Intensive Sonne bei der Arbeit kann Hautkrebs verursachen. Arbeitsmedizinische Vorsorge ist daher wichtig zur individuellen Aufklärung und Beratung über persönliche Gesundheitsrisiken. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, Risiken möglichst gering zu halten. Sind Beschäftigte intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung ausgesetzt, muss der Arbeitgeber ihnen eine arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt anbieten. Das schreibt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vor, die in veränderter Form im Juli in Kraft getreten ist. Dazu gehören auch Arbeitsschutzmaßnahmen wie Abschattungen.
UV-Strahlung: Chef muss Vorsorge anbieten
Raus aus der Sonne... wer bei der Arbeit starker UV-Strahlung ausgesetzt ist, hat ein Anrecht auf eine arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt.
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