Dieses Foto zeigt einen Teil von einem Schwimmbecken. Unter einem Sonnenschirm sitzt die Badeaufsicht. Im Vordergrund sind ein paar Personen im Schwimmbecken zu sehen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein Muss für Beschäftigte im Freien

Intensive Sonne bei der Arbeit kann Hautkrebs verursachen. Arbeitsmedizinische Vorsorge ist daher wichtig zur individuellen Aufklärung und Beratung über persönliche Gesundheitsrisiken. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, Risiken möglichst gering zu halten. Sind Beschäftigte intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung ausgesetzt, muss der Arbeitgeber ihnen eine arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt anbieten. Das schreibt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vor, die in veränderter Form im Juli in Kraft getreten ist. Dazu gehören auch Arbeitsschutzmaßnahmen wie Abschattungen.