Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat beim Landgericht Leipzig eine Einstweilige Verfügung gegen einen Rechtsanwalt aus Leipzig erwirkt (Aktenzeichen 09 O 2588/20). Dieser darf u. a. nicht länger behaupten, die DGUV habe bestätigt, dass Corona-Schutzmasken nur nach ärztlicher Untersuchung und höchstens für die Dauer von zwei Stunden getragen werden dürften.
Am Rand einer Demonstration von Gegnern der Corona-Schutzmaßnahmen hatte der Anwalt in einem Video-Interview darüber hinaus gesagt, die DGUV bestätige, dass man Masken nach zwei Stunden zwingend abnehmen und eine halbe Stunde Pause machen müsse. Auch die Behauptung, wegen dieser Bestätigung hafte jeder Lehrer, jeder Schulleiter, jeder Arbeitgeber persönlich, wenn etwas mit der Maske passiere, ist falsch.
Das Video wurde u. a. über YouTube und andere soziale Netzwerke verbreitet. Es hat bei Unternehmen, Beschäftigten, Lehrpersonal, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern zu großer Verunsicherung geführt. Davon zeugen zahlreiche Anfragen bei Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Die BG ETEM weist darauf hin, sich in Fragen des Pandemieschutzes nur auf seriöse Quellen zu verlassen. Ihr eigenes Informationsangebot zu diesem Thema wird ständig aktualisiert und erweitert.
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