UV-Strahlung: Chef muss Vorsorge anbieten
Raus aus der Sonne... wer bei der Arbeit starker UV-Strahlung ausgesetzt ist, hat ein Anrecht auf eine arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt.
Bildnachweise für diese Ausgabe
Bildbeschreibung | Vorschau | Bildrechte |
---|
- Webcode: e24360754
Ausgabe 5.2019