Rund 60.000 Mitgliedsunternehmen und circa 1.000 freiwillig versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer erhalten im Januar 2020 den Vorschussbescheid für das Umlagejahr 2019. Einen Vorschussbescheid bekommen alle Unternehmen und freiwillig versicherten Personen, deren Bruttobeitrag für das Jahr 2018 mindestens 1.000 Euro betragen hat. Unberücksichtigt bleiben Beitragsnachlässe sowie Gutschriften, Säumniszuschläge und Zinsen.
Von dieser Summe werden zwei Vorschüsse jeweils in Höhe eines Drittels auf den Beitrag 2019 erhoben. Die Vorschüsse werden zum 15. Februar 2020 und zum 15. Mai 2020 fällig. Bitte stellen Sie die Einhaltung der Zahlungsfrist sicher oder nutzen Sie das SEPA-Lastschriftverfahren. Die gezahlten Vorschüsse werden mit dem tatsächlichen Beitrag für das Umlagejahr 2019 verrechnet. Die Restforderung wird Ihnen im Juli 2020 mit dem Beitragsbescheid 2019 bekanntgegeben und wird am 15. August 2020 fällig. Entsteht ein Guthaben, wird dieses erstattet.
Wenn die zu meldenden Entgelte für das Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr erheblich abweichen, teilen Sie uns dies bitte nach Erhalt des Vorschussbescheides mit. Wir korrigieren die Vorschüsse und Sie erhalten einen neuen Vorschussbescheid.
Unternehmen mit einem Beitrag unter 1.000 Euro für das Jahr 2018 erhalten keinen Vorschussbescheid für das Jahr 2019. Diese bezahlen den Beitrag in einer Summe am 15. August 2020.
→ info
- SEPA-Lastschriftverfahren:
www.bgetem.de, Webcode 11197352 - Vorschussbescheid:
www.bgetem.de, Webcode 12695142
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