäftigung begrenzt ist.
Über den gesetzlichen Versicherungsschutz berichtete „etem“ ausführlich in der Ausgabe 4/2019 (www.bgetem.de, Webcode 12958525).
Wann ist eine separate Auslandsunfallversicherung sinnvoll?
Immer dann, wenn kein gesetzlicher Versicherungsschutz über die Regelungen der Ausstrahlung, EU-Richtlinien oderbilaterale Abkommen besteht, können die Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch eine separate Auslandsunfallversicherung absichern. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn
die Beschäftigung in Deutschland während des Auslandsaufenthaltes ruht,
die zeitliche Begrenzung des Auslandseinsatzes nicht im Voraus abzusehen ist oder
die Befristung der Entsendung, die für den Europäischen Wirtschaftsraum beziehungsweise den einzelnen Abkommensstaaten besteht, überschritten wird.
Wer ist Träger der Auslandsunfallversicherung?
Die Auslandsunfallversicherung (AUV) ist eine gemeinsame Einrichtung der BG ETEM mit der BG Handel und Warenlogistik (BGHW), der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), der Unfallversicherung Bund + Bahn (UVB) und der BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).
In Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz ermöglicht die BG ETEM rund um die Uhr kompetente Hilfe in Notfällen. Die Notfall-Hotline trägt dazu bei, im Ausland eine optimale medizinische Versorgung zu gewährleisten.