Ersthelfer aus EU-Staaten
Betriebliche Ersthelfer müssen von einer von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Stelle ausgebildet werden. Das gilt auch für Beschäftigte aus anderen EU-Staaten.
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Ersthelfer aus EU-Staaten
Betriebliche Ersthelfer müssen von einer von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Stelle ausgebildet werden. Das gilt auch für Beschäftigte aus anderen EU-Staaten.
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