Kartons werden ausgepackt, Werkzeugmagazine bestückt, Werkstücke eingespannt, Maschinen montiert, Teile verpackt, Ladungseinheiten zusammengestellt. Auch wenn sich durch Digitalisierung und Industrie 4.0 immer größere Arbeitsanteile von der Werkhalle ins Büro verlagern: Manuelle Tätigkeiten, also Tätigkeiten, bei denen die Hände eingesetzt werden, gibt es aber immer noch. Scharfe Kanten und raue Oberflächen lassen sich dabei nicht immer vermeiden, selbst Papier kann Schnittverletzungen verursachen.
Wenn Verfahren sich nicht umstellen lassen und technische Möglichkeiten ausgereizt sind, bleiben organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen übrig. Das Tragen Persönlicher Schutzausrüstung in Form von Schutzhandschuhen gegen mechanische Gefährdungen wird angeordnet. Wie geht man dann vor? Kurze Internetsuche – und dann wird der Handschuh bestellt, der gut aussieht und preiswert ist? Das wird nicht funktionieren!
Auswahl der Schutzhandschuhe
Bei der Auswahl der richtigen Schutzhandschuhe gibt es einiges zu beachten:
- Die Schutzwirkung der Handschuhe muss den Risiken am Arbeitsplatz entsprechen. Es macht einen großen Unterschied, ob Kartons oder dünne, scharfkantige Bleche gehandhabt werden. Handschuhe mit sehr hoher Schutzwirkung können das Tastgefühl und die Beweglichkeit der Finger einschränken. Die europäische Norm EN 388 definiert verschiedene Schutzniveaus und fordert eine entsprechende Kennzeichnung.
- Von den Einsatzbedingungen hängt die Wahl des Handschuh-Materials ab. In einer nassen oder öligen Arbeitsumgebung sind Leder oder unbeschichtete Textilien nicht geeignet.
- Handschuhe sind Kleidung und Kleidung muss passen. Deshalb gibt es die Handschuhe in verschiedenen Größen, die individuell ausgewählt werden müssen. Engagierte Hersteller haben sich u. a. im Bundesverband Handschutz e. V. zusammengeschlossen.
- Jeder Hersteller von Persönlicher Schutzausrüstung ist verpflichtet, seinen Produkten detaillierte Anleitungen und Informationen beizugeben. Diese Unterlagen sind eine sehr wertvolle Hilfe bei der Auswahl.
- Wer sich mit der Anschaffung von Schutzhandschuhen beschäftigt, sollte verschiedene Muster besorgen und sie bei Trageversuchen im realen Betrieb testen. Hilfreich bei der Auswahl ist eine Checkliste mit folgenden Parametern:
- Passform
- Tragegefühl
- Schwitzen
- Tastgefühl
- Eignung insgesamt.
Verstärktes Schwitzen tritt häufiger in flüssigkeitsdichten Handschuhen auf. Baumwollhandschuhe als Unterziehhandschuhe können helfen.
Keine Handschuhe an rotierenden Maschinen
Gegen Quetschgefahren helfen Handschuhe nicht. Gegen Stoßgefahren nur bedingt. Ein entsprechender Prüfpunkt ist vor zwei Jahren neu in die EN 388 zur Einstufung der Schutzklasse aufgenommen worden (siehe Abbildung unten, Kennzeichnung letzter Buchstabe, P steht für Geprüft).
Bei jeglichen Arbeiten an rotierenden Maschinenteilen sind Handschuhe aller Art wegen der Einzugsgefahr verboten. Jedes Jahr ereignen sich in den bei der BG ETEM versicherten Betrieben mehrere schwere Unfälle, bei denen auch Finger abgerissen werden. Fast alle derartigen Unfälle ereignen sich an Bohrmaschinen und an konventionellen Drehmaschinen. Durch die hohe Drehzahl der Maschinen können Handschuhe in Sekundenschnelle eingezogen werden – und mit ihnen die ganze Hand.
Unfallbeispiel
„Herr B. hat Edelstahlrohre auf einer konventionellen Drehmaschine mit Schmirgelpapier bearbeitet. Dazu war das Schmirgelpapier in dünne Streifen geschnitten. Bei der Bearbeitung wurde der von Herrn B. getragene Handschuh zwischen Schmirgelpapier und Werkstück erfasst und eingezogen. Dabei zog er sich Quetschungen und eine Amputationsverletzung zu.“
Anmerkung: Bereits das Bearbeiten des Werkstücks mit lose geführtem Schleifpapier ist sicherheitswidrig. Dafür gibt es Schmirgelhilfen. Das Tragen der Handschuhe kam erschwerend hinzu.
Begünstigt werden die Unfälle dadurch, dass zum Bestücken der Maschinen mit scharfkantigen Werkzeugen oder Werkstücken schnittfeste Schutzhandschuhe getragen werden müssen. Vor dem Einschalten der Maschinen müssen die Handschuhe dann aber wieder ausgezogen werden. Wenn dieser Wechsel zwischen Handschuh an und Handschuh aus sehr häufig erforderlich ist, dann steigt die Neigung, die Handschuhe nicht jedes Mal auszuziehen. Dann lohnt es, noch mal über technische Maßnahmen nachzudenken: Werkstücke könnten auch über Zufuhreinrichtungen in die Maschine gelangen. Vor scharfen Schneiden an Werkzeugen können Überziehrohre schützen.
Norbert Schilling
→ info
Weitergehende Informationen finden Sie
- in der DGUV Regel 112-195 „Benutzung von Schutzhandschuhen“
- im Informationsportal Hand- und Hautschutz der BG ETEM unter https://hautschutz.bgetem.de
- in der Broschüre „Gesunde Haut am Arbeitsplatz“ (MB003): www.bgetem.de, Webcode M18519401
Anleitungen und Informationen des Herstellers
Die vom Hersteller mit den PSA auszuhändigende Anleitung muss neben dem Namen und der Anschrift des Herstellers alle zweckdienlichen Angaben zu folgenden Punkten enthalten:
- Anleitungen für Lagerung, Nutzung, Reinigung, Wartung, Überprüfung und Desinfizierung. Die vom Hersteller empfohlenen Reinigungs-, Wartungs- oder Desinfizierungsmittel dürfen bei vorschriftsmäßiger Verwendung keine schädlichen Wirkungen auf PSA oder den Nutzer haben;
- die Leistungen der PSA, die bei entsprechenden technischen Prüfungen zum Nachweis des Schutzgrades oder der Schutzklassen erzielt wurden;
- gegebenenfalls Zubehör, das mit der PSA verwendet werden darf, sowie die Merkmale der passenden Ersatzteile;
- gegebenenfalls die den verschiedenen Risikograden entsprechenden Schutzklassen und die entsprechenden Verwendungsgrenzen;
- gegebenenfalls die Verfallzeit der PSA oder ihrer Bestandteile;
- gegebenenfalls die für den Transport geeignete Verpackungsart;
- die Bedeutung etwaiger Kennzeichnungen;
- das Risiko, vor dem die PSA schützen soll;
- die Fundstelle der vorliegenden Verordnung und gegebenenfalls die Fundstellen anderer Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union;
- Name, Anschrift und Kennnummer der notifizierten Stelle(n), die an der Konformitätsbewertung für die PSA beteiligt war(en);
- die Fundstellen der verwendeten einschlägigen harmonierten Norm(en) einschließlich des Datums der Norm(en) oder die Fundstellen sonstiger verwendeter technische Spezifikationen;
- die Internet-Adresse, über die die EU-Konformitätserklärung zugänglich ist.
Die Informationen nach den Buchstaben i, j, k und l müssen nicht in der vom Hersteller ausgehändigten Anleitung enthalten sein, wenn die EU-Konformitätserklärung der PSA beiliegt.
Quelle: Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung und Aufhebung der Richtlinie 89/868/EWG
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