Mautsäule an einer Autobahn.

Abb. 1: Kontrollsäule ID 6083 – A10, Abfahrt 2 Berlin-Hohenschönhausen

Die rund 640 Mautsäulen (s.g. KonSL, siehe Abbildung 1) in Deutschland bestehen aus einzelnen Ringelementen, die ein Gewicht bis zu 30 kg aufweisen können (siehe Abbildung 2). Die Gesamthöhe beträgt ca. vier Meter und die Aufstellflächen haben Abmessungen von ca. 160 x 300 cm.

Generalunternehmen für Mautsäulen-Wartung

Die telent GmbH ist ein Dienstleistungs- und Telekommunikationsunternehmen und Mitgliedsunternehmen der BG ETEM. Zu ihren Services gehört u. a. der Bereich Transport & Verkehr, in dem die Firma als Generalunternehmer für die Wartung, Störungsbeseitigung und Reinigung von Kontrollsäulen für die Lkw-Maut an Bundesstraßen verantwortlich ist.

Herausforderung Wartung und Reparatur

Zu den Arbeitsaufgaben (sog. Dienstleistungs-Standards) zählen neben Reinigungsarbeiten auch eine halbjährliche Wartung bzw. Reparatur von einzelnen Komponenten der Mautsäulen. Zur fach- und praxisgerechten Bewertung wurde deshalb ein Projektteam bestehend aus zwei Technikern, dem Teamleiter und der Fachkraft für Arbeitssicherheit gebildet. Basis der Überlegungen waren zunächst die Informationen aus einer „Infrastrukturanalyse“, bevor im Zuge einer Gefährdungsbeurteilung die folgenden Gefährdungsschwerpunkte herausgearbeitet wurden:

  • Absturz
  • Ergonomie
  • Zugänge (Parksituation, Laufwege)
  • Alleinarbeit
  • Witterungsbedingungen
  • Straßenverkehr (Lärm etc.)

Erforderliche Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung

Die Tätigkeiten gelten laut DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“, § 2 Abs. 1, als Arbeiten zur Instandhaltung baulicher Anlagen. Ab einer Arbeitshöhe von zwei Metern müssen Schutzeinrichtungen gegen Absturz vorgesehen werden. Insbesondere Gerüste sind entsprechend aufzustellen und zu verankern, damit sie die anfallenden Lasten aufnehmen und ableiten (vgl. DGUV Vorschrift 38 § 5 Abs. 1). Leitern dürfen grundsätzlich nur bis zu einer Standhöhe von fünf Metern für zeitweilige Arbeiten (≤ 2 h/ Arbeitsschicht) benutzt werden und der Mitarbeiter muss mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform stehen (vgl. DGUV Vorschrift 38 § 8 Abs. 7 und Abbildung 8). Außerdem sind die Umgebungs- und Witterungsbedingungen zu berücksichtigen, sodass in der Gesamtbetrachtung von einer geringen Gefährdung und geringen Dauer ausgegangen werden kann (vgl. TRBS 2121, Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“, Abschnitt 4.2).

Schutzkonzept nach Arbeitsbereichen

Unter Berücksichtigung der genannten Aspekte erarbeitete das Projektteam ein Schutzkonzept. Dazu wurden die Tätigkeiten an der Kon SL zunächst in höhenabhängige Arbeitsbereiche (Arbeitszonen) eingeteilt:

Illustration des schematischen Aufbaus einer Mautsäule mit Zoneneinteilung. Zone I: Von 0 bis 2060 mm Höhe; Zone II: Von 2060 bis 3820 mm; Zone III: Über 3820 bzw. für Arbeiten am Dach.

Abb. 2: Schematischer Aufbau einer Mautsäule

Zur Beurteilung der Alleinarbeit wurden die Bewertungskriterien der DGUV-Regel 112-139 „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“ herangezogen. Dazu ist die Handlungsfähigkeit (siehe Tabelle 1) der alleinarbeitenden Person zu bewerten.

Gefährdungsstufen

Handlungsfähigkeit der Person

Gefährdungsziffern GZ

Gering

Gefährdungsfaktoren, die bei der allein arbeitenden Person geringe Verletzungen beziehungsweise geringe akute Beeinträchtigungen der Gesundheit bewirken können.
Die Person bleibt handlungsfähig.

1–3

Erhöht

Erhöhte Gefährdungsfaktoren, die bei der allein arbeitenden Person erhebliche Verletzungen beziehungsweise erhebliche akute Beeinträchtigungen der Gesundheit bewirken können.
Die Person bleibt eingeschränkt handlungsfähig.

4–6

Kritisch

Gefährdungsfaktoren, die bei der allein arbeitenden Person besonders schwere Verletzungen beziehungsweise schwere akute Beeinträchtigungen der Gesundheit bewirken können.
Die Person ist nicht mehr handlungsfähig.

7–10

Tabelle 1 – Bewertung der Handlungsfähigkeit, Festlegung der Gefährdungsziffer

Als weiteres Kriterium ist zu bewerten, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Notfall überhaupt auftreten kann (siehe Tabelle 2).

Gefährdungsstufen

Wahrscheinlichkeit eines Notfalls

Notfallwahrscheinlichkeit
NW

Gering

Es sind grundsätzlich keine Notfälle zu erwarten, ein Notfall ist bisher kaum aufgetreten oder vorstellbar.

1–3

Mäßig

Erfahrungsgemäß sind Notfälle möglich. Unter ähnlichen Arbeitsbedingungen sind Notfälle gelegentlich aufgetreten.

4–6

Hoch Es ist auch unter normalen Umständen mit Notfällen zu rechnen. Unter ähnlichen Arbeitsbedingungen sind Notfälle wiederholt aufgetreten.

7–10

Tabelle 2 – Bewertung der Notfallwahrscheinlichkeit

In der folgenden Übersicht (siehe Tabelle 3) wurden die Arbeiten unter den genannten Gesichtspunkten in den Zonen I – III beurteilt.

Tabelle 3 - Beurteilung des Einzelarbeitsplatzes Kon SL nach.

Tabelle 3 – Beurteilung des Einzelarbeitsplatzes Kon SL nach Zonen

Aus der Beurteilung wird deutlich, dass die Arbeiten in der Zone II mit den größten Risikoziffern verbunden sind. Deshalb wird in der weiteren Betrachtung das Arbeiten auf der Leiter in den Fokus gerückt. Im Bereich der Zone I muss die Leiter grundsätzlich an der Kon SL mithilfe eines Halteseils befestigt werden (siehe Abbildung 3). Arbeiten in der Zone III (siehe Abbildung 4), insbesondere die Demontage des Dachrings, dürfen nur mit einem mobilen Gerüst ausgeführt werden.

Mautsäule: Sicherung einer Leiter mithilfe eines Halteseils im Bereich der Zone 1.

Abb. 3: Sicherung einer Leiter mithilfe eines Halteseils im Bereich der Zone 1.

Mobiles Gerüst für Arbeiten in Zone III.

Abb. 4: Mobiles Gerüst für Arbeiten in Zone III.

Arbeiten auf Leitern

Im Projektverlauf wurden dazu mehrere Vorschläge unter den Gesichtspunkten gesundes und unfallfreies Arbeiten getestet. Eine besondere Herausforderung bestand in der festen Fundamentgröße von ca. 160 x 300 cm. Sie führt u. a. dazu, dass eine Stehleiter sehr nah an der Fundamentkante (siehe Abbildung 5) aufgestellt werden muss und die Gefahr des Abrutschens und damit des Absturzes besteht.

Stehleiter an der Fundamentkante.

Abb. 5: Stehleiter an der Fundamentkante.

Ziel musste es sein, eine Lösung für eine leichte, gut zu sichernde Aufstiegshilfe zu finden. Auch unter dem Aspekt der Alleinarbeit sollte der Aufstieg sicher und einfach zu montieren, zu benutzen und abzubauen sein. Es wurde daher zunächst überlegt, die Fundamentfläche „künstlich“ zu vergrößern. Als Alternative wurden U-Profil-Schienen zur Führung der Leiter von den Beteiligten diskutiert, favorisiert und schließlich ausgewählt. Die Leiter wird nun vor Ort auf zwei U-Profil-Schienen gestellt (siehe Abbildung 6) und mit vier Bolzen gegen Verrutschen gesichert (siehe Abbildung 7). Diese Lösung sorgt für eine definierte, von den Abmessungen der Fundamentplatte unabhängige Aufstellfläche der Leiter.

U-Profil-Schienen zur Führung der Leiter.

Abb. 6: U-Profil-Schienen zur Führung der Leiter.

Bolzen verhindern das Verrutschen der Leiter.

Abb. 7: Bolzen verhindern das Verrutschen der Leiter.

Damit der Mitarbeiter während seiner Tätigkeit auf einer Stufe bzw. Plattform steht, wurde ein Einhängepodest (siehe Abbildung 8 und Abbildung 9) vorgesehen, das in Abhängigkeit der anstehenden Tätigkeiten vom Mitarbeiter positioniert wird.

Mautsäule wird von Arbeiter auf Leiter gewartet.

Abb. 8: Wartungsarbeiten auf einer mehrfach gesicherten Leiter.

Einhängepodest für die Leiter.

Abb. 9: Sicheren Stand für den Wartungsarbeiter gewährleistet ein Einhängepodest.

Als Aufstiegshilfe wird eine Aluminium-Multifunktions-Teleskopleiter eingesetzt. Diese ist zusammenschiebbar und mit Sicherheitsgelenken und Rastgriffen zur Höhenverstellung ausgestattet. Sie wiegt 17 kg und kann als Stehleiter auf 2,85 m ausgefahren werden. Sie kann platzsparend und sicher in den Fahrzeugen transportiert (siehe Abbildung 10) und von einem Techniker getragen und eingesetzt werden.

Aluminium-Multifunktions-Teleskopleiter MTL670 platzsparend zum Transport verstaut.

Abb. 10: Aluminium-Multifunktions-Teleskopleiter platzsparend zum Transport verstaut.

Zusammenfassung

Ausschließlich für Reinigungs- und Justierarbeiten darf eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter alleine eine Stehleiter verwenden. Diese muss mithilfe von U-Profil-Schienen auf dem Fundament gegen Wegrutschen und zusätzlich mit einem Halteseil gegen Umfallen gesichert sein. Die Arbeitsplattform wird durch ein Einhängepodest in der jeweils erforderlichen Arbeitshöhe realisiert. Durch diese Aufstiegslösung mit geringem Gewicht kann ein Mitarbeiter auch von einer entfernteren Parkmöglichkeit (z. B. Überführung etc.) die Mautsäule erreichen und seine Arbeiten sicher ausführen.

Das Beispiel zeigt, wie durch effektive Beteiligung und proaktive Zusammenarbeit von Beschäftigten, Vorgesetzten und der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Projektteam eine sichere und praxisgerechte Lösung entwickelt und mit hoher Akzeptanz in den Alltag der Mitarbeiter integriert werden konnte. Das Ziel, Arbeitsschutz vorausschauend zu leben, um nicht erst im Falle eines Ereignisses oder aufgrund von Vorschriften oder Hinweisen von Mitarbeitern aktiv zu werden, wurde hier ganz im Sinne der Kommmitmensch-Kampagne erreicht. Um die Denkweise bei telent weiterzuführen und zu fördern, werden Schulungen und Erfahrungsaustausche mit diesen Grundprinzipien über das Weiterbildungsprogramm der Firma angeboten.

Festzustellen war in diesem Fall außerdem, dass es oft keiner großen finanziellen Investitionen bedarf, um Arbeitsplätze sicherer zu gestalten. Nach einer fachlich fundierten Analyse, bei der die Gefährdungen und Belastungen richtig erkannt und beurteilt wurden, lassen sich häufig kostengünstige und praktikable Lösungen finden und umsetzen, die eine hohe Wirksamkeit für die Risikominimierung entfalten. Positive Rückmeldungen aus den betroffenen Abteilungen und Mitarbeitern waren ein zusätzliches Zeichen für die Akzeptanz der getroffenen Maßnahmen für die Arbeit im Außendienst.

 

Thomas Klemmer (telent GmbH) / Torsten Opitz