Eine Durchlaufwaschmaschine bzw. Taktwaschanlage oder Postenwaschmaschine wird für große Wäschemengen eingesetzt. Sie besteht aus einer Röhre ähnlich einer archimedischen Schraube. Wäscheposten können in bis zu 20 Kammern nacheinander unterschiedliche Prozessschritte durchlaufen. Meistens lässt sich Wäsche unproblematisch mittels der langen Schneckenwelle befördern. Für Verstopfungen gibt es unterschiedliche Gründe – z. B. wenn Kammern mehrfach befüllt sind oder sich große Teile aus mehreren Hundert Kilogramm Wäsche verknoten.
Um solche Knoten zu entzerren, müssen Beschäftigte in die Waschröhre einsteigen. In der Schnecke können sie die Übergänge und die Kammern nur mit hohem Kraftaufwand und mit Hilfswerkzeugen wieder frei machen.
Vielen Betrieben fehlen Anleitungen für Vorbereitungen und Arbeitsabläufe. Manche Betriebsanleitungen der Hersteller enthalten zu wenige sicherheitstechnische Hinweise, obwohl der Aufenthalt im Inneren gefährlich ist und schnell lebensbedrohlich werden kann. Leider können diese Störungen nicht von außen festgestellt und beseitigt werden. Denn Waschröhren sind enge und unübersichtliche Behälter.
Gefährlich wie Höhlen
Organisation und Planung sind wichtig für Tätigkeiten in Waschröhren,
- um schon bei Beginn gefährliche und störende Medien zu beseitigen,
- um Zugänge zum Entzerren und Retten zu schaffen,
- um für gute Atemluft mittels Durchlüftung zu sorgen und
- um freizumessen.
Es darf erst dann eingestiegen werden,
- wenn das Innere der Waschröhre und die Wäsche ausreichend abgekühlt sind,
- wenn sichere Messwerte mittels Belüftung erreicht sind,
- wenn Persönliche Schutzausrüstung angelegt ist und
- Notruf, Beleuchtungen sowie Hilfswerkzeuge mitgeführt sind.
Organisation des Arbeitsablaufs
Mit Verstopfungen ist immer zu rechnen. Wer eine Wäscherei führt, hat – vor Beginn der Störungsbeseitigung – eine zuverlässige, mit den Arbeiten vertraute Person einzusetzen, welche die Aufsicht führt und weisungsbefugt sein muss.
Die Aufsicht führende Person ist verpflichtet, im Auftrag der Betriebsführung den Erlaubnisschein auszustellen, und hat darauf zu achten, dass die festgelegten Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
Sie muss sich in unmittelbarer Nähe der Waschröhre aufhalten, um kurzfristig verfügbar zu sein. Der Sicherungspostenmuss auf dem Erlaubnisschein unterschreiben, dass er die festgelegten Maßnahmen kennt. Bei immer gleichartigen Arbeitsbedingungen und gleichartigen Schutzmaßnahmen kann eine Betriebsanweisung speziell für die betroffene Waschröhre den Erlaubnisschein ersetzen.
Aufenthalt bedeutet Einsteigen, Betreten und Arbeiten. Hineinbeugen ist nur am zutrittsseitigen Ende möglich. Hilfsmittel wie kurze Leitern helfen nicht und stören. Nach dem Einstieg sind wegen der Enge keine Hilfsmittel mehr möglich. Die Störungsbeseitigung ist reine Handarbeit, notwendige Hilfswerkzeuge könnten eine nebenan stehende Person verletzen.
Gefährdungsbeurteilung
Beim Beheben von Betriebsstörungen und Einsteigen in Waschröhren sind die Mitarbeitenden Gefährdungen ausgesetzt. Der Arbeitgeber muss diese ermitteln, beurteilen sowie die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen veranlassen –auch wenn nur selten in Waschröhren eingestiegen werden muss. Der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollen den Arbeitgeber dabei unterstützen. Auch die DGUV Vorschrift 22 „Abwassertechnische Anlagen“ gibt Hinweise für das Einsteigen in enge Räume. So lassen sich Gefährdungen erheblich vermindern.
Infos können auch der DGUV Regel 113-004 „Behälter, Silos und enge Räume“ entnommen werden. Da eine Waschröhre aneinandergereihten engen Räumen ohne Sichtverbindung entspricht, sind Erste Hilfe und Rettung besonders schwierig.
Lüftung
Eine erzwungene technische Lüftung mit Absaugung muss gewährleisten, dass keine Gase, Dämpfe oder Nebel in gesundheitsgefährdender Konzentration, keine explosionsfähigen Gemische sowie Sauerstoffmangel auftreten können. Zur Belüftung muss Frischluft in Außenluftqualität aus dem Waschhaus zugeführt werden. Die Lüftungsanlage muss gegen Schalthandlungen durch Unbefugte gesichert sein.
Mit diesen Gefährdungen muss gerechnet werden:
- Waschgut und Beimengungen,
- Gefahrstoffe und Biostoffe,
- Belastung durch enge Verhältnisse in der Waschröhre.
Die in Wäschereien verwendeten Waschmittel, Bleichmittel oder Säuren haben, abhängig von der Konzentration, ätzende oder reizende Eigenschaften auf Haut und Schleimhäute. Diese Gefahrstoffe müssen vor Beginn der Arbeiten möglichst vollständig abgepumpt bzw. abgelassen werden.
Die Flotte kommt vom Gesundheitsschutz her einem Abwasser gleich. Der zu betretende Waschröhrenraum sorgt nicht von sich allein für Luftaustausch. Lüftung und Absaugung müssen schon vor dem Einsteigen zum Arbeiten eingeschaltet sein und ständig laufen.
Aus der noch feuchten Wäsche, die Reste von Wasch- und Bleichmitteln enthält, können flüchtige Gefahrstoffe ausdünsten. Nicht auszuschließen ist, dass Gefahrstoffkonzentrationen über den jeweiligen Arbeitsplatzgrenzwerten auftreten.
Ein CO2-Gaswarngerät kann nur zusätzliche Sicherheit bieten, reicht als Schutz jedoch nicht aus. Aufgrund der schwierigen Platzverhältnisse kann man aus der Waschröhre nicht schnell flüchten. Deshalb darf schon vorher die Gaskonzentration nicht gefährlich hoch ansteigen. Daher muss eine technische Lüftung die Instandhaltenden in der Waschröhre vor erstickendem Kohlendioxid bewahren. Gesundheitsgefährdende Gase bleiben sonst im Inneren der Waschröhre.
Es können auch einfache Lüftungsgeräte genutzt werden, weil die zugeführte Luft aus dem Hallenraum unbedenklich ist und die abgeführte Luft in das große Hallenvolumen zurückströmt.
Freimessen ist das Ermitteln einer möglichen Gefahrstoffkonzentration bzw. des Sauerstoffgehalts, um festzustellen, ob ein gefahrloses Arbeiten möglich ist. Dafür ist ein Sachkundiger nötig, der regelmäßig zu schulen ist. Sauerstoffmangel ist weniger als 20,9 % Sauerstoffgehalt der natürlichen Atemluft.
Der Unternehmer hat grundsätzlich zuverlässige und mit den Arbeiten und Gefährdungen vertraute Mitarbeitende zu bestimmen, welche die Aufsicht vor Ort führen und weisungsberichtigt sind. Dennoch hat er diese zu unterweisen.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge führt der Betriebsarzt durch.
Rettung
Weil die Rettung grundsätzlich erschwert ist und ggf. Stunden dauern kann, ist eine gute Vorbereitung unerlässlich
- für Inspektionen, Wartungen und planbare Reparaturen,
- für unerwartete Betriebsstörungen wie eine Verstopfung durch die Wäsche selbst.
Eine hilflose Person ist aus der Kammer einer Waschröhre zu evakuieren, weil Erste Hilfe im Inneren der Röhre praktisch nicht möglich ist. Evakuierung ist schwierig, weil nur wenige Rettende überhaupt Platz haben. Dazu können sie nicht aufrecht stehen. Ein Personalplan soll enthalten, wer Arbeits- und wer Rettungsaufgaben übernehmen soll. Nicht jede rettungswillige Person ist hierzu geeignet (s. § 7 DGUV Vorschrift 1). Zusätzlich braucht es auch Aufsichtsführende, Sicherungsposten und Sachkundige für das Freimessen der Waschröhre.
Die Rettung aus einer Waschröhre ist gelegentlich zu üben und die Ausbildung in Erster Hilfe muss vorliegen. Zur Rettung bzw. Evakuierung aus der Waschröhre kann die äußere Verkleidung rasch abgenommen werden. Die Feuerwehr ist jedoch nicht ausgerüstet, die Waschröhre zur Befreiung in kurzer Zeit aufzuschneiden.
Leider gibt es in vielen Waschröhren gar keine entsprechenden Mannlöcher oder keine für die zugehörige Kammer. Das „Auftrennen“ dauert, weil die Arbeit nur langsam erfolgen kann.
Richard Gopp
→ info
www.bgetem.de, Webcode M18745036
Betriebsanweisung B210: „Bedienen von Waschröhren, Durchlaufwaschmaschinen, Postenwaschanlagen“ (Download gemeinsam mit anderen Betriebsanweisungen als ZIP-Datei unter BZ012);
Webcode M18865543
„Erlaubnisschein zur Behebung einer Verstopfung innerhalb der Waschröhre“ (S103), als Zip-Datei unter SZ022;
Webcode M18400663
„Unterweisungshilfe Textil und Mode“ (PU021)
Gefährdungen und störende Einflüsse
Infolge der Unübersichtlichkeit im Inneren der Waschröhre ergeben sich die folgenden Gefährdungen und Maßnahmen:
- Stress beim Beheben von Störungen
- erschwerte Verständigungsmöglichkeiten und ungewohnte Geräusche im Inneren
- Zeitdruck beim Arbeiten und beim möglicherweise notwendigen Retten aus der Waschröhre, Rettungskräfte müssen schnell verfügbar sein
- räumliche Enge, Raumangst, kein Flucht- und Rettungsweg, innerhalb der Röhre Verlieren der Orientierung
- kaum zu ortende Geräusche wegen der metallischen Umgebung
- glitschige Flächen mit Rutsch- und Sturzgefahr wegen der Form der Schnecke
- mitzunehmende Beleuchtung in den Schneckengang
- elektrischer Schlag infolge ungeeigneter elektrischer Betriebsmittel (z. B. Handlampe) und leitender Umgebung
- Geräusche durch mehrere Arbeitende sowie von außen durchdringende Geräusche
- Sauerstoffmangel durch Verbrauch bei der anstrengenden Arbeit, Gefahr des Erstickens
- Stoffe chemischer bzw. biologischer Art als Verunreinigungen, verbunden mit rutschigen unebenen Flächen auch nach dem Ablassen der Waschflotte
- Stich- u. Schnittverletzungen durch verborgen gebliebene Gegenstände als „Beigaben“ und Infektionsgefahren durch Waschgut sowie von Anhaftungen an den Innenflächen der Schnecke
- Verbrühung durch noch nicht abgekühlte Waschflotte
- Ertrinken nach Stürzen, Einatmen von Gefahrstoffen als Dämpfe, Verätzungen der Haut und der Augen durch Säure, Laugen, sonstige Waschhilfsmittel,
- Verletzungen durch Tätigkeiten mit Hilfswerkzeugen
- Belastung des Kreislaufs durch Hitze, hohe Luftfeuchtigkeit, Enge und kraftaufwendige Tätigkeiten
- große psychische Belastung mit Beklemmung durch Raumangst, Angst vor Ohnmacht oder Ersticken infolge Sauerstoffmangels
- zu treffende Entscheidungen der Führungskräfte ggf. über den zu schaffenden Rettungsweg (Auftrennen der Waschröhre mit hohen Folgekosten, unzureichende Rettungsmöglichkeit)
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