Start in die nächste Runde

Die gesetzliche Frist zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises endet am 16. Februar 2020. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Schritte.

Dieses Foto zeigt eine junge Frau mit roten Haaren, die zusammen gebunden sind. Vor sich auf einem Tisch steht ein geöffneter Laptop, den sie gerade bedient.

Fragen zum digitalen Lohnnachweis? Die Expertinnen und Experten der BG ETEM antworten gern.

Die erste Beitragsberechnung auf Grundlage des digitalen Lohnnachweises ist erfolgreich abgeschlossen, jetzt geht es mit dem Beitragsjahr 2019 wie folgt in die nächste Runde:

1. Stammdaten abrufen

Wenn nicht schon geschehen, rufen Sie zuerst über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm die Stammdaten für das Jahr 2019 ab. Hierfür benötigen Sie Ihre Zugangsdaten (Ihre Mitgliedsnummer, Ihre PIN sowie die Betriebsnummer der BG ETEM).