Sicher im Wind

Eine neue Handlungshilfe ist an die Stelle der früheren BG-Information 657 „Windenergieanlagen“ getreten. Sie soll Führungs- und Fachkräften in der Branche eine praxisnahe Hilfestellung für die Gefährdungsbeurteilung geben und sie bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen unterstützen.

DGUV 203-007, Windenergieanlagen auf dem Land.

Sowohl die Bau- als auch die Betriebsphase von Windenergieanlagen stehen im Mittelpunkt der neuen DGUV Information 203-007.

Arbeiten in und an Windenergieanlagen stellen den Arbeitsschutz vor vielfältige Herausforderungen. Sicherheit und Gesundheit bereits bei der Planung der Arbeiten mitzudenken, ist daher besonders wichtig. Die neue DGUV Information 203-007 "Windenergieanlagen – Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung im On- und Offshorebereich" gibt hierzu umfangreiche Hilfestellung. Erarbeitet haben das mehr als 110 Seiten umfassende Papier unter anderem Vertreterinnen und Vertreter von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, staatlichen Stellen, Herstellern, Betreibern, Serviceunternehmen und Verbänden (VDSI, VGB Powertech).

Zielsetzungen und Anwendungsbereiche

Die DGUV Information 203-007 hat das Ziel,

  • Gefährdungen und Belastungen aufzuzeigen, die in der Windenergie als besonders bedeutend angesehen werden, und
  • beispielhaft zu beschreiben, welche Schutzmaßnahmen als geeignet angesehen werden können.

Sie soll Unternehmerinnen und Unternehmern Hilfe bei der systematischen Erfassung und Beurteilung arbeitsbedingter Gefährdungen und Belastungen sowie der Festlegung zielgerichteter Präventionsmaßnahmen leisten.

Unmittelbare Anwendungsbereiche sind

  • die Bauphase (Errichtung und Montage sowie Demontage und Rückbau) und
  • die Betriebsphase (Betrieb und Instandhaltung)

im Lebenszyklus von Windenergieanlagen (WEA).

Verschiedene Inhalte können sinngemäß – und sinnvollerweise – auch auf andere Strukturen und in anderen Umgebungen im Bereich der Windenergie (z. B. Plattformen) angewandt werden.

Ausdrücklich nicht im Anwendungsbereich der DGUV Information 203-007 liegen

  • die Genehmigung von Anlagen
  • die werksseitige Herstellung der Komponenten
  • der Transport von Teilen und Komponenten zum Montageort im öffentlichen Verkehrsbereich
  • die Gründungs­ und Fundamentarbeiten.

Konzept der DGUV Information 203-007

Neben den besonders bedeutenden Gefährdungen und Belastungen greift die neue DGUV Information auch allgemein-organisatorische Aspekte sowie nicht­-windenergiespezifische Gefährdungen und Belastungen auf. So stehen den Leserinnen und Lesern auch einige grundlegende Informationen unmittelbar zur Verfügung.

Offshore-Bereich komplett integriert

Soweit wie möglich behandelt die neue Schrift den On- und den Offshore-Bereich gleichrangig. Die verbleibenden Besonderheiten der Offshore-Windenergie werden entweder direkt im jeweiligen Kontext oder in separaten Abschnitten thematisiert. 

DGUV 203-007, Windenergieanlagen off-shore.

Auch die Besonderheiten der Offshore-Windenergie werden in der neuen DGUV Information behandelt.

Teil A – Grundlegende Informationen

Denjenigen, die sich grundlegend mit der Organisation der Arbeiten befassen und daher Basisinformationen zu Sicherheit und Gesundheit benötigen, kann Teil A als Einstieg dienen. Ansonsten steht er zum Nachschlagen der grundlegenden Informationen zur Verfügung.

Teil B – Tätigkeitsübergreifende Hinweise zu Gefährdungen und Belastungen mit beispielhaften Schutzmaßnahmen

Teil B orientiert sich an bedeutenden tätigkeitsübergreifenden Gefährdungen und Belastungen. Dazu werden beispielhafte Schutzmaßahmen beschrieben. Wer also Hilfestellung zu konkreten Gefährdungs- und Belastungsfaktoren sucht, wird in diesem Teil fündig.

Teil C – Tätigkeitsbezogene Hinweise zu Gefährdungen und Belastungen mit beispielhaften Schutzmaßnahmen

Der Praxis am nächsten ist Teil C: Zu einzelnen Tätigkeiten werden kurz und knapp Gefährdungen und Belastungen aufgezeigt und mit Vorschlägen zu Schutzmaßnahmen hinterlegt. Dabei wird auch berücksichtigt, an welchem Ort in und an Windenergieanlagen die jeweilige Tätigkeit ausgeführt wird. Denn es macht durchaus einen Unterschied, ob Beschäftigte beispielsweise auf der Zugangsebene einer Windenergieanlage arbeiten oder in der Nabe.