Dieses Foto zeigt ein gelbes abgewinkeltes Rohr. Ein abgebrochenes Teil Rohr liegt auf dem Boden.

Bei der Demontage schlug das abgewinkelte Rohr um und verletzte den Mitarbeiter tödlich

An der stillgelegten Gasstation auf einem Werksgelände sollte eine Rohrleitung (DN 250, Stahlleitung, frei von Gas) demontiert werden. Sie war auf einer Tragkonstruktion in etwa 3 m Höhe montiert. Über einen Wanddurchbruch führte die Leitung nach außen. Dort verlief sie nach einer 90-Grad-Abwinkelung waagerecht weiter.

Zum Zeitpunkt der Demontage waren außen noch etwa 1,5 m Rohr verblieben. Ein langjähriger Mitarbeiter des Industriebetriebs führte die Arbeiten allein aus. Die notwendigen Tätigkeiten wurden zuvor im Rahmen der üblichen Wochenbesprechung erörtert. Der Mitarbeiter galt als erfahren und zuverlässig.

Unfallhergang

Das Bild zeigt eine teilweise durchtrennte Leitung.

Ein Grund für den Unfall: Die teilweise durchtrennte Leitung im Inneren riss komplett ab

Zunächst durchtrennte er die Rohrleitung im Inneren so weit, dass am Umfang noch eine etwa 10 cm lange Verbindung stehen blieb. Diese sollte im Anschluss getrennt werden. Danach begann er mit der Demontage vor dem Gebäude.

Hierzu stellte er eine Stehleiter auf und trennte mit dem Winkelschleifer eine an der Rohrleitung angeschraubte Spannvorrichtung ab. Dabei schlug das Rohrende plötzlich herunter. Grund: Der im Gebäudeinneren verbliebene Steg am Rohr riss ab.

Der Mitarbeiter wurde durch das umschlagende Rohrende am Körper getroffen. Er verstarb aufgrund der hierdurch erlittenen inneren Verletzungen.

Hinweise zur sicheren Arbeitsweise

Vor Beginn von Demontagearbeiten sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die spezifischen Schutzmaßnahmen festzulegen und zu dokumentieren. Die Mitarbeiter sind über die Schutzmaßnahmen vor Beginn der Arbeiten zu unterweisen. Dabei sind u. a. folgende Gefährdungen zu berücksichtigen: Umschlagendes Rohrende außerhalb des Gebäudes; Absturzgefahr bei Arbeiten auf der Leiter; Handhabung schwerer Lasten (abgetrennte Rohrstücke); unzureichende Arbeitsorganisation; unzureichende Unterweisung.

Beispiele für Schutzmaßnahmen:

  • Bereitstellen einer geeigneten Arbeitsbühne zur Gewährleistung einer sicheren Standfläche und zur sicheren Durchführung der Trennarbeiten an der Rohrleitung in 3 m Höhe.
  • Festlegen, wie die Leitung abschnittsweise gefahrlos zurückgebaut/getrenntwerden kann.
  • Anbringen geeigneter Sicherungsmaßnahmen an der Rohrleitung gegen unkontrollierte Bewegungen.
  • Verwenden geeigneter Hebezeuge, um die abgetrennten Rohrleitungsabschnitte sicher zu bewegen.
  • Sicherstellen einer geeigneten Rettungskette im Fall der Ersten Hilfe.
  • Festlegen des Arbeitsablaufs vor Beginn der Tätigkeiten und Informieren der Mitarbeiter darüber.
  • Informieren der Beschäftigten zu den festgelegten Schutzmaßnahmen und dem vorgesehenen Arbeitsablauf im Rahmen einer Unterweisung.
  • Kontrolle der Arbeiten durch den Vorgesetzten hinsichtlich Einhaltung der festgelegten Schutzmaßnahmen.

 

Alexandra Lindner, Dr. Albert Seemann