Freiwillig Versicherte und kraft Satzung pflichtversicherte Unternehmerinnen und Unternehmer können unter Berücksichtigung der Mindest- und Höchstversicherungssumme die Versicherungssumme frei wählen. Diese ist Grundlage für die Beitragsberechnung sowie für etwaige Versicherungsleistungen (z. B. Verletztengeld, Verletztenrente). Die Höchstversicherungssumme ist ausschließlich in der Satzung der BG ETEM geregelt und beträgt seit dem 01.01.2015 unverändert 84.000 Euro.

Information: Die Mindestversicherungssumme errechnet sich gemäß unserer Satzung aus der gesetzlich festgelegten Bezugsgröße. Die Bezugsgröße ist eine einheitliche „Referenzgröße“ für den gesamten Bereich der Sozialversicherung und wird zum 1. Januar jedes Jahres durch Rechtsverordnung an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Die Mindestversicherungssumme beträgt ab 1. Januar 2020 27.600 Euro.

Die Pflichtversicherungen der Unternehmerinnen und Unternehmer (ohne Höherversicherung) sowie die auf Basis der Mindestversicherungssumme abgeschlossenen freiwilligen Versicherungsverträge werden automatisch angepasst und mit der jeweils gültigen Mindestversicherungssumme weitergeführt. Die BG ETEM informiert ihre Versicherten im Dezember schriftlich über diese Änderung.