Zeitungszustellung bei Dunkelheit.

Zeitungszustellung im Winter birgt besondere Gefahren.

Gefahren erkennen

Wettereinflüsse spielen eine wichtige Rolle bei der Arbeit von Zeitungszustellerinnen und -zustellern. Sie bringen Zeitungen auch bei Kälte, Wind und Regen zu den Abonnenten. Im Winter müssen sie früh morgens mit Eis und Schnee auf häufig noch ungeräumten Wegen zurechtkommen.

Schlechte Lichtverhältnisse vor Tagesanbruch oder unzureichend beleuchtete Baustellen sorgen für zusätzliche Gefahren. Stolpern und Stürzen sind häufige Folgen. Auch andere Verkehrsteilnehmer können für Zustellerinnen und Zusteller gefährlich werden – zum Beispiel wenn diese auf dem Fahrrad oder zu Fuß nur schlecht zu erkennen sind.

Nicht selten werden Zusteller bei ihrer Arbeit von Hunden bedroht oder gebissen. Selbst Überfälle und tätliche Angriffe hat es bereits gegeben.

Weitere Infos zu Gefährdungen bei der Zeitungszustellung: www.bgetem.de, Webcode 18852502

Gefährdungsbeurteilung erstellen

„Das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung“, sagt Ludwig Schönhammer, Technische Aufsichtsperson bei der BG ETEM. Er betreut mehrere Zeitungsvertriebsgesellschaften in Süddeutschland, die dieses Instrument erfolgreich einsetzen, um die Arbeit ihrer Zustellerinnen und Zusteller so sicher wie möglich zu machen.

In der Gefährdungsbeurteilung werden – bezogen auf die spezifischen Verhältnisse vor Ort – alle möglichen Gefährdungen analysiert. Das können äußere Einflüsse, mechanische oder elektrische Gefährdungen ebenso sein wie Verkehrssituationen. „Zu einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung gehört auch, dass potenzielle psychische Belastungen berücksichtigt werden“, ergänzt Schönhammer. Dazu zählen zum Beispiel Stress durch verspätete Lieferung der Zeitungspakete, Mehrarbeit durch unzureichende Tourenplanung oder extreme Wettersituationen.

Schließlich listet die Gefährdungsbeurteilung auch alle Maßnahmen auf, mit denen die Gefährdungen minimiert werden.

Infos zur Gefährdungsbeurteilung: www.bgetem.de, Webcode 18886164

Video: Sicherheit und Gesundheit bei der Zeitungszustellung

Gute Ausrüstung

Festes Schuhwerk und wetterfeste, gut sichtbare Kleidung sind das A und O für Zustellerinnen und Zusteller. Ihre Schuhe sollten unter anderem

  • rutschfeste Sohlen haben,
  • Schutz gegen Nässe bieten,
  • über ein anatomisch geformtes Fußbett verfügen,
  • möglichst knöchelhoch mit gepolstertem Rand sein und
  • im Winter ein Innenfutter als Kälteschutz bieten.

Kleidung sollte an die jeweiligen Witterungsbedingungen angepasst sein und darüber hinaus mit zusätzlichen reflektierenden Accessoires für gute Sichtbarkeit sorgen.

Zusätzlich sollte für die Arbeit im Dunkeln eine geeignete Lampe zur Verfügung stehen – z. B. eine Stirnlampe mit LED-Technik, die die Hände freilässt. Selbstverständlich gehören auch passende Tragetaschen bzw. Zeitungsroller zur Ausrüstung. Auch sie sollten nach Möglichkeit mit Reflektoren ausgestattet sein.

Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass Zustellerinnen und Zusteller Gefährdungen durch Witterungsereignisse ausgesetzt sind, ist vom Unternehmen geeignetes Schuhwerk zur Verfügung zu stellen. Die Akzeptanz der Schuhe hängt in hohem Maße vom Tragekomfort ab. Deshalb ist es notwendig, sich bei der Auswahl beraten zu lassen. Dies kann durch die Betriebsärztin bzw. den Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgen.

Mehr Infos zur Ausrüstung: www.bgetem.de, Webcode 18179069

Regelmäßige Unterweisung

Zustellerinnen oder Zusteller können durch eigenes Verhalten wesentlich zur Arbeitssicherheit beitragen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen sie in regelmäßigen Unterweisungen auf das richtige Verhalten hinweisen und dafür sorgen, dass sie die zur Verfügung gestellte Sicherheitsausrüstung nutzen und Mängel unverzüglich melden. Unter anderem sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • während des Gehens keine Sortierarbeiten verrichten,
  • Blick auf den Weg richten,
  • Stolperstellen und Hindernisse erkennen und umgehen,
  • Straßen auf dem kürzesten Weg überqueren,
  • Ampeln beachten und Fußgängerüberwege benutzen,
  • in schlecht beleuchteten Hausfluren warten, bis sich die Augen an die Dunkelheit gewöhnt haben.

Mehr Infos zu Verhaltensanforderungen: www.bgetem.de, Webcode 18778458

Fahrrad und Auto

Besondere Anforderungen gelten, wenn Zustellerinnen und Zusteller bei ihrer Arbeit Fahrrad oder Auto nutzen. Das gilt sowohl für die Verkehrssicherheit des jeweiligen Fahrzeugs wie für die Beladung von Packtaschen am Fahrrad oder die Ladungssicherung im Auto.

Infos zur Zustellung mit dem Fahrrad: www.bgetem.de, Webcode 18769154

und mit dem Auto: www.bgetem.de, Webcode 18496380