Frau mit Mann, der im Rollstuhl sitzt, neben einem Pkw mit geöffneter Fahrertür
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder einer Berufskrankheit kann die Verletztenrente ein wichtiger Begleiter sein.

Was sind die Voraussetzungen? 

Ein Anspruch auf Verletztenrente entsteht erst, wenn gesundheitliche Einschränkungen auch über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall – das heißt einem Arbeits- oder Wegeunfall oder dem Eintritt einer Berufskrankheit – hinaus bestehen und die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wenigstens 20 Prozent beträgt.

Wie bemisst sich die MdE?

Die MdE in der gesetzlichen Unfallversicherung richtet sich nach dem Umfang der verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Arbeitslebens, die sich aus Beeinträchtigungen des körperlichen und auch des geistigen Leistungsvermögens ergeben. Verglichen wird die Arbeitskraft beziehungsweise Leistungsfähigkeit vor und nach dem Versicherungsfall. Der individuelle Beruf der versicherten Person bleibt dabei außer Betracht. Der Grad der MdE wird in Prozent angegeben und im Rahmen einer ärztlichen Begutachtung eingeschätzt. Die Medizinerinnen und Mediziner bedienen sich hierbei wissenschaftlich festgelegter MdE-Erfahrungswerte. Um die Zahlung der Rente zu beschleunigen, wird sie bei der BG ETEM soweit möglich standardisiert festgestellt. In diesen Fällen erfolgt die Einschätzung der MdE „nach allgemeinen Erfahrungssätzen auf Grundlage der medizinischen Berichte“. Dieses Verfahren kann aber nur bei bestimmten Verletzungen mit für die jeweilige Verletzung typischem Heilungsverlauf angewendet werden.

Welche Bedeutung hat der Jahresarbeitsverdienst für die Rente?

Neben der MdE liegt der Berechnung der Rentenhöhe bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Jahresarbeitsverdienst (JAV) zugrunde. Das ist das Arbeitsentgelt (für Selbstständige: das Arbeitseinkommen) aus den letzten zwölf Monaten vor dem Eintritt des Versicherungsfalls. Der vom Gesetzgeber festgelegte und in der Satzung der BG ETEM konkretisierte JAV-Höchstbetrag darf nicht überschritten werden. Er liegt bei 96.000 Euro. Außerdem gibt es einen gesetzlich geregelten Mindest-JAV. Zur Berechnung der Rente gibt es eine Formel (siehe Kasten).

Im Rentenbescheid ist von der „Rente als vorläufige Entschädigung“ die Rede. Was bedeutet das?

Oft können sich die Folgen eines Versicherungsfalls im Laufe der Zeit bessern. Daher ist gesetzlich geregelt, dass die Verletztenrente in den ersten drei Jahren nach dem Versicherungsfall als sogenannte vorläufige Entschädigung gezahlt wird. Spätestens drei Jahre nach dem Versicherungsfall prüft die BG ETEM, ob die Folgen von Dauer sind, und lässt die noch immer bestehenden Folgen gegebenenfalls durch ein Gutachten einschätzen. Sofern auch dann noch ein Anspruch auf die Rente besteht, wird sie ab diesem Zeitpunkt auf unbestimmte Zeit gezahlt, das heißt bei einer dauerhaften MdE in rentenberechtigender Höhe grundsätzlich auf Lebenszeit.

In welchem Rhythmus wird die Verletztenrente gezahlt?

Die Verletztenrente wird grundsätzlich monatlich zum Monatsende für den ablaufenden Monat gezahlt.

Muss man seine Verletztenrente versteuern?

Nein, die Verletztenrente ist in Deutschland nicht als Einkommen zu versteuern. Etwas anderes kann gelten, falls der Rentenempfänger in einem anderen Land steuerpflichtig ist.

Hannah Schnitzler