Dokument für SicherheitDie neue DGUV Information 203-093 gibt Hilfen für die Gefährdungsbeurteilung handgeführter Lasergeräte.https://etem.bgetem.de/6.2019/etem/dokument-fuer-sicherheithttps://etem.bgetem.de/@@site-logo/logo_etem_magazin.png
Dokument für Sicherheit
Die neue DGUV Information 203-093 gibt Hilfen für die Gefährdungsbeurteilung handgeführter Lasergeräte.
Handlungshilfe für den Betrieb von offenen Laser-Einrichtungen
Offener Materialbearbeitungslaser mit Werkstückpositionierung von Hand
Die Materialbearbeitung mit handgeführten Lasergeräten (HLG) gewinnt zunehmend an Bedeutung. Neben der Forschung setzen auch Industrie und Handwerk auf die hohe Leistungsfähigkeit und Präzision von Lasern. In der Automobilindustrie kommen HLG ebenso zum Einsatz wie im Maschinen-, Anlagenbau und Schiffbau sowie bei der Restaurierung von Denkmälern. Auch am Goldschmiedearbeitsplatz und im Dentallabor gehören HLG zum alltäglichen Handwerkszeug.
Bei den eingesetzten Laser-Einrichtungen ist der Laserbereich während des Betriebs zumindest teilweise offen und zugänglich. Handgeführt und handpositioniert wird hierbei entweder das Werkstück, ein Laserkopf oder ein Laserhandgerät. Es kommen Lasergeräte zum Einsatz, deren Energie bzw. Leistung eine Materialbearbeitung ermöglicht. Schädigungen der Augen und der Haut sind möglich. Ohne Schutzmaßnahmen werden die Expositionsgrenzwerte (EGW) für Laserstrahlung und in der Regel auch für inkohärente Sekundärstrahlung (insbesondere UV-Strahlung) überschritten (zugänglicher Laserbereich).
Der Hersteller eines HLG legt mithilfe einer Risikobeurteilung erforderliche, in erster Linie technische Schutzmaßnahmen fest. Rechtsgrundlage hierfür ist die EG-Maschinenrichtlinie (9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz), entsprechende Schutzmaßnahmen werden in Normen beschrieben. Der Hersteller erklärt in seiner Konformitätserklärung, dass er die erforderlichen Schutzmaßnahmen umgesetzt hat.
Laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Betreiber verpflichtet, nur sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt der HLG-Betreiber, ob gefährdende Laserstrahlung trotz der technischen Schutzmaßnahmen des Herstellers zugänglich ist oder zugänglich sein kann, und legt weitere Schutzmaßnahmen fest (Risikominderung). Auch die Art und der Umfang erforderlicher Prüfungen und Prüffristen werden hierbei festgelegt.
Gefährdungen
Die DGUV Information 203-093 „Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung beim Betrieb von offenen Laser-Einrichtungen zur Materialbearbeitung mit Handführung oder Handpositionierung“ erläutert die typischen Gefährdungen beim Betrieb von handgeführten und handpositionierten Lasergeräten. Sie beschreibt insbesondere die direkten und indirekten Gefährdungen, die in der Technischen Regel zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS) „Laserstrahlung“ benannt sind. Gefährdungen können von dem HLG selbst, durch Wechselwirkung von Laserstrahlung mit den zu bearbeitenden Werkstoffen oder in Verbindung mit dem Lasergerät bzw. weiteren Versorgungseinheiten ausgehen.
info
Laserbereich = Bereich, in dem die Expositionsgrenzwerte überschritten werden können. Kennzeichnung an den Zugängen erforderlich.