Bücken quält Rücken
Die Instandhaltung von Rohrnetzen (Gas, Wasser, Fernwärme) belastet oft stark den Rücken. Dennoch sind die betroffenen, meist im Freien Beschäftigten oft immer noch Stiefkinder der betrieblichen Gesundheitsförderung. Engagierte Unternehmen sollten bei entsprechenden Angeboten auf eine Zertifizierung achten.
In der arbeitsmedizinischen Regel (AMR) 13.2 sind u. a. Risikobereiche für erzwungene Körperhaltungen beschrieben, die bei entsprechender Gefährdungsbeurteilung Anlass für eine arbeitsmedizinische Vorsorge sein können (siehe Grafik).Im Rahmen dieser Vorsorge können Betriebsärzte Beschäftigten im Einzelfall laut Präventionsgesetz (PrävG) auch eine Präventionsempfehlung in Rezeptform ausstellen. Sie ist bei der Entscheidung der Krankenkassen, ob sie primärpräventive Angebote zur individuellen Verhaltensprävention finanzieren, zu berücksichtigen. Von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden alle betrieblichen Maßnahmen, die dem Leitfaden Prävention der gesetzlichen Krankenversicherung(GKV) entsprechen.
Konkret heißt das: Es gibt kein Fitnessstudio auf Rezept; die Gesundheitsberater der Krankenkassen müssen jedoch für Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) prüfen, wie sich z. B. die Arbeitsanforderungen im Gasnetzbetrieb auf die Gesundheit der Beschäftigten auswirken.
Häufig lässt sich bei Rückenschmerzen, die zu einer Arbeitsunfähigkeit (AU) führen, nicht ein einzelner Auslöser bestimmen. In vielen Fällen geht es um Reizungen im Bereich der Rückenmuskulatur (unterentwickelt oder verspannt), der Faszien, Sehnen, Bänder oder der kleinen Wirbelgelenke.
Auslöser von Rückenschmerzen sind nicht nur körperlich schwere Arbeit, sondern oft auch psychische Faktoren („Stress“). Beide Auslöser werden auch in Redensarten deutlich – z. B. „Jemand hat sich krumm gearbeitet“ oder „hat schwer an etwas zu tragen“. Die Risikofaktoren für das Auftreten von (chronischen) Rückenschmerzen lassen sich der Tabelle oben entnehmen.
Vorsorgeanlass bei erzwungener Körperhaltung
Risikobereich 2:
Knien, Rumpfvorbeuge < 1 h pro Arbeitsschicht
Ermüdung, geringgradige Beschwerden, die kompensiert werden können.
Wunschvorsorge
- 11 ArbSchG und § 5a ArbMedVV
Risikobereich 3:
Knien, Rumpfvorbeuge ab 1 h pro Arbeitsschicht
Beschwerden (Schmerzen) ggf. mit Funktionsstörungen, reversibel ohne Strukturschäden.
Angebotsvorsorge
Anhang 3 Absatz 2 Nummer 4 ArbMedVV
Risikofaktoren für das Auftreten von (chronischen) Rückenschmerzen
Individuelle Ebene | Risikofaktoren |
---|---|
Biologische Risikofaktoren |
Höheres Alter (ab 45 Jahre) |
Psychische Risikofaktoren |
Anhaltende Belastung und Sorgen im privaten Alltag, wahrgenommene geringe soziale Unterstützung |
Lebensstil |
Rauchen |
Berufliche Ebene | Risikofaktoren |
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Arbeitssituation |
Körperlich schwere Arbeit (insbesondere Heben und Tragen schwerer Lasten) |
Modifiziert nach: Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen (2000/01) und Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft