Handwerker im Büro liest Vorschussbescheid der BG ETEM für das Umlagejahr 2021.

Der Vorschussbescheid für das Umlagejahr 2021 wird im Juli 2022 an rund ein Drittel aller Mitgliedsbetriebe der BG ETEM versendet.

Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft werden grundsätzlich rückwirkend erhoben. Im Juli 2022 erhalten Sie den Bei­tragsbescheid für das Umlagejahr 2021.

Warum zahlen Mitgliedsunternehmen Vorschuss auf ihren Beitrag?

Die BG ETEM tritt mit der Finanzierung ihrer gesetzlichen Aufgaben in Vorleistung und zieht diese in einem nachträglichen Umlageverfahren ein. Von den Mitgliedsunternehmen werden zwei Vorschüsse erhoben. Diese betragen jeweils ein Drittel des Bruttobeitrags aus dem Vorjahr.

Wie wird der Zahlbetrag berechnet?

Grundlage für den Vorschussbescheid für das Umlagejahr 2021 ist der Beitragsbescheid für 2020.

Wer bekommt einen Vorschussbescheid?

Einen Vorschussbescheid erhalten alle Unternehmen, deren Bruttobeitrag für das Jahr 2020 mindestens 1.000 Euro betragen hat. Beitragspflichtigen mit einem Vorjahresbeitrag unter 1.000 Euro geht kein Vorschussbescheid zu. Sie zahlen stattdessen ausschließlich den Betrag, den der Beitragsbescheid für 2021 im Juli 2022 ausweist und zum 15.08.2022 fällig wird.

Wann werden die Vorschüsse fällig?

Der Vorschussbescheid für 2021 wird im Januar 2022 versandt. Die beiden Vorschussraten sind am 15.02.2022 und 15.05.2022 fällig.

Kann ich auch freiwillig Vorschüsse zahlen?

Egal, ob Sie einen Vorschussbescheid erhalten haben oder nicht, können Sie jederzeit freiwillige Teilzahlungen auf den zu erwartenden Beitrag leisten. Diese reduzieren am Ende die Restzahlung.

Tipp

Damit die Fälligkeiten der einzelnen Forderungen nicht aus dem Blick geraten, empfiehlt sich die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Dies kann formlos geschehen (mit persönlicher Unterschrift) oder mittels Vordruck: www.bgetem.de, Webcode 11647050.

 

Frank Stephani